Ketubot 219

Kapitel 219

א <big><strong>מתני׳</strong></big> המוציא שטר חוב על חברו והלה הוציא שמכר לו את השדה אדמון אומר יכול הוא שיאמר אילו הייתי חייב לך היה לך להפרע את שלך כשמכרת לי את השדה וחכ"א זה היה פקח שמכר לו את הקרקע מפני שהוא יכול למשכנו:
1 <b>W</b><small>ENN JEMAND EINEN</small> S<small>CHULDSCHEIN AUF SEINEN</small> N<small>ÄCHSTEN VORLEGT, UND DIESER</small> [<small>EINE</small> U<small>RKUNDE</small>]<small>VORLEGT, DASS JENER IHM EIN</small> F<small>ELD VERKAUFT HAT, SO</small> [<small>KANN ER</small>,] <small>WIE</small> A<small>DMON SAGT</small>, [<small>SAGEN</small>]: <small>SCHULDETE ICH DIR ETWAS, SO SOLLTEST DU DIR DAS DEINIGE BEZAHLEN LASSEN, ALS DU MIR DAS</small> F<small>ELD VERKAUFTEST.</small> D<small>IE</small> W<small>EISEN SAGEN, JENER WAR SCHLAU, IHM DAS</small> F<small>ELD ZU VERKAUFEN, UM IHN PFÄNDEN ZU KÖNNEN</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> מ"ט דרבנן שפיר קאמר אדמון באתרא דיהבי זוזי והדר כתבי שטרא כ"ע לא פליגי דמצי א"ל היה לך לפרוע את שלך כשמכרת לי את השדה
2 GEMARA. Admon hat ja Rocht!? – In Orten, <small>AVO</small> vorher das Geld gezahlt und nachher die Urkunde geschrieben wird, kann er nach aller Ansicht sagen: du solltest dir das deinige bezahlen lassen, als du mir das Feld verkauftest,
ג כי פליגי באתרא דכתבי שטרא והדר יהבי זוזי אדמון סבר איבעי ליה למימסר מודעא ורבנן סברי חברך חברא אית ליה וחברא דחברך חברא אית ליה:
3 sie streiten nur über Ortschaften, wo zuerst die Urkunde geschrieben und nachher das Geld gezahlt wird. Admon ist der Ansicht, er sollte eine Erklärungabgeben, und die Rabbanan sind der Ansicht, jeder Freund hat einen Freund, und der Freund des Freundes einen Freund.
ד <big><strong>מתני׳</strong></big> שנים שהוציאו שטר חוב זה על זה אדמון אומר אילו הייתי חייב לך כיצד אתה לוה ממני וחכ"א זה גובה שטר חובו וזה גובה שטר חובו:
4 <b>W</b><small>ENN ZWEI AUF EINANDER</small> S<small>CHULDSCHEINE VORLEGEN</small>, <small>SO</small> [<small>KANN</small>], <small>WIE</small> A<small>DMON SAGT,</small> [<small>DER SPÄTERE ZUM ERSTEREN SAGEN:</small>] <small>WIESO WÜRDEST DU, WENN ICH DIR SCHULDETE, VON MIR GELIEHEN HABEN!?</small> D<small>IE</small> W<small>EISEN SAGEN, DER EINE FORDERE SEINEN</small> S<small>CHULDSCHEIN EIN UND DER ANDERE FORDERE SEINEN</small> S<small>CHULDSCHEIN EIN.</small>
ה <big><strong>גמ׳</strong></big> אתמר שנים שהוציאו שטר חוב זה על זה רב נחמן אמר זה גובה וזה גובה רב ששת אמר הפוכי מטרתא למה לי אלא זה עומד בשלו וזה עומד בשלו
5 GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn zwei auf einander Schuldscheine vorlegen, so fordere, wie R. Naḥman sagt, der eine ein und fordere der andere ein; R. Šešeth sagt, wozu die Säcke wechseln, vielmehr verbleibe der eine bei seinemund der andere bei seinem.
ו דכולי עלמא עידית ועידית בינונית ובינונית זיבורית וזיבורית ודאי הפוכי מטרתא הוא
6 Alle stimmen überein, daß, wenn beide Gutes, beide Mittelmäßiges oder beide Schlechteshaben, dies nur ein Wechseln der Säcke ist,
ז כי פליגי דאית ליה לחד בינונית ולחד זיבורית רב נחמן סבר זה גובה וזה גובה קסבר בשלו הן שמין
7 sie streiten nur über den Fall, wenn einer Mittelmäßiges und einer Schlechtes hat. R. Naḥman sagt, der eine fordere ein und der andere fordere ein, denn er ist der Ansicht, die Schätzung erfolge nach seinem[Güterstande];
ח אתי בעל זיבורית וגבי ליה לבינונית דהוה גביה עידית ואתא ההוא ושקיל זיבורית
8 der Besitzer des Schlechten fordere daher das Mittelmäßige [des anderen] ein, das nur für ihnGutes ist, während der andere Schlechtes nehmen muß.
