Yevamot 25

Kapitel 25

א ורב זביד אמר אין בנים בלא סימנים ונבדוק חיישינן שמא נשרו הניחא למ"ד חוששין
1 R. Zebid sagt, es gehe keine Kinder ohne Pubertätszeichen. — Man kann ja untersuchen? — Es ist zu berücksichtigen, sie können ausgefallen sein. — Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man berücksichtige dies, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man berücksichtige dies nicht!?
ב אלא למ"ד אין חוששין מאי איכא למימר אפי' למ"ד אין חוששין משום צער לידה חיישינן:
2 Selbst nach demjenigen, welcher sagt, man berücksichtige dies nicht, ist es hierbei wohl zu berücksichtigen, wegen der Geburtsschmerzen.
ג כיצד פוטרות צרותיהן וכו': מנהני מילי אמר רב יהודה דאמר קרא (ויקרא יח, יח) לצרור התורה ריבתה צרות הרבה
3 W<small>AS HEISST: ENTBINDEN IHRE</small> N<small>EBENBUHLERINNEN &amp;C</small>. Woher dies? — R. Jehuda sagte: Die Schrift sagt: <i>zur Nebenbuhlerin</i>; damit hat die Tora viele Nebenbuhlerinnen einbegriffen.
ד רב אשי אמר סברא היא צרה מ"ט אסירא דבמקום ערוה קיימא צרת צרה נמי במקום ערוה קיימא:
4 R. Aši sagte: Dies ist einleuchtend; die Nebenbuhlerin ist deshalb verboten, weil sie an Stelle der Inzestuösen tritt, und auch die Nebenbuhlerin der Nebenbuhlerin tritt an Stelle der Inzestuösen.
ה כיצד אם מתו הן כו': ואפילו כנס ולבסוף גירש
5 W<small>AS HEISST: SIND SIE GESTORBEN &amp;C</small>. Auch wenn zuerst geheiratet und nachher geschieden;
ו ורמינהו ג' אחים שנים מהן נשואים ב' אחיות ואחד נשוי נכרית גירש אחד מבעלי אחיות אשתו ומת הנשוי נכרית וכנסה המגרש ומת זו היא שאמרו שאם מתו או נתגרשו צרותיהן מותרות
6 ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn von drei Brüdern zwei mit zwei Schwestern und einer mit einer Fremden verheiratet waren, und einer der mit einer der Schwestern verheirateten sich von seiner Frau scheiden ließ und der mit der Fremden verheiratete gestorben ist, worauf der, der sich scheiden ließ, [die Witwe] geheiratet hat und ebenfalls gestorben ist, so ist dies [ein Fall], hinsichtlich dessen sie gesagt haben, daß, wenn sie gestorben oder geschieden worden sind, ihre Nebenbuhlerinnen erlaubt sind.
ז טעמא דגירש ואח"כ כנס אבל כנס ואח"כ גירש לא
7 Nur hierbei, wo zuerst geschieden und nachher geheiratet, nicht aber, wenn zuerst geheiratet und nachher geschieden!?
ח א"ר ירמיה תברא מי ששנה זו לא שנה זו האי תנא סבר מיתה מפלת
8 R. Jirmeja erwiderte: Es ist zu teilen; wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht. Ein Autor ist der Ansicht, der Tod veranlasse das Zufallen,
ט והאי תנא סבר נשואין הראשונים מפילים
9 und ein Autor ist der Ansicht, die frühere Heirat veranlasse dies.
י רבא אמר לעולם חד תנא הוא וזו ואין צריך לומר זו קתני:
10 Raba erklärte: Tatsächlich ist es derselbe Autor, nur lehrt er das eine und um so mehr das andere.
יא וכל שיכולה למאן: ותמאן השתא ותתייבם לימא מסייעא ליה לרבי אושעיא
11 W<small>ENN EINE ZUR</small> W<small>EIGERUNGSERKLÄRUNG BERECHTIGT WAR</small>. Soll sie doch jetzt die Weigerung erklären und an [der Nebenbuhlerin] die Schwagerehe vollzogen werden!? Dies wäre somit eine Stütze für R. Oša͑ja,
יב דא"ר אושעיא ממאנת למאמרו ואינה ממאנת לזיקתו
12 denn R. Oša͑ja sagte, die Weigerung könne gegen die Eheformelund nicht gegen die Gebundenheiterfolgen.
יג לא צרת ערוה שאני דתני רמי בר יחזקאל מיאנה בבעל מותרת לאביו מיאנה ביבם אסורה לאביו
13 Nein, anders verhält es sich bei der Nebenbuhlerin der Inzestuösen. Rami b. Jeḥezqel lehrte nämlich: Hat sie dem Ehemanne die Weigerung erklärt, so ist sie seinem Vater erlaubt, hat sie dem Schwager die Weigerung erklärt, so ist sie seinem Vater verboten.
יד אלמא משעת נפילה נראית ככלתו הכא נמי משעת נפילה נראית כצרת בתו:
14 Diese wird demnach beim Zufallen als seine Schwiegertochter angesehen, ebenso wird jene beim Zufallen als Nebenbuhlerin seiner Tochter angesehen.
טו <big><strong>מתני׳</strong></big> שש עריות חמורות מאלו מפני שנשואות לאחרים צרותיהן מותרו'
15 <b>S</b><small>ECHS</small> [F<small>RAUEN</small>]<small> SIND INZESTUÖSER ALS JENE</small><small>, WEIL SIE MIT</small> F<small>REMDEN</small> <small>VERHEIRATET WAREN, UND IHRE</small> N<small>EBENBUHLERINNEN</small> <small>SIND ERLAUBT: </small>
טז אמו ואשת אביו ואחות אביו אחותו מאביו ואשת אחי אביו ואשת אחיו מאביו
16 DIE M<small>UTTER, DIE</small> F<small>RAU SEINES</small> V<small>ATERS, DIE</small> S<small>CHWESTER SEINES</small> V<small>ATERS</small>, <small>DIE</small> S<small>CHWESTER VÄTERLICHERSEITS, DIE</small> F<small>RAU DES</small> B<small>RUDERS SEINES</small> V<small>ATERS UND DIE</small> F<small>RAU SEINES</small> B<small>RUDERS VÄTERLICHERSEITS</small>.
יז בית שמאי מתירין הצרות לאחים ובית הלל אוסרים
17 D<small>IE</small> S<small>CHULE</small> Š<small>AMMAJS ERLAUBT. DIE</small> N<small>EBENBUHLERINNEN</small> <small>DEN ANDEREN</small> B<small>RÜDERN, DIE</small> S<small>CHULE</small> H<small>ILLELS VERBIETET SIE</small>.