Yevamot 61

Kapitel 61

א כיון דקא מצרכת חליצה מידע ידעי דחומרא בעלמא הוא א"ה גירושין נמי ליתני וליצרכה חליצה ומידע ידעי דחומרא בעלמא הוא
1 Da sie der Ḥaliça benötigt, so weiß man, daß dies nur eine Erschwerung ist. — Demnach sollte er dies auch hinsichtlich der Scheidung lehren und sie der Ḥaliça benötigen, und man würde dann wissen, daß dies nur eine Erschwerung ist!? —
ב אם אתה אומר חולצת מתייבמת הכא נמי אם אתה אומר חולצת מתייבמת ותתייבם ואין בכך כלום אחזקה קא קיימא
2 Wenn man sagt, daß an ihr die Ḥaliça vollzogen werde, könnte an ihr auch die Schwagerehe vollzogen werden. — Auch in jenem Falle könnte ja, da du sagst, an ihr werde die Ḥaliça vollzogen, an ihr auch die Schwager ehe vollzogen werden!? — Mag an ihr die Schwagerehe vollzogen werden; dabei ist nichts, da man sie bei ihrem bisherigen Zustandebelasse.
ג איתיביה אביי נפל הבית עליו ועל בת אחיו ואין ידוע איזה מהם מת ראשון צרתה חולצת ולא מתייבמת
3 Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn das Haus über ihm und der Tochter seines Bruderseingestürzt ist, und es nicht bekannt ist, wer von beiden zuerst gestorben ist, so ist an der Nebenbuhlerin die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen.
ד אמאי הכא נמי נימא אשה זו בחזקת היתר לשוק עומדת ומספק אתה בא לאוסרה אל תאסרנה מספק
4 Weshalb denn, auch hierbei sage man: diese Frau befand sich in einem Zustande des Erlaubtseins für jedermann, und wegen des Zweifels willst du sie als verboten erklären; du darfst sie wegen des Zweifels nicht als verboten erklären!?
ה וכי תימא ה"נ לחומרא חומרא דאתי לידי קולא הוא שאם אתה אומר חולצת מתייבמת גירושין דשכיחי גזרו בהו רבנן מפולת דלא שכיחי לא גזרו בהו רבנן
5 Wolltest du erwidern, auch hierbei erfolge es erschwerend, so ist es ja eine Erschwerung, die zu einer Erleichterung führt, denn wenn du sagst, es sei an ihr die Ḥaliça zu vollziehen, könnte an ihr auch die Schwagerehe vollzogen werden!? — Bei der Scheidung, die häufig vorkommt, haben die Rabbanan eine Vorsorge getroffen, beim Einstürze aber, der selten vorkommt, haben die Rabbanan keine Vorsorge getroffen.
ו אי נמי גירושין דקיימא ערוה דקא מוכח וצרתה קמצרכת לה חליצה אמרי קמו ביה רבנן בגיטא דגיטא מעליא הוא ואתו לייבומי לצרה מפולת מי קמו בהו רבנן במפולת
6 Oder auch: bei der Scheidung, wo die Inzestuöse noch lebt, könnte man, wenn die Nebenbuhlerin der Ḥaliça benötigt, sagen, die Gelehrten hätten festgestellt, daß der Scheidebrief giltig war, und veranlaßt werden, an der Nebenbuhlerin die Schwagerehe zu vollziehen; aber können etwa die Gelehrten beim Einstürze festgestellt haben!? —
ז וגבי גירושין מי לא תנן והתנן היתה עומדת ברה"ר וזרקו לה קרוב לה מגורשת קרוב לו אינה מגורשת מחצה על מחצה מגורשת ואינה מגורשת
7 Wird dies etwa nicht auch von der Scheidung gelehrt, wir haben ja gelernt: Wenn sie auf öffentlichem Gebiete steht und er ihr einen Scheidebrief zuwirft, so ist sie, wenn er ihr näher ist, geschieden, und wenn er ihm näher ist, nicht geschieden, und wenn Hälfte gegen Hälfte, geschieden und nicht geschieden.
ח ואמרינן למאי הלכתא דאי כהן הוא אסורה ליה ואי ערוה היא צרתה בעיא חליצה ולא אמרינן שאם אתה אומר חולצת מתייבמת
8 Und auf die Frage, in welcher Hinsicht dies von Bedeutung sei, [wurde erwidert:] ist er Priester, so ist sie ihm verboten, und ist sie inzestuös, so benötigt ihre Nebenbuhlerin der Ḥaliça. Wir sagen nicht, wenn man sagt, daß an ihr die Ḥaliça vollzogen werde, könnte an ihr auch die Schwagerehe vollzogen werden!? —
ט הא איתמר עלה רבה ורב יוסף דאמרי תרווייהו הכא בשתי כיתי עדים עסקינן אחת אומרת קרוב לה ואחת אומרת קרוב לו דהוה ליה ספיקא דאורייתא ומתניתין דהכא בכת אחת דה"ל ספיקא דרבנן
9 Hierzu wurde ja gelehrt: Rabba und R. Joseph sagten beide, da handle es sich um zwei Zeugenpartien, von denen die eine bekundet, er sei ihr, und die andere bekundet, er sei ihm näher gewesen, wonach der Zweifel nach der Tora besteht; in unserer Mišna aber um eine Zeugenpartie, wobei der Zweifel nur rabbanitisch ist. —
י וממאי דמתניתין דהכא בכת אחת דומיא דקדושין מה קדושין בכת אחת אף גרושין בכת אחת וקדושין גופייהו ממאי דבכת אחת דלמא בב' כיתי עדים אי בב' כיתי עדים תתייבם ואין בכך כלום
10 Woher, daß unsere Mišna von einer Zeugenpartie spricht? — Gleich der Antrauung; wie es sich bei der Antrauung um eine Zeugenpartie handelt, ebenso bei der Scheidung um eine Zeugenpartie. — Woher dies von der Antrauung selbst, daß es sich um eine Zeugenpartie handelt, vielleicht um zwei Zeugenpartien!? — Wenn es zwei Zeugenpartien sind, so mag ja an ihr die Schwagerehe vollzogen werden, dabei ist nichts. —
יא קיימי עדים וקאמרי קרוב לה ואת אמרת תתייבם ואין בכך כלום ותו בשתי כיתי עדים נמי ספיקא דרבנן היא דאמרי' אוקי תרי לבהדי תרי ואשה אוקמה אחזקה
11 Zeugen bekunden, daß die [Antrauungsurkunde] ihr näher war, und du sagst, möge an ihr die Schwagerehe vollzogen werden, dabei sei nichts!? Ferner ist ja auch bei zwei Zeugenpartien der Zweifel nur rabbanitisch, denn man sage, zwei stehen gegenüber zwei, und die Frau verbleibe in ihrem bisherigen Zustande.
יב מידי דהוה אנכסי דבר שטיא דבר שטיא זבין נכסי אתו בי תרי ואמרי כשהוא חלים זבין ואתו בי תרי ואמרו כשהוא שוטה זבין ואמר רב אשי אוקי תרי להדי תרי
12 So war es bei den Gütern eines Irrsinnigen. Einst verkaufte ein Irrsinniger Güter, und zwei bekundeten, er habe sie verkauft, als er gesund war, und zwei andere bekundeten, er habe sie verkauft, als er irrsinnig war. Da entschied R. Aši, zwei stehen gegenüber zwei,