Eruvin 139

Kapitel 139

א ליגזר דילמא אתי לבטולי להו קמ"ל:
1 es sei zu berücksichtigen, auch er könnte ihnen [das Besitzrecht] abtreten, so lehrt er uns.
ב ואין נוטלין רשות: למה לי לא צריכא אף על גב דאמרי ליה קני על מנת להקנות
2 N<small>ICHT ABER DAS</small> B<small>ESITZRECHT EMPFANGEN</small>. Wozu dies? – Dies ist für den Fall nötig, auch wenn sie zu ihm gesagt haben: Erwirb, um abzutreten.
ג בעא מיניה אביי מרבה חמשה ששרויין בחצר אחת ושכח אחד מהן ולא עירב כשהוא מבטל רשותו צריך לבטל לכל אחד ואחד או לא א"ל צריך לבטל לכל אחד ואחד
3 Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn fünf Personen in einem Hofe wohnen und einer vergessen hat, sich am E͑rub zu beteiligen: muß er sein Besitzrecht jedem einzeln abtreten oder nicht? Dieser erwiderte: Er muß es jedem einzeln abtreten.
ד איתיביה אחד שלא עירב נותן רשותו לאחד שעירב שנים שעירבו נותנין רשותן לאחד שלא עירב ושנים שלא עירבו נותנין רשותן לשנים שעירבו או לאחד שלא עירב
4 Er wandte gegen ihn ein: Einer, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat, kann sein Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub beteiligt hat; zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben, können ihr Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat; zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben, können ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben, oder an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat.
ה אבל לא אחד שעירב נותן רשותו לאחד שלא עירב ואין שנים שעירבו נותנין רשותן לשנים שלא עירבו ואין שנים שלא עירבו נותנין רשותן לשנים שלא עירבו
5 Nicht aber kann einer, der sich am E͑rub beteiligt hat, sein Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat, noch können zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben, ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben, noch können zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben, ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich ebenfalls am E͑rub nicht beteiligt haben.
ו קתני מיהת רישא אחד שלא עירב נותן רשותו לאחד שעירב ה"ד אי דליכא אחרינא בהדיה בהדי מאן עירב
6 Der Anfangssatz lehrt also, einer, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat, könne sein Besitzrecht an einen abtreten, der sich am E͑rub beteiligt hat. In welchem Falle: ist weiter keiner vorhanden, mit wem sollte er sich denn am E͑rub beteiligt haben?
ז אלא פשיטא דאיכא אחרינא בהדיה וקתני לאחד שעירב
7 Doch wohl, wenn noch jemand vorhanden ist, und er lehrt: an einen, der sich am E͑rub beteiligt hat!? –
ח ורבה הכא במאי עסקינן דהוה ומית
8 Und Rabba!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn noch jemand vorhanden war und gestorben ist. –
ט אי דהוה ומית אימא סיפא אבל אין אחד שעירב נותן רשותו לאחד שלא עירב ואי דהוה ומית אמאי לא
9 Wie ist, wenn noch jemand vorhanden war und gestorben ist, der Schlußsatz zu erklären: nicht aber kann einer, der sich am E͑rub beteiligt hat, sein Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat. Wenn noch jemand vorhanden war und gestorben ist, weshalb denn nicht!?
י אלא פשיטא דאיתיה ומדסיפא איתיה רישא נמי איתיה
10 Doch wohl, wenn noch jemand vorhanden ist, und wenn der Schlußsatz [von einem Falle handelt], wenn noch jemand vorhanden ist, ebenso auch der Anfangssatz, wenn noch jemand vorhanden ist!? –
יא מידי איריא הא כדאיתא והא כדאיתא
11 Wieso denn, der eine so und der andere anders.
יב תדע דקתני סיפא דרישא ושנים שלא עירבו נותנין רשותן לשנים שעירבו לשנים אין לאחד לא
12 Dies ist auch zu beweisen, denn im Schlüsse des Anfangssatzes heißt es: zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben, können ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben; nur an zwei, nicht aber an einen.
יג ואביי אמר מאי לב' לאחד מב' אי הכי ליתני לאחד שעירב או לאחד שלא עירב קשיא
13 Abajje aber erklärte: Unter ‘an zwei’ ist zu verstehen: an einen von den zweien. – Demnach sollte es ja heißen: an einen, der sich am E͑rub beteiligt hat, beziehungsweise an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat!? – Dies ist ein Einwand.
