יח ת"ש העצמות והגידים והנותר ישרפו לששה עשר והוינן בה הני גידי מאי עבידתייהו אי גידי בשר ליכלינהו ואי דאייתור היינו נותר אלא גידי צואר אי לאו בשר נינהו לישדינהו
18 Komm und höre: Die Knochen, die Adern und das Zurückbleibende sind am sechzehnten zu verbrennen. Und auf unsren Einwand, von welchen Adern hier die Rede sei, wenn von den des Fleisches, so sind sie ja zu essen, wenn von den übriggebliebenen, so sind sie ja Übriggebliebenes, und wenn von den des Halses, so können sie ja, wenn sie kein Fleisch sind, fortgeworfen werden,