Chullin 201

Kapitel 201

א ורבי שמעון פוטר
1 und nach R. Šimo͑n frei.
ב ור"ש מה נפשך אי איסור חל על איסור ליחייב נמי משום גיד אי אין איסור חל על איסור ליחייב משום טומאה דקדים ואי אין בגידין בנותן טעם ליחייב משום גיד
2 Welcher Ansicht ist R. Šimo͑n: erstreckt sich ein Verbot auf Verbotenes, so sollte er auch wegen der Spannader schuldig sein, erstreckt sich ein Verbot nicht auf Verbotenes, so sollte er wegen des Unreinen schuldig sein, und [ist er der Ansicht,] bei den Adern gebe es keine Geschmacksverleihung, so sollte er wegen der Spannader schuldig sein!?
ג אמר רבא לעולם קסבר אין בגידים בנותן טעם ושאני התם דאמר קרא (בראשית לב, לג) על כן לא יאכלו בני ישראל את גיד הנשה מי שגידו אסור ובשרו מותר יצתה זו שגידו אסור ובשרו אסור
3 Raba erwiderte: Tatsächlich ist er der Ansicht, bei den Adern gebe es keine Geschmacksverleihung, und folgendesist sein Grund: die Schrift sagt: <i>daher essen die Kinder Jisraél die Spannader nicht</i>, nur bei dem die Spannader verboten und das Fleisch erlaubt ist, ausgenommen dieses, bei dem die Spannader und das Fleisch verboten sind.
ד אמר רב יהודה אמר רב האוכל גיד הנשה של נבלה ר"מ מחייב שתים וחכמים אומרים אינו חייב אלא אחת
4 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wer die Spannader von einem Aase gegessen hat, ist nach R. Meír zweimal, und wie die Weisen sagen, nur einmal schuldig.
ה ומודים חכמים לר"מ באוכל גיד הנשה של עולה ושל שור הנסקל שחייב שתים
5 Die Weisen pflichten jedoch R. Meír bei, daß, wer die Spannader von einem Brandopfer oder einem zu steinigenden Rinde gegessen hat, zweimal schuldig sei.
ו ומאן האי תנא דבאיסור כולל איסור חל על איסור לית ליה איסור כולל באיסור חמור אית ליה
6 Wer ist der Autor, welcher sagt, das einbegreifende Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes, wohl aber das einbegreifende und strengere Verbot?
ז אמר רבא רבי יוסי הגלילי היא דתנן טמא שאכל קדש בין קדש טמא בין קדש טהור חייב
7 Rabba erwiderte: Es ist R. Jose der Galiläer, denn wir haben gelernt: Hat ein Unreiner Heiliges gegessen, ob unreines oder reines, so ist er schuldig;
ח רבי יוסי הגלילי אומר טמא שאכל את הטהור חייב טמא שאכל את הטמא פטור שלא אכל אלא דבר טמא
8 R. Jose der Galiläer sagt, hat ein Unreiner reines gegessen, sei er schuldig, hat ein Unreiner unreines gegessen, sei er frei, denn er hat ja nur eine unreine Sache gegessen.
ט אמרו לו אף טמא שאכל את הטהור כיון שנגע בו טמאהו
9 Sie erwiderten ihm: Auch wenn ein Unreiner reines gegessen hat, hat er es, sobald er es berührt hat, unrein gemacht. –
י שפיר קא אמרי ליה רבנן לר' יוסי הגלילי ואמר רבא בנטמא הגוף ואח"כ נטמא בשר כולי עלמא לא פליגי דחייב דאיסור כרת קדים
10 Die Rabbanan erwiderten ja R. Jose dem Galiläer treffend? Raba erwiderte; Über den Fall, wenn zuerst die Person unrein war und nachher das Fleisch unrein geworden ist, stimmen alle überein, daß er schuldig sei, denn das mit der Ausrottung belegte Verbot trat früher ein,
יא כי פליגי בנטמא בשר ואח"כ נטמא הגוף רבנן אית להו איסור כולל דמגו דמיחייב אחתיכות טהורות דעלמא מיחייב נמי אחתיכה טמאה
11 sie streiten nur über den Fall, wenn zuerst das Fleisch unrein war und nachher die Person unrein geworden ist. Nach den Rabbanan hat das einbegreifende Verbot Geltung, somit ist er, da er wegen reiner Stücke schuldig ist, auch wegen unreiner Stücke schuldig,
יב ורבי יוסי הגלילי לית ליה איסור כולל דמגו לא אמרינן
12 nach R. Jose dem Galiläer aber hat das einbegreifende Verbot keine Geltung, und wir sagen nicht ‘da’. –
יג ורבי יוסי הגלילי נהי דאיסור כולל לית ליה באיסור קל יבא איסור חמור יחול על איסור קל ומאי ניהו טומאת הגוף שהרי טומאת הגוף בכרת
13 Sollte doch nach R. Jose dem Galiläer, wenn auch das einbegreifende Verbot keine Geltung hat, das strengere Verbot, [das Essen bei] Unreinheit des Körpers, sich auf das leichtere Verbot erstrecken, denn auf [das Essen bei] Unreinheit des Körpers ist die Ausrottung gesetzt!?
יד אמר רב אשי מאן לימא לן דטומאת הגוף חמורה דלמא טומאת בשר חמורה דלית ליה טהרה במקוה
14 R. Aši erwiderte: Wer sagt uns, daß die Unreinheit des Körpers strenger ist, vielleicht ist die Unreinheit des Fleisches strenger, denn für dieses gibt es keine Reinigung durch das Tauchbad. –