יד אחד שלא עירב נותן רשותו לאחד שעירב לאביי דאיתיה וקמ"ל דאין צריך לבטל רשות לכל אחד ואחד לרבה דהוה ומית ולא גזור זימנין דאיתיה
14 «Einer, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat, kann sein Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub beteiligt hat.» Nach Abajje, wenn [noch jemand] vorhanden ist, und er lehrt uns, daß er das Besitzrecht nicht an jeden abzutreten brauchte; und nach Rabba, wenn noch jemand vorhanden war und gestorben ist, und man berücksichtige nicht den Fall, wenn noch jemand vorhanden ist. –
טו ושנים שעירבו נותנין רשותן לאחד שלא עירב פשיטא מהו דתימא כיון דלא עירב ליקנסיה קמ"ל
15 «Zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben, können ihr Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat.» Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, man maßregle ihn, weil er sich am E͑rub nicht beteiligt hat, so lehrt er uns. –
טז וב' שלא עירבו נותנין רשותן לשנים שעירבו לרבה תנא סיפא לגלויי רישא לאביי ב' שלא עירבו איצטריכא ליה סד"א לגזר דלמא אתי לבטולי להו קמ"ל
16 «Zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben, können ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben.» Nach Rabba lehrt er den Schlußsatz zur Erklärung des Anfangssatzes, und nach Abajje ist er nötig wegen des Falles, wenn zwei sich am E͑rub nicht beteiligt haben. Man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, auch er könnte [das Besitzrecht] ihnen abtreten, so lehrt er uns. –
יז או לאחד שלא עירב למה לי מהו דתימא הני מילי היכא דמקצתן עירבו ומקצתן לא עירבו אבל היכא דכולן לא עירבו ליקנסינהו כדי שלא תשתכח תורת עירוב קמ"ל
17 «Oder an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat.» Wozu dies!? – Man könnte glauben, nur dann, wenn manche sich am E͑rub beteiligt haben und manche sich am E͑rub nicht beteiligt haben, wenn aber alle sich am E͑rub nicht beteiligt haben, maßregle man sie, damit das Gesetz vom E͑rub nicht in Vergessenheit gerate, so lehrt er uns. –
יח אבל אין אחד שעירב נותן רשותו לאחד שלא עירב לאביי תנא סיפא לגלויי רישא לרבה איידי דתנא רישא תנא נמי סיפא
18 «Nicht aber kann einer, der sich am E͑rub beteiligt hat, sein Besitzrecht abtreten an einen, der sich am E͑rub nicht beteiligt hat.» Nach Abajje lehrt er den Schlußsatz zur Erklärung des Anfangssatzes, und nach Rabba lehrt er diesen Fall auch im Schlußsatze, weil er entsprechend im Anfangssatze lehrt. –
יט ואין שנים שעירבו נותנין רשותן לשנים שלא עירבו הא תו למה לי לא צריכא דבטיל ליה חד מינייהו לחבריה מהו דתימא לשתרי ליה קמ"ל כיון דבעידנא דבטיל לא הוו ליה שריותא בהא חצר לא
19 «Noch können zwei, die sich am E͑rub beteiligt haben, ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben.» Wozu ist dies weiter nötig!? – Dies ist für den Fall nötig, wenn einer von den beiden sein Besitzrecht an seinen Nächsten abgetreten hat; man könnte glauben, es sei dann erlaubt, so lehrt er uns, daß es verboten ist, weil der Hof zur Zeit, da jener das Besitzrecht aufgab, ihm nicht erlaubt war. –
כ ואין שנים שלא עירבו נותנין רשותן לשנים שלא עירבו הא תו למה לי לא צריכא דאמרי קני על מנת להקנות
20 «Noch können zwei, die sich am E͑rub nicht beteiligt haben, ihr Besitzrecht abtreten an zwei, die sich ebenfalls am E͑rub nicht beteiligt haben.» Wozu ist dies weiter nötig!? – Dies ist für den Fall nötig, wenn sie [zu einem] gesagt haben: Erwirb, um abzutreten.
כא בעא מיניה רבא מרב נחמן יורש מהו שיבטל רשות
21 Raba fragte R.Naḥman: Kann ein Erbe das Besitzrecht aufgeben: