Yevamot 71

Kapitel 71

א דכל העולה ליבום עולה לחליצה וכל שאין עולה ליבום אינו עולה לחליצה
1 wer zur Schwagerehe herankommt, kommt auch zur Ḥaliça heran, und wer nicht zur Schwagerehe herankommt, kommt auch nicht zur Ḥaliça heran.
ב אלא אמר רבא הכי קאמר הכונס יבמתו ונמצאת מעוברת הרי זו לא תנשא צרתה שמא יהא ולד בן קיימא וביאת מעוברת לא שמה ביאה וחליצת מעוברת לא שמה חליצה והולד אינו פוטר עד שיצא לאויר העולם
2 Vielmehr, erklärte Raba, ist dies wie folgt zu verstehen: wenn jemand seine Schwägerin genommen hat, und es sich ergibt, daß sie schwanger war, so darf ihre Nebenbuhlerin nicht heiraten, weil das Kind vielleicht lebensfähig ist. Die Beiwohnung einer Schwangeren heißt nicht Beiwohnung und die Ḥaliça einer Schwangeren heißt nicht Ḥaliça; und das Kind entbindet sie erst dann, wenn es zur Welt gekommen ist.
ג תניא כוותיה דרבא הכונס יבמתו ונמצאת מעוברת הרי זו לא תנשא צרתה שמא יהא ולד בן קיימא ואין ביאה וחליצה פוטרת אלא ולד פוטר והולד אין פוטרה עד שיצא לאויר העולם
3 Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: Wenn jemand seine Schwägerin genommen hat, und es sich ergibt, daß sie schwanger war, so darf ihre Nebenbuhlerin nicht heiraten, weil das Kind vielleicht lebensfähig ist, sodaß dann nicht die Beiwohnung oder die Ḥaliça sie entbindet, sondern das Kind, und das Kind entbindet sie erst dann, wenn es zur Welt gekommen ist. —
ד טעמא דשמא יהא ולד בן קיימא הוא הא לא הוי ולד בן קיימא מיפטר צרתה לימא תיהוי תיובתא דר"ל
4 Nur aus dem Grunde, weil das Kind vielleicht lebensfähig ist, wenn aber das Kind nicht lebensfähig ist, ist ihre Nebenbuhlerin entbunden; dies wäre somit eine Widerlegung des Reš Laqiš!? —
ה אמר לך ר"ל הכי קתני הכונס יבמתו ונמצאת מעוברת הרי זו לא תנשא צרתה שמא לא יהא הולד בן קיימא וחליצת מעוברת לא שמה חליצה וביאת מעוברת לא שמה ביאה
5 Reš Laqiš kann dir erwidern: er meint es wie folgt: wenn jemand seine Schwägerin genommen hat und es sich ergibt, daß sie schwanger war, so darf ihre Nebenbuhlerin nicht heiraten, weil das Kind vielleicht nicht lebensfähig ist, und die Ḥaliça einer Schwangeren heißt nicht Ḥaliça und die Beiwohnung einer Schwangeren heißt nicht Beiwohnung.
ו וא"ת הלך אחר רוב נשים ורוב נשים ולד מעליא ילדן ולד אין פוטר עד שיצא לאויר העולם
6 Wenn du aber einwendest, man sollte sich nach den meisten Frauen richten, und die meisten Frauen gebären lebensfähige Kinder, so [ist zu erwidern,] das Kind entbinde sie erst dann, wenn es zur Welt gekommen ist.
ז א"ר אלעזר אפשר איתא להא דריש לקיש ולא תנן לה במתניתין נפק דק ואשכח דתנן האשה שהלך בעלה וצרתה למדינת הים ובאו ואמרו לה מת בעלך הרי זו לא תנשא ולא תתייבם עד שתדע שמא מעוברת היא צרתה
7 R. Elea͑zar sprach: Ist es denn möglich, es bestehe eine Lehre des Reš Laqiš, ohne daß wir dies in einer Mišna gelernt, haben sollten!? Als er hinausging, dachte er nach und fand es. Wir haben gelernt: Wenn man einer Frau, deren Mann und Nebenbuhlerin nach dem Überseelande ausgereist sind, berichtet, ihr Mann sei gestorben, so darf sie nicht eher heiraten oder die Schwagerehe eingehen, als bis sie erfahren hat, ob ihre Nebenbuhlerin nicht schwanger ist.