ט ורב ששת אמר הפוכי מטרתא למה לי קסבר בשל כל אדם הן שמין סוף סוף כי אתי ההוא בינונית דנפשיה קשקיל
9 R. Šešeth sagt, wozu die Säcke wechseln, denn er ist der Ansicht, die Schätzung erfolge nach dem allgemeinen [Güterstande], somit würde [der andere] sein Mittelmäßiges zurückerhalten. –
י ולרב נחמן מאי חזית דאתי בעל זיבורית ברישא ליתי בעל בינונית ברישא וליגבי זיבורית וליהדר וליגבי ניהליה
10 Weshalb sollte nach R. Naḥman der Besitzer des Schlechten zuerst einfordern, der Besitzer des Mittelmäßigen kann ja zuerst Schlechtes einfordern und es jenen einfordernlassen!? –
יא לא צריכא דקדים תבעיה סוף סוף כי אתו למגבי בהדי הדדי קאתו
11 Wenn der andere ihn zuerst gemahnt hat. – Aber schließlich kommen sie ja zur Einforderung gleichzeitig!? –
יב אלא לא צריכא דאית ליה לחד עידית ובינונית ואית ליה לחד זיבורית מר סבר בשלו הן שמין ומר סבר בשל כל אדם הן שמין
12 Vielmehr, in dem Falle, wenn einer Gutes und Mittelmäßiges und einer Schlechtes hat. Einer ist der Ansicht, die Schätzung erfolge nach seinem[Güterstande], und einer ist der Ansicht, die Schätzung erfolge nach dem allgemeinen [Güterstande]. –
יג תנן וחכ"א זה גובה וזה גובה תרגמה רב נחמן אליבא דרב ששת כגון שלוה זה לעשר וזה לחמש
13 Wir haben gelernt: Die Weisen sagen, der eine fordere ein und der andere fordere ein!? – R. Naḥman erklärte es nach R. Šešeth: wenn der eine auf zehn [Jahre] und der andere auf fünf geliehen hat. –
יד ה"ד אילימא ראשון לעשר ושני לחמש בהא לימא אדמון אילו הייתי חייב לך כיצד אתה לוה ממני הא לא מטא זמניה אלא ראשון לחמש ושני לעשר
14 In welchem Falle: wollte man sagen, der erste auf zehn und der andere auf fünf, wieso sagt Admon, [er könne sagen:] wieso würdest du, wenn ich dir schuldete, von mir geliehen haben, noch war ja die [Zahlungs]frist nicht herangereicht!? – Vielmehr, der erste auf fünf und der andere auf zehn. –
טו ה"ד אי דמטא זמניה מ"ט דרבנן ואי דלא מטא זמניה הא לא מטא זמניה ומ"ט דאדמון
15 In welchem Falle: wardie [Zahlungs]frist herangereicht, was ist demnachder Grund der Rabbanan, und war die Frist noch nicht herangereicht, was ist demnach der Grund Admons!? –
טז לא צריכא דאתא בההוא יומא דמשלם חמש מר סבר עביד איניש דיזיף ליומיה ומ"ס לא עביד איניש דיזיף ליומיה
16 In dem Falle, wenn er am Tage kam, an dem die fünf [Jahre] zuendewaren; einer ist der Ansicht, man pflege auf einen Tag zu leihen, und einer ist der Ansicht, man pflege nicht auf einen Tagzu leihen.
יז רמי בר חמא אמר הכא ביתמי עסקינן דיתמי מיגבא גבי אגבויי לא מגבינן מינייהו והא זה גובה וזה גובה קתני זה גובה וזה ראוי לגבות ואין לו
17 Rami b. Ḥama erklärte: Hier wird von Waisengesprochen, denn Waisen können wohl einfordern, nicht aber kann man von ihneneinfordern. – Es heißt ja: der eine fordere ein und der andere fordere ein!? – Der eine fordere ein, der andere ist einzufordern berechtigt, erhält aber nichts. –
יח אמר רבא שתי תשובות בדבר חדא דזה גובה וזה גובה קתני ועוד לגבינהו ארעא ליתמי וליהדר וליגבינהו מינייהו כדרב נחמן דאמר ר"נ אמר רבה בר אבוה יתומים שגבו קרקע בחובת אביהן בעל חוב חוזר וגובה אותן מהן קשיא
18 Raba sprach: Dagegen ist zweierlei einzuwenden; erstens heißt es: der eine fordere ein und der andere fordere ein, und zweitens kann ja jener die Waisen ein Grundstück einfordern lassen und es von ihnen zurück einfordern!? R. Naḥman sagte nämlich im Namen des Rabba b. Abuha: Wenn Waisen für eine Schuld ihres Vaters ein Grundstück eingefordert haben, so kann ein Gläubiger es von ihnen zurückfordern. – Ein Einwand. –
יט ולוקמה דאית להו ליתמי זיבורית ואית ליה לדידיה עידית ובינונית דאזלי יתמי גבו בינונית ומגבו ליה זיבורית דאי נמי בשל כל אדם הן שמין הא אין נפרעין מנכסי יתומים אלא מזיבורית
19 Sollte er es doch auf den Fall beziehen, wenn die Waisen Schlechtes haben und der andere Mittelmäßiges. Die Waisen fordern Mittelmäßiges ein, während sie diesen Schlechtes einfordern lassen; denn selbst wenn die Schätzung nach dem allgemeinen [Güterstande] erfolgt, ist von Gütern der Waisen nur Schlechtes einzufordern!? –
כ הני מילי היכא דלא תפס אבל היכא דתפס תפס:
20 Dies nur, wenn man kein anderes eingehascht hat, wenn man aber eingehascht hat, bleibt es dabei.
כא <big><strong>מתני׳</strong></big> שלש ארצות לנשואין יהודה ועבר הירדן והגליל אין מוציאין מעיר לעיר ומכרך לכרך אבל באותה הארץ מוציאין מעיר לעיר ומכרך לכרך
21 <b>D</b><small>REIERLEI</small> L<small>ANDGEBIETE SIND BEIM</small> E<small>HERECHTE ZU UNTERSