Gittin 83

Kapitel 83

א בעבד של שני שותפין ודברי הכל
1 Dies gilt von einem Sklaven zweier Teilhaber, nach aller Ansicht.
ב אמר רבה מחלוקת בששיחרר חציו והניח חציו אבל שיחרר חציו ומכר חציו או נתן במתנה חציו כיון דקנפיק מיניה כוליה דברי הכל קנה
2 Rabba sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn er die Hälfte befreit und die Hälfte zurückbehalten hat, wenn er aber die Hälfte befreit und die Hälfte verkauft oder verschenkt hat, so stimmen alle überein, daß er, da er dadurch vollständig aus seinem Besitze kommt, sie erworben habe.
ג אמר ליה אביי ובכולו לא פליגי והתני חדא הכותב נכסיו לשני עבדיו קנו ומשחררין זה את זה ותניא אידך האומר כל נכסי נתונין לפלוני ופלוני עבדיי אף עצמם לא קנו
3 Abajje sprach zu ihm: Streiten sie etwa nicht über den Fall, wenn er dadurch vollständig [aus seinem Besitze kommt]. Eines lehrt ja, daß, wenn jemand seine Güter seinen zwei Sklaven verschrieben hat, sie sie erworben haben und einander freilassen, und ein Anderes lehrt, daß, wenn jemand gesagt hat: all meine Güter mögen jenen meinen beiden Sklaven geschenkt sein, sie nicht einmal sich selber erworben haben;
ד מאי לאו הא רבי והא רבנן
4 wahrscheinlich vertritt eine Lehre die Ansicht Rabbis und die andere die der Rabbanan!? –
ה לא אידי ואידי רבנן הא דאמר כולו הא דאמר חצי חצי
5 Nein, beide nach den Rabbanan, nur spricht eines von dem Falle, wenn er ‘das ganze’ gesagt hat, und eines von dem Falle, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat. –
ו והא מדקתני סיפא ואם אמר חצי חצי לא קנו מכלל דרישא דאמר כולו פרושי קא מפרש אף עצמן לא קנו כיצד כגון דאמר חצי חצי
6 Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, daß, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat, sie sie nicht erworben haben, so spricht ja der Anfangsatz von dem Falle, wenn er ‘das ganze’ gesagt hat!? – Dies ist eine Erklärung: auch sich selbst haben sie nicht erworben, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat.
ז הכי נמי מסתברא דאי ס"ד רישא דאמר כולו השתא אמר כולו לא קנו אמר חצי חצי מיבעיא
7 Dies ist auch einleuchtend; wenn man sagen wollte, der Anfangsatz spreche von dem Falle, wenn er ‘das ganze’ gesagt hat, so ist ja, wenn sie nichts erworben haben, falls er ‘das ganze’ gesagt hat, dies selbstverständlich von dem Falle, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat. –
ח אי משום הא לא איריא תנא סיפא לגלויי רישא שלא תאמר רישא דאמר חצי חצי אבל אמר כולו קנו תנא סיפא דאמר חצי חצי מכלל דרישא דאמר כולו ואפ"ה לא קנו
8 Wenn nur das, so beweist dies nichts, denn er lehrt den Schlußsatz zur Erklärung des Anfangsatzes; damit man nicht glaube, der Anfangsatz spreche von dem Falle, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat, wenn er aber ‘das ganze’ gesagt hat, sie sie erworben haben, lehrt er im Schlußsätze den Fall, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat, wonach der Anfangsatz von dem Falle spricht, wenn er ‘das ganze’ gesagt hat, und dennoch haben sie nichts erworben.
