Zevachim 221

Kapitel 221

א בקרבו נסכים במדבר פליגי
1 Sie streiten, ob in der Wüste Gußopfer dargebrachtworden sind.
ב רבינא אמר בלמדין ניסוך המים מניסוך היין פליגי
2 Rabina erwiderte: Sie streiten, ob man hinsichtlich der Wasserlibation von der Weinlibationfolgere.
ג ת"ר המנסך שלשה לוגין יין בחוץ חייב ר' אלעזר בר"ש אומר והוא שקדשן בכלי
3 Die Rabbanan lehrten: Wer drei Log Wein außerhalb libiert, ist schuldig. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, dies nur, wenn es in einem Gefäße geheiligt worden ist.
ד מאי בינייהו אמר רב אדא בר רב יצחק בירוצי מידות איכא בינייהו
4 Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? R. Ada b. R. Jiçḥaq erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Überschüsseder Maße.
ה רבא בריה דרבה אמר קרבו נסכים בבמה איכא בינייהו
5 Raba, der Sohn Rabbas, erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Darbringung von Gußopfernauf den Privataltären.
ו ובפלוגתא דהני תנאי דתניא במת יחיד אינה צריכה נסכים דברי רבי וחכ"א טעונה נסכים
6 Sie führen denselben Streit, wie die Autoren der folgenden Lehre: Beim Privataltar eines einzelnen war kein Gußopfer erforderlich – so Rabbi; die Weisen sagen, das Gußopfer war erforderlich.
ז והני תנאי כהני תנאי דתניא (במדבר טו, ב) כי תבאו להטעינה נסכים בבמה גדולה הכתוב מדבר
7 Diese Autoren führen denselben Streit, wie die Autoren der folgenden Lehre:<i>Wenn ihr kommt;</i> die Schrift spricht von der Benötigung des Gußopfers bei großenPrivataltären.
ח אתה אומר בבמה גדולה או אינו אפי' בבמה קטנה כשהוא אומר (במדבר טו, ב) אל ארץ מושבותיכם וגו' אשר אני נותן לכם הרי בבמה הנוהגת לכולכם הכתוב מדבר דברי רבי ישמעאל
8 Du sagst, bei großen Privataltären, vielleicht ist dem nicht so, sondern bei kleinenPrivataltären? Es heißt:<i>in das Land eurer Wohnorte &amp;c</i>., die Schrift spricht also von Privataltären, die von allen benutzt werden – so R. Jišma͑él.
ט ר"ע אומר כי תבאו להטעינה נסכים בבמה קטנה הכתוב מדבר
9 R. A͑qiba erklärte: <i>Wenn ihr kommt;</i> die Schrift spricht von der Benötigung des Gußopfers bei kleinen Privataltären.
י אתה אומר לבמה קטנה או אינו אלא לבמה גדולה כשהוא אומר אל ארץ מושבותיכם הרי בבמה הנוהגת בכל מושבות הכתוב מדבר
10 Du sagst, bei kleinen Privataltären, vielleicht ist dem nicht so, sondern bei großen Privataltären? Es heißt: <i>in das Land eurer Wohnorte</i>, somit spricht die Schrift von Privataltären, die sich in allen Wohnortenbefinden.
יא כשתמצא לומר לדברי רבי ישמעאל לא קרבו נסכים במדבר ולדברי ר"ע קרבו נסכים במדבר:
11 Wenn man darüber nachdenkt, so ergibt es sich, daß nach R. Jišma͑él in der Wüste keine Gußopfer dargebrachtwurden, und nach R. A͑qiba in der Wüste Gußopfer dargebracht wurden.
יב רבי נחמיה אומר שירי הדם שהקריבן בחוץ חייב:
12 R. N<small>EḤEMJA SAGT, WER DAS ZURÜCKBLEIBENDE</small> B<small>LUT AUSSERHALB DARBRINGT, SEI SCHULDIG</small>.
יג א"ר יוחנן [תנא] רבי נחמיה כדברי האומר שיריים מעכבין
13 R. Joḥanan sagte: R. Neḥemja lehrt es nach demjenigen, welcher sagt, das Ausgießensei unerläßlich.
יד מיתיבי רבי נחמיה אומר שירי הדם שהקריבן בחוץ חייב אמר לו ר"ע והלא שירי הדם שירי מצוה הם אמר לו איברין ופדרין יוכיחו שהן שירי מצוה והמקריבן בחוץ חייב אמר לו לא אם אמרת באיברים ופדרים שהן תחלת עבודה תאמר בשירי הדם שאינן תחלת עבודה
14 Man wandte ein: R. Neḥemja sagte: Wer das zurückbleibende Blut außerhalb darbringt, ist schuldig. R. A͑qiba sprach zu ihm: Das zurückbleibende Blut ist ja nur ein Anhängselzum Gebote!? Jener erwiderte: Opferglieder und Schmer beweisen [das Entgegengesetzte]: sie sind nur ein Anhängselzum Gebote, und wer sie außerhalb darbringt, ist schuldig. Dieser entgegnete: Wenn dies von Opfergliedern und Schmer gilt, die unerläßlich sind, sollte es auch vom zurückbleibenden Blute gelten, das nicht unerläßlich ist.
טו ואם איתא לימא ליה הני נמי מעכבי תיובתא
15 Wenn dem nun sowäre, so sollte jener ihm erwidert haben, auch diessei unerläßlich!? – Dies ist eine Widerlegung.
טז והשתא דאמר רב אדא בר אהבה מחלוקת בשיריים הפנימיים אבל בשיריים החיצונים דברי הכל לא מעכבי כי קאמר רבי נחמיה בשיריים הפנימים כי תניא ההיא בשיריים החיצונים
16 Jetzt aber, wo R. Adab. Ahaba gesagt hat, ihr Streitbestehe nur über das Ausgießen bei den inneren [Sündopfern], während hinsichtlich des Ausgießens bei den äußerenalle übereinstimmen, daß es nicht unerläßlich ist, [ist zu erklären], die Lehre R. Neḥemjasgelte von den inneren, und jene Lehregelte von den äußeren.
יז (ורבי עקיבא לא ידע מאי קאמר רבי נחמיה הוא סבר רבי נחמיה שיריים חיצונים אמר וקא מהדר ליה שיריים החיצונים ורבי נחמיה) לדבריו דר' עקיבא קאמר:
17 R. A͑qiba aber verstand R. Neḥemja nicht; er glaubte R. Neḥemja spreche vom zurückbleibenden Blute der äußeren [Sündopfer], und entgegnete inbetreff der äußeren, und R. Neḥemja erwiderte auf die Worte R. A͑qibas.
יח <big><strong>מתני׳</strong></big> המולק את העוף בפנים והעלה בחוץ חייב מלק בחוץ והעלה בחוץ פטור השוחט את העוף בפנים והעלה בחוץ פטור
18 <b>W</b><small>ER EINEM</small> V<small>OGEL INNERHALB DEN</small> K<small>OPF ABKNEIFT UND IHN AUSSERHALB OPFERT, IST SCHULDIG; WER AUSSERHALB ABKNEIFT UND AUSSERHALB OPFERT, IST</small><small>FREI</small>.