ח בשלמא יבומי לא שמא יהא ולד בן קיימא ויפגע באיסור אשת אח דאורייתא אלא לא תחלוץ אמאי בשלמא תחלוץ בתוך ט' ותנשא בתוך ט' לא היינו ספק
8 Erklärlich ist es, daß an ihr die Schwagerehe nicht vollzogen werden darf, weil das Kind lebensfähig sein und [der Schwager] somit auf das nach der Tora bestehende Verbot der Frau seines Bruders stoßen kann, weshalb aber darf an ihr die Ḥaliça nicht vollzogen werden!? Allerdings nicht innerhalb neun Monaten die Ḥaliça vollziehen und innerhalb neun Monaten auch heiraten, wegen des Zweifels,
ט אלא תחלוץ בתוך תשעה ותנשא לאחר תשעה
9 aber die Ḥaliça kann ja innerhalb neun Monaten vollzogen werden, und sie nach neun Monaten heiraten!? —
י ולטעמיך תחלוץ ותנשא לאחר ט'
10 Auch nach deiner Auffassung kann ja die Ḥaliça und die Heirat nach neun Monaten erfolgen!?
יא אלא בר מינה דההיא דאביי בר אבא ורב חיננא בר אביי דאמרי תרוייהו שמא יהא ולד בן קיימא ונמצא אתה מצריכה כרוז לכהונה
11 Vielmehr ist hieraus nichts zu entnehmen. Abajje b. Abba und R. Ḥenana b. Abajje erklärten nämlich beide: Vielleicht ist das Kind lebensfähig, sodann benötigst du sie einer Bekanntmachung inbetreff des Priesterstandes. —
יב ולצרכה דלמא איכא איניש דהוי בחליצה ולא הוי בהכרזה ואתי למימר קשרי חלוצה לכהן
12 Benötige man sie doch!? — Wer bei der Ḥaliça und nicht bei der Bekanntmachung zugegen war, könnte glauben, man habe eine Ḥaluça für den Priesterstand erlaubt.
יג א"ל אביי מידי לא תחלוץ ולא תתייבם קתני לא תנשא ולא תתייבם קתני בלא חליצה אבל אי חליץ לה הכי נמי דשריא
13 Abajje erwiderte: Es heißt ja nicht: nicht die Ḥaliça oder die Schwagerehe vollzogen werden, sondern: nicht heiraten oder die Schwagerehe eingehen, ohne Ḥaliça; ist aber an ihr die Ḥaliça vollzogen worden, so ist es ihr erlaubt. Übereinstimmend mit Reš Laqiš wurde gelehrt:
יד תניא כוותיה דריש לקיש החולץ למעוברת והפילה צריכה חליצה מן האחין
14 Wenn jemand die Ḥaliça an einer Schwangeren vollzogen und sie abortiert hat, so benötigt sie der Ḥaliça von den Brüdern.
טו אמר רבא הלכתא כוותיה דר"ל בהני תלת חדא הא דאמרן אידך דתנן המחלק נכסיו על פיו ריבה לאחד ומיעט לאחד והשוה להם את הבכור דבריו קיימין
15 Raba sagte: Bei drei Lehren ist die Halakha nach Reš Laqiš zu entscheiden. Eine ist die, von der wir gesprochen haben. Eine bezieht sich auf das, was wir gelernt haben: Wenn jemand seine Güter mündlich verteilt, und dabei einem mehr und dem anderen weniger oder dem Erstgeborenen einen gleichen Anteil zuteilt, so sind seine Worte gültig;
טז ואם אמר משום ירושה לא אמר כלום כתב בין בתחלה בין בסוף בין באמצע משום מתנה דבריו קיימין
16 sagte er: als Erbschaft, so hat er nichts gesagt. Wenn schriftlich, und es [auch] ‘als Geschenk’ heißt, einerlei ob vorher, nachher oder in der Mitte, so sind seine Worte gültig.