ט ואיבעית אימא לא קשיא כאן בשטר אחד כאן בשני שטרות
9 Wenn du willst, sage ich: das ist kein Widerspruch; eines spricht von einer Urkunde und eines von zwei Urkunden. –
י בשטר אחד מאי איריא חצי חצי אפי' אמר כולו נמי לא קנו ה"נ קאמר אף עצמן לא קנו בד"א בשטר אחד אבל בשני שטרות קנו ואם אמר חצי חצי אף בשני שטרות נמי לא קנו
10 Wieso lehrt er es, wenn es durch eine Urkunde erfolgt ist, von dem Falle, wenn er ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat, auch wenn er ‘das ganze’ gesagt hat, haben sie ja nichts erworben!? – Das sagt er auch: auch sich selbst haben sie nicht erworben; dies gilt nur von einer Urkunde, wenn es aber zwei Urkunden sind, so haben sie sich erworben; wenn er aber ‘die Hälfte’ und ‘die Hälfte’ gesagt hat, so haben sie auch durch zwei Urkunden nichts erworben.
יא ואיבעית אימא ל"ק כאן בבת אחת כאן בזה אחר זה
11 Wenn du aber willst, sage ich: das ist kein Widerspruch; eines spricht von dem Falle, wenn [die Übergabe der Urkunden] gleichzeitig erfolgt ist, und eines, wenn nacheinander. –
יב בשלמא בתרא לא קני דהא קני ליה קמא אלא קמא ליקני נפשיה ולקנייה לחבריה אלא מחוורתא כדשנינן מעיקרא
12 Erklärlich ist es, daß der andere nichts erwirbt, der erstere aber sollte ja sich selbst und auch seinen Genossen erwerben!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erklärt haben.
יג רב אשי אמר שאני התם דקא קרי להו עבדיי א"ל רפרם לרב אשי ודלמא עבדיי שהיו כבר
13 R. Aši erwiderte: Anders verhält es sich da, wo er sie ‘meine Sklaven’ nannte. Raphram sprach zu R. Aši: Vielleicht meinte er: die bisher meine Sklaven waren!?
יד מי לא תנן הכותב כל נכסיו לעבדו יצא לחירות שייר קרקע כל שהוא לא יצא לחירות ר' שמעון אומר לעולם הוא בן חורין עד שיאמר כל נכסי נתונין לפלוני עבדי חוץ מאחד מרבוא שבהן
14 Es wird ja auch gelehrt: Wenn jemand all seine Güter seinem Sklaven verschrieben hat, so wird er frei; hat er etwas Grundbesitz zurückbehalten, so wird er nicht frei. R. Šimo͑n sagt, er werde auf jeden Fall frei, es sei denn, daß er gesagt hat: all meine Güter mit Ausnahme von einem Zehntausendstel sollen diesem meinem Sklaven geschenkt sein.
טו טעמא דאמר [חוץ מאחד מרבוא שבהן] הא לא אמר הכי קני אמאי והא עבד קא קרי ליה אלא עבדי שהיה כבר הכא נמי עבדיי שהיו כבר
15 Wenn er dies aber nicht gesagt hat, hat er sie erworben; wieso denn, er nannte ihn ja seinen Sklaven!? Dies ist somit zu verstehen: der bisher mein Sklave war, ebenso auch hierbei: die bisher meine Sklaven waren.
טז נגחו שור יום של רבו לרבו יום של עצמו לעצמו אלא מעתה יום של רבו ישא שפחה יום של עצמו ישא בת חורין איסורא לא קאמרינן
16 Wenn ein Rind ihn niedergestoßen hat, so gehört [der Ersatz], wenn es am Tage seines Herrn erfolgt ist, seinem Herrn, und wenn an seinem eigenen Tage, ihm selber. Demnach sollte er am Tage seines Herrn eine Sklavin und an seinem eigenen Tage eine Freie heiraten dürfen!? – Von kanonischen Dingen gilt dies nicht. –
יז ת"ש המית מי שחציו עבד וחציו בן חורין נותן חצי קנס לרבו
17 Komm und höre: Wenn er einen Halbsklaven getötet hat, so zahle [der Eigentümer] die Hälfte der Buße an seinen Herrn