Chullin 263

Kapitel 263

א מטונך אהרן ובניו כתובין בפרשה
1 aus deiner Last; im Abschnitte werden Ahron und seine Söhne genannt.
ב דבי רבי ישמעאל תנא כהן ולא כהנת וילמוד סתום מן המפורש
2 In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: <i>Priester</i>, nicht aber eine Priesters[tochter], und man folgere hinsichtlich des nichterklärten vom erklärten.
ג דבי ר' אליעזר בן יעקב תנא כהן ואפילו כהנת הוי מיעוט אחר מיעוט ואין מיעוט אחר מיעוט אלא לרבות
3 In der Schule des R. Elie͑zer b. Ja͑qob wurde gelehrt: <i>Priester</i>, selbst eine Priesters[tochter], denn hierbei ist eine Ausschließung nach einer Ausschließung vorhanden, und eine Ausschließung nach einer Ausschließung ist einschließend.
ד רב כהנא אכל בשביל אשתו רב פפא אכל בשביל אשתו רב יימר אכל בשביל אשתו רב אידי בר אבין אכל בשביל אשתו
4 R. Kahana aß solche durch seine Frau. R. Papa aß solche durch seine Frau. R. Jemar aß solche durch seine Frau. R. Idi b. Abin aß solche durch seine Frau.
ה אמר רבינא אמר לי מרימר הלכתא כוותיה דרב והלכתא כוותיה דרב חסדא והלכתא כוותיה דעולא
5 Rabina sagte: Meremar sagte mir, die Halakha sei wie Rabh, die Halakha sei wie R. Ḥisda, die Halakha sei wie U͑la,
ו והלכתא כוותיה דרב אדא בר אהבה לויה שילדה בנה פטור מחמש סלעים
6 und die Halakha sei wie R. Ada b. Ahaba, daß nämlich der [erst]geborene Sohn einer Leviten[tochter] von den fünf Selaim frei sei.
ז תנו רבנן הזרוע והלחיים והקבה נוהגים בכלאים ובכוי רבי אליעזר אומר כלאים הבא מן העז ומן הרחל חייב במתנות (מן התייש ומן הצבייה) פטור מן המתנות
7 Die Rabbanan lehrten: [Das Gesetz] von Rüg, Kinnbacken und Magen hat Geltung beim Mischling und beim Koj: R. Elie͑zer sagt, vom Mischlinge von Ziege und Schaf seien die Priestergaben zu entrichten,
ח מכדי קי"ל דלענין כסוי הדם ומתנות לא משכחת ליה אלא בצבי הבא על התיישה ובין לרבי אליעזר בין לרבנן מספקא להו אי חוששין לזרע האב אי אין חוששין
8 und vom Mischlinge von Bock und Hirschkuh seien die Priestergaben nicht zu entrichten. Merke, es ist uns ja bekannt, daß dies hinsichtlich des Bedeckens des Blutes und der Priestergaben nur in dem Falle Vorkommen könne, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen hat. Sowohl R. Elie͑zer als auch den Rabbanan ist es zweifelhaft, ob der Same des Vaters zu berücksichtigen sei oder nicht,
ט ובשה ואפילו מקצת שה קמיפלגי מר סבר שה ואפי' מקצת שה ומר סבר שה ואפילו מקצת שה לא אמרינן
9 und sie streiten, ob unter Schaf auch ein Teil eines Schafes zu verstehen sei; nach der einen Ansicht ist unter Schaf auch ein Teil eines Schafes zu verstehen, und nach der anderen Ansicht ist unter Schaf nicht ein Teil eines Schafes zu verstehen.
י בשלמא ר' אליעזר דפטר קסבר שה ולא מקצת שה אלא לרבנן נהי נמי דקסברי שה ואפילו מקצת שה פלגא לשקול ואידך פלגא לימא ליה אייתי ראיה דאין חוששין לזרע האב ושקול אמר רב הונא בר חייא מאי חייב נמי דקא אמר חייב בחצי מתנות
10 Einleuchtend ist es nach R. Elie͑zer, daß er frei ist, denn er ist der Ansicht, unter Schaf sei nicht ein Teil eines Schafes zu verstehen, nach den Rabbanan aber sollte [der Priester], wenn sie auch der Ansicht sind, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen, nur eine Hälfte erhalten, denn hinsichtlich der anderen Hälfte kann jener zu ihm sagen: bringe den Beweis, daß der Same des Vaters nicht zu berücksichtigen sei, sodann erhältst du sie!? R. Hona b. Ḥija erwiderte: Unter verpflichtet, wovon sie sprechen, ist auch zu verstehen, er sei zur Hälfte der Priestergaben verpflichtet.
יא מתיב רבי זירא כוי יש בו דרכים שוין לבהמה ויש בו דרכים שוין לחיה ויש בו דרכים שוין לחיה ולבהמה
11 R. Zera wandte ein: Der Koj gleicht in mancher Hinsicht dem Vieh, in mancher Hinsicht dem Wilde und in mancher Hinsicht dem Wilde und dem Vieh.
