Gittin 84

Kapitel 84

א וחצי כופר ליורשיו אמאי הכי נמי לימא יום של רבו לרבו יום של עצמו לעצמו שאני הכא דקא כליא קרנא
1 und die Hälfte des Lösegeldes an seine Erben. Weshalb denn, auch hierbei sollte man sagen, wenn am Tage seines Herrn, seinem Herrn, und wenn an seinem eigenen Tage, ihm selber!? – Anders ist es hierbei, wo der Grundstock nicht mehr da ist. –
ב ואלא ה"ד דלא קא כליא קרנא כגון שהכהו על ידו וצמתה ידו וסופה לחזור
2 In welchem Falle kann es vorkommen, daß der Grundstock noch da ist? – Wenn man ihm auf die Hand geschlagen und sie verdorrt ist, später aber wieder heilt. –
ג הניחא לאביי דאמר נותן לו שבת גדולה ושבת קטנה שפיר
3 Einleuchtend ist dies nach Abajje, welcher sagt, daß er ihm das große Versäumnis und das kleine Versäumnis zahlen müsse,
ד אלא לרבא דאמר אינו נותן לו אלא שבתו שבכל יום ויום האי שור הוא ושור אינו משלם אלא נזק
4 nach Raba aber, welcher sagt, er habe ihm nur das Versäumnis für jeden Tag zu zahlen, [ist ja zu berücksichtigen, daß hierbei der Schädiger] ein Ochs ist, und für einen Ochsen nur Schadenersatz zu zahlen ist!? –
ה אב"א כשהכהו אדם ואי בעית אימא מימרא היא ומימרא לרבא לא סבירא ליה
5 Wenn du willst, sage ich: wenn ein Mensch ihn geschlagen hat; oder aber, dies ist nur eine Ansicht, und Rabha hält nichts davon.
ו איבעיא להו מעוכב גט שחרור יש לו קנס או אין לו קנס
6 Sie fragten: Ist für einen, dem noch der Freilassungsbrief fehlt, die Buße zu zahlen oder nicht:
ז (שמות כא, לב) כסף שלשים שקלים יתן לאדוניו אמר רחמנא והאי לאו אדון הוא או דלמא כיון דמחוסר גט שחרור אדון קרינא ביה
7 derAllbarmherzige sagt: <i>dreißig Šeqel Silber soll er seinem Herrn zahlen</i>, und dieser ist nicht sein Herr, oder heißt er wohl Herr, da ihm der Freilassungsbrief noch fehlt? –
ח ת"ש המית מי שחציו עבד וחציו בן חורין נותן חצי קנס לרבו וחצי כופר ליורשיו מאי לאו כמשנה אחרונה
8 Komm und höre: Wenn er einen, der zur Hälfte Sklave und zur Hälfte Freier ist, getötet hat, so zahle er die Hälfte der Buße an seinen Herrn und die Hälfte des Lösegeldes an seine Erben. Wahrscheinlich doch nach der letzten Fassung der Lehre. –
ט לא כמשנה ראשונה
9 Nein, nach der ersten Fassung der Lehre. –
י ת"ש הפיל את שינו וסימא את עינו יוצא בשינו ונותן דמי עינו ואי אמרת יש לו קנס וקנס לרבו השתא חבלי ביה אחריני יהבי ליה לרביה חבל ביה רביה גופיה יהיב ליה לדידיה
10 Komm und höre: Wenn er ihm einen Zahn ausgeschlagen und ein Auge geblendet hat, so wird er frei wegen des Zahnes und er zahle ihm Ersatz für das Auge. Wenn du sagst, er habe Anspruch auf die Buße und die Buße gehöre seinem Herrn, wieso sollte der Herr, an den die Buße zu zahlen ist, falls andere ihn verletzen, wenn er selber ihn verletzt, Buße an ihn zahlen!? –
יא דלמא כמ"ד אינו צריך דתניא בכולן עבד יוצא בהן לחירות וצריך גט שחרור מרבו דברי ר' ישמעאל ר"מ אומר אינו צריך ר"א אומר צריך רבי טרפון אומר אינו צריך ר"ע אומר צריך
11 Vielleicht nach demjenigen, welcher sagt, er brauche dessen nicht. Es wird nämlich gelehrt: Wegen all dieser wird ein Sklave frei und benötigt eines Freilassungsbriefes von seinem Herrn – so R. Jišma͑él. R. Meír sagt, er benötige dessen nicht; R. Elea͑zar sagt, er benötige dessen; R. Tryphon sagt, er benötige dessen nicht; R. A͑qiba sagt, er benötige dessen.
