Gittin 86

Kapitel 86

א ואין אני קורא בה אשת שני מתים מה נפשך אי קדושי דראובן קדושין קדושי דשמעון לאו קדושין ואי קדושי דשמעון קדושין קדושי דראובן לאו קדושין
1 und man sage nicht, sie sei die Frau von zwei Verstorbenen. Wie man es nimmt: ist die Antrauung Reúbens gültig, so ist die Antrauung Šimo͑ns ungültig, und ist die Antrauung Šimo͑ns gültig, so ist die Antrauung Reúbens ungültig.
ב איתמר חציה שפחה וחציה בת חורין שנתקדשה לראובן ונשתחררה וחזרה ונתקדשה לשמעון רב יוסף בר חמא אמר ר"נ פקעו קדושי ראשון ר' זירא אמר רב נחמן גמרו קדושי ראשון
2 Es wurde gelehrt: Wenn eine Halbsklavin Reúben angetraut, freigelassen und darauf Šimo͑n angetraut worden ist, so wird, wie R. Joseph b. Ḥama im Namen R. Naḥmans sagt, die Antrauung des ersten aufgehoben, und wie R. Zera im Namen R. Naḥmans sagt, die Antrauung des ersten vervollständigt.
ג א"ר זירא כוותיה דידי מסתברא דכתיב (ויקרא יט, כ) לא יומתו כי לא חופשה הא חופשה יומתו
3 R. Zera sagte: Meine Ansicht ist einleuchtend, denn es heißt: <i>sie sollen nicht getötet werden, denn sie war nicht freigelassen</i>; wenn sie aber freigelassen worden war, so werden sie getötet.
ד א"ל אביי ולתנא דבי ר' ישמעאל דאמר בשפחה כנענית המאורסת לעבד עברי הכי נמי דכי חופשה יומתו אלא מאי אית לך למימר שחופשה וחזרה ונתקדשה הכא נמי שחופשה וחזרה ונתקדשה
4 Abajje sprach zu ihm: Werden sie etwa nach dem Autor der Schule R. Jišma͑éls, der dies auf eine mit einem jisraélitischen Sklaven verlobte kenaa͑nitische Sklavin bezieht, wenn sie freigelassen worden war, getötet!? Du kannst also nur folgern: wenn sie aber freigelassen worden war und nachher angetraut worden ist, ebenso ist auch [nach jenem zu folgern:] wenn sie aber freigelassen worden war und nachher angetraut worden ist.
ה אמר רב הונא בר קטינא א"ר יצחק מעשה באשה אחת שחציה שפחה וחציה בת חורין וכפו את רבה ועשאה בת חורין כמאן כר' יוחנן בן ברוקה דאמר על שניהם הוא אומר (בראשית א, כח) ויברך אותם אלהים ויאמר וגו' פרו ורבו ומלאו וגו'
5 R. Hona b. Qaṭṭina sagte im Namen R. Jiçḥaqs: Einst zwang man den Herrn eines Weibes, das Halbsklavin war, sie freizulassen. Dies nach R. Joḥanan b. Beroqa, welcher sagt, von beiden heiße es: <i>der Herr segnete sie und sprach &amp;c. seid fruchtbar, mehret euch und füllet</i> <i>&amp;c.</i>
ו אמר רב נחמן בר יצחק לא מנהג הפקר נהגו בה:
6 R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Nein, weil man mit dieser Ausgelassenheit trieb.
ז <big><strong>מתני׳</strong></big> המוכר עבדו לעובדי כוכבים או לחוצה לארץ יצא בן חורין:
7 <b>W</b><small>ENN</small> <small>JEMAND SEINEN</small> S<small>KLAVEN AN</small> N<small>ICHTJUDEN ODER NACH DEM</small> A<small>USLANDE VERKAUFT HAT, SO WIRD ER FREI</small>.
ח <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר המוכר עבדו לעובדי כוכבים יצא לחירות וצריך גט שחרור מרבו ראשון אמר רשב"ג בד"א שלא כתב עליו אונו אבל כתב עליו אונו זהו שחרורו
8 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand seinen Sklaven an Nichtjuden verkauft hat, so wird er frei und benötigt eines Freilassungsbriefes von seinem ersten Herrn. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Dies nur in dem Falle, wenn er keine Urkunde geschrieben hat, wenn er aber eine Urkunde geschrieben hat, so ist dies sein Freilassungsbrief. –
ט מאי אונו אמר רב ששת דכתב ליה הכי לכשתברח ממנו אין לי עסק בך:
9 Welche Urkunde? R. Šešeth erwiderte: Er schreibt ihm wie folgt: wenn du von ihm fortläufst, so habe ich mit dir nichts zu tun.
י ת"ר לוה עליו מן העובד כוכבים כיון שעשה לו עובד כוכבים נמוסו יצא לחירות מאי נמוסו אמר רב הונא בר יהודה נשקי
10 Die Rabbanan lehrten: Wenn er auf ihn von einem Nichtjuden [Geld] geliehen hat, so wird er frei, sobald der Nichtjude an ihm nach Recht verfahren hat. – Was heißt: nach Recht? R. Hona b. Jehuda erwiderte: Die Sklavenmarke.
יא מתיב רב ששת האריסין והחכירות ואריסי בתי אבות ועובד כוכבים שמשכן שדהו לישראל אע"פ שעשה לו נמוסו פטורה מן המעשר
11 R. Šešeth wandte ein: Quotenpächter, Pächter, Familienpächter und ein Jisraélit, dem ein Nichtjude sein Feld verpfändet hat, selbst wenn er damit nach Recht verfahren hat, sind von der Verzehntung frei.
יב ואי ס"ד נשקי שדה בת נשקי היא אלא א"ר ששת זמן
12 Wieso kann darunter eine Sklavenmarke zu verstehen sein, bei einem Felde gibt es ja keine Sklavenmarke!? Vielmehr, erklärte R. Šešeth, die Frist. –
יג קשיא זמן אזמן ל"ק הא דמטא זמניה הא דלא מטא זמניה
13 Hier besteht ja ein Widerspruch hinsichtlich der Frist!? – Das ist kein Widerspruch; eines nachdem die Frist herangereicht ist, und eines bevor die Frist herangereicht ist. –
יד אלא גבי עבד דמטא זמניה צריכא למימר אלא אידי ואידי דלא מטא זמניה ול"ק הא לגופא והא לפירא
14 Ist dies denn vom Sklaven, nachdem die Frist herangereicht ist, zu lehren nötig!? – Vielmehr, beides, bevor die Frist herangereicht ist, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines gilt von der Person und eines von den Früchten.