יב כיצד חלבו אסור כחלב בהמה ודמו חייב לכסות כדם החיה דרכים שוין לבהמה ולחיה שדמו וגידו אסורין כבהמה וחיה וחייב בזרוע ולחיים והקבה ורבי אליעזר פוטר
12 Sein Talg ist verboten gleich dem Talge des Viehs, sein Blut muß bedeckt werden gleich dem Blute des Wildes. In mancher Hinsicht gleicht er dem Vieh und dem Wilde, denn sein Blut und seine Spannader sind wie beim Vieh und beim Wilde verboten. Ferner muß man von diesem Bug, Kinnbacken und Magen [entrichten]; R. Elie͑zer befreit davon.
יג ואם איתא חייב בחצי מתנות מבעי ליה איידי דתנא חלבו ודמו דלא מתני חצי חצי משום הכי לא קא תני חצי
13 Wenn dem nun so wäre, so müßte es ja heißen, man müsse von diesem die Hälfte der Priestergaben entrichten!? – Da er hinsichtlich des Talges und des Blutes nicht von Hälften spricht, so spricht er auch diesbezüglich nicht von der Hälfte.
יד כי אתא רבין אמר רבי יוחנן כוי לרבנן חייב בכולהו מתנות דתניא שור מה ת"ל (דברים יח, ג) אם שור לרבות את הכלאים שה מה ת"ל (דברים יח, ג) אם שה לרבות את הכוי
14 Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Nach den Rabbanan sind vom Koj die Priestergaben vollständig zu entrichten, denn es wird gelehrt: <i>Rind</i>. wozu heißt es: <i>ob Rind</i>? Dies schließt den Mischling ein; <i>Schaf</i>, wozu heißt es: <i>ob Schaf</i>? Dies schließt den Koj ein. –
טו ורבי אליעזר האי אם למה לי מיבעי ליה לחלק ורבנן לחלק מנא להו נפקא להו (דברים יח, ג) מאת זובחי הזבח
15 Wofür verwendet R. Elie͑zer [das Wort] <i>ob</i>? – Dieses ist wegen der Teilung nötig. – Woher entnehmen die Rabbanan die Teilung? – Dies entnehmen sie aus: <i>die eine Schlachtung schlachten</i>. –
טז ור' אליעזר האי מאת זובחי הזבח מאי עביד ליה מבעי ליה לכדרבא דאמר רבא הדין עם הטבח:
16 Wofür verwendet R. Elie͑zer [die Worte:] <i>die eine Schlachtung schlachten</i>!? – Diese verwendet er für die Lehre Rabas, denn Raba sagte, die Forderung sei an den Schlächter zu richten.
יז <big><strong>מתני׳</strong></big> בכור שנתערב במאה בזמן שמאה שוחטין את כולן פוטרים את כולן אחד שוחט את כולן פוטרים לו אחד
17 
יח השוחט לכהן ולעובד כוכבים פטור מן המתנות והמשתתף עמהן צריך שירשום ואם אמר חוץ מן המתנות פטור מן המתנות
18 <b>I</b><small>ST EIN</small> E<small>RSTGEBORENES</small> <small>UNTER HUNDERT</small> [T<small>IERE</small>] <small>VERMISCHT WORDEN, SO SIND, WENN HUNDERT</small> P<small>ERSONEN SIE SCHLACHTEN, ALLE FREI</small>, <small>WENN ABER EINER ALLE SCHLACHTET, SO IST NUR EINES FREI</small>. W<small>ER FÜR EINEN</small> P<small>RIESTER ODER EINEN</small> N<small>ICHTJUDEN SCHLACHTET, IST VON DEN</small> P<small>RIESTERGABEN FREI</small>; <small>WER SICH MIT IHNEN BETEILIGT, MUSS ES</small> <small>KENNZEICHNEN</small>. S<small>AGTE ER</small>: <small>MIT</small> A<small>USNAHME DER</small> P<small>RIESTERGABEN, SO IST ER VON DEN</small> P<small>RIESTERGABEN FREI</small>.
יט אמר מכור לי בני מעיה של פרה והיו בהן מתנות נותנן לכהן ואינו מנכה לו מן הדמים לקחן הימנו במשקל נותנן לכהן ומנכה לו מן הדמים:
19 W<small>ENN JEMAND</small> [<small>ZU EINEM</small> S<small>CHLÄCHTER SAGTE</small>,] <small>DASS ER IHM DAS</small> E<small>INGEWEIDE EINER</small> K<small>UH VERKAUFE, UND DARUNTER SICU DIE</small> P<small>RIESTERGABEN BEFINDEN, SO GEBE ER SIE DEM</small> P<small>RIESTER UND ZIEHE SIE IHM NICHT VOM</small> P<small>REISE AB</small>; <small>KAUFTE ER SIE NACH</small> G<small>EWICHT, SO GEBE ER SIE DEM</small> P<small>RIESTER UND ZIEHE SIE IHM VOM</small> P<small>REISE AB</small>.
כ <big><strong>גמ׳</strong></big> ואמאי יבא עליו כהן משני צדדין ולימא ליה אי בכור הוא כוליה דידי הוא ואי לאו בכור הוא הב לי מתנתאי
20 GEMARA. Weshalb denn, der Priester kann ja von zwei Seiten kommen und zu ihm sagen: ist es das Erstgeborene, so gehört es mir vollständig, und ist es nicht das Erstgeborene, so gib mir davon die Priestergaben!?