Zevachim 212

Kapitel 212

א שהרי עונשן אמור (ויקרא יז, ד) ואל פתח אהל מועד אזהרה דכתיב (דברים יב, יג) השמר לך פן תעלה עולותיך
1 hinsichtlich dieser ist sowohl die Strafe angegeben; <i>und es zum Eingänge des Offenbarungszeltes</i>, als auch das <i>Verbot: achte, daß du nicht deine Brandopfer darbringst</i>;
ב מכאן ואילך בזבחים שהקדישן בשעת היתר הבמות והקריבן בשעת איסור הבמות
2 von da ab wird von Opfern gesprochen, die man zur Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren, geweiht, und zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren, dargebracht hat,
ג שנא' (ויקרא יז, ה) למען אשר יביאו בני ישראל את זבחיהם אשר הם זובחים זבחים שהתרתי לך כבר על פני השדה לומר לך הזובח בשעת איסור הבמות מעלה עליו הכתוב כאילו הקריב על פני השדה
3 denn es heißt:<i>auf daß die Kinder Jisraél bringen ihre Schlachtopfer, die sie opfern</i>, die ich dir vorher erlaubt hatte.<i>Auf dem freien Felde</i>, dies besagt, daß, wenn jemand auf Privataltären opfert zur Zeit, wo diese verboten sind, die Schrift es ihm anrechnet, als hätte er auf freiem Felde geopfert.
ד (ויקרא יז, ה) והביאום לה' זו מצות עשה לא תעשה מניין ת"ל (ויקרא יז, ז) ולא יזבחו עוד
4 <i>Daß sie es dem Herrn bringen</i>, dies ist ein Gebot, woher das Verbot? Es heißt: <i>sie sollen nicht mehrschlachten</i>.
ה יכול יהא ענוש כרת ת"ל (ויקרא יז, ז) חוקת עולם תהיה זאת להם לדורותם זאת להם ולא אחרת להם
5 Man könnte glauben, darauf sei die Ausrottungsstrafe gesetzt, so heißt es:<i>eine ewige Satzung sei dies ihnen, für ihre Geschlechter;</i> diessei es ihnen, nicht aber etwas anderes.
ו אלא אמר (ר' אבין) ק"ו ומה במקום שלא ענש הזהיר מקום שענש אינו דין שהזהיר
6 Vielmehr, erklärte R. Abin, diesist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn das, worauf die [Ausrottungs]strafe nicht gesetztist, mit einem Verbote belegt ist, um wieviel mehr ist das, worauf die [Ausrottungs]strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt.
ז א"ל רבינא לרב אשי א"כ לא יאמר לאו בחלב ותיתי ק"ו מנבילה מה נבילה שלא ענש הזהיר חלב. שענש אינו דין שהזהיר
7 Rabina sprach zu R. Aši: Demnach sollte doch das Verbot des Talges nicht gelehrt werden, und man würde es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Aase gefolgert haben: wenn das Aas, worauf keine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt ist, um wieviel mehr ist der Talg, worauf eine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt!?
ח אתא לקמיה דרבא א"ל מנבלה נמי לא אתיא דאיכא למיפרך מה לנבלה שכן מטמא
8 Als er vor Raba kam, sprach dieser zu ihm: Vom Aase wäre dies nicht zu entnehmen, denn es ist zu erwidern: wohl das Aas, weil es verunreinigend ist. –
ט משרצים טמאין מה לשרצים טמאין שמטמאין במשהו
9 Von den unreinenKriechtieren!? – Wohl die unreinen Kriechtiere, weil sie im minimalsten Quantumverunreinigend sind. –
י משרצים טהורים מה לשרצים טהורים שאיסורן במשהו
10 Von den reinenKriechtieren!? – Wohl die reinen Kriechtiere, weil sie im minimalsten Quantum verbotensind. –
יא מערלה וכלאי הכרם מה לערלה וכלאי הכרם שכן אסורין בהנאה
11 Vom Ungeweihten und der Mischfrucht (des Weinberges)!? – Wohl das Ungeweihte und die Mischfrucht (des Weinberges), weil sie zur Nutznießung verboten sind. –
יב משביעית מה לשביעית שכן תופסת דמיה
12 Von der Siebentjahrsfrucht!? – Wohl die Siebentjahrsfrucht, weil sie auch den Erlös erfaßt. –
יג מתרומה שכן לא הותר מכללה מכולהו נמי שכן לא הותרו מכללן
13 Von der Hebe!? – Diese ist nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubtworden. – Von allenzusammen!? – Auch sie alle sind nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden.
יד אמר רבא אי קשיא לי הא קשיא לי הא דתנן פסח ומילה מצות עשה
14 Raba sagte: Will man einen Einwand erheben, so ist folgender Einwand zu erheben. Es wird gelehrt, das Pesaḥopfer und die Beschneidung seien Gebote;
טו תיתי בק"ו ממותיר מה מותיר שלא ענש הזהיר פסח ומילה שענש אינו דין שהזהיר
15 es ist ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Zurücklassenzu folgern: wenn das Zurücklassen, worauf keine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt ist, um wieviel mehr sind das Pesaḥopfer und die Beschneidung, worauf eine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt!?
טז אמר רב אשי אמריתה לשמעתא קמיה דרב כהנא ואמר לי ממותיר לא אתיא דאיכא למיפרך מה למותיר שכן אין לו תקנה תאמר פסח יש לו תקנה
16 R. Aši sagte: Ich trug diese Lehre R. Kahana vor, da sprach er zu mir: Vom Zurücklassen ist nichts zu folgern, denn es ist zu erwidern: wohl das Zurücklassen, wofür es kein Mittel mehr gibt, während es für das Pesaḥopfer ein Mittel gibt. –
יז וכי מזהירין מן הדין אפילו למ"ד עונשין מן הדין אין מזהירין מן הדין
17 Ist denn ein Verbotdurch einen Schluß zu folgern!? Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, man könne eine Strafe durch einen Schluß folgern, kann man ja kein Verbot durch einen Schluß folgern.
יח אלא כדרבי יוחנן דאמר אתיא הבאה הבאה
18 Vielmehr, dies ist nach R. Joḥanan zu erklären, welcher sagt, essei aus [dem Worte] <i>bringen</i>zu entnehmen;
יט מה להלן לא ענש אא"כ הזהיר אף כאן לא ענש אא"כ הזהיר
19 wie bei jenerdie Strafe auf Grund eines Verbotes erfolgt, ebenso erfolgt auch hierbei die Strafe auf Grund eines Verbotes.