יב המכריעין לפני חכמים אומרים נראים דברי ר' טרפון בשן ועין הואיל ותורה זכתה לו ודברי ר"ע בשאר אברים הואיל וקנס חכמים הוא
12 Die vor den Weisen Entscheidenden sagten: Die Worte R. Tryphons sind einleuchtend hinsichtlich eines Zahnes und eines Auges, da die Tora es ihm zugesprochen hat, und die Worte R. A͑qibas hinsichtlich anderer Organe, weil es eine von den Weisen angeordnete Buße ist. –
יג קנס הא קראי קא דרשינן אלא אימא הואיל ומדרש חכמים הוא
13 Wieso eine Buße, dies wird ja aus den Schriftversen deduziert!? – Sage vielmehr, weil es eine Auslegung der Weisen ist.
יד איבעיא להו מעוכב גט שחרור אוכל בתרומה או אינו אוכל (ויקרא כב, יא) קנין כספו אמר רחמנא והאי לאו קנין כספו הוא או דלמא כיון דמחוסר גט שחרור קנין כספו קרינא ביה
14 Sie fragten: Darf derjenige, dem noch der Freilassungsbrief fehlt, Hebe essen oder nicht; der Allbarmherzige sagt: <i>um Geld gekauft</i>, und dieser ist nicht sein Eigentum, oder aber heißt er sein Eigentum, da ihm noch der Freilassungsbrief fehlt? –
טו ת"ש דאמר רב משרשיא כהנת שנתערב ולדה בולד שפחתה הרי אלו אוכלין בתרומה וחולקין חלק אחד על הגורן הגדילו התערובות משחררין זה את זה
15 Komm und höre: R. Mešaršeja sagte. Wenn das Kind einer Priesterin mit dem Kinde ihrer Sklavin vermischt worden ist, so dürfen beide Hebe essen und teilen ihren Teil an der Tenne; sind die Vermischten großjährig geworden, so befreien sie einander. –
טז הכי השתא התם אם יבא אליהו ויאמר בחד מינייהו דעבד הוא קנין כספו קרינא ביה הכא לאו קנין כספו הוא כלל
16 Es ist ja nicht gleich; da würde ja, wenn Elijahu kommen und von einem von ihnen bezeugen würde, daß er der Sklave sei, dieser sein Eigentum sein, hierbei aber ist er ja nicht sein Eigentum.
יז איבעיא להו עבד שמכרו רבו לקנס מכור או אינו מכור
17 Sie fragten: Gilt der Sklave, den sein Herr hinsichtlich der Buße verkauft hat, als verkauft oder nicht?
יח תיבעי לר"מ תיבעי לרבנן תיבעי לר"מ עד כאן לא קאמר ר"מ אדם מקנה דבר שלא בא לעולם אלא כגון פירות דקל דעבידי דאתו אבל הכא מי יימר דמינגח ואם תמצא לומר דמינגח ממאי דמשלם
18 Dies ist fraglich sowohl nach R. Meír als auch nach den Rabbanan. Dies ist nach R. Meír fraglich, denn auch R. Meír, welcher sagt, man könne das, was man noch nicht hat, zueignen, sagt dies vielleicht nur von Früchten einer Dattelpalme, die bestimmt kommen, hierbei aber ist es ja fraglich, ob er niedergestoßen wird, und selbst wenn er niedergestoßen wird, ob jener die Buße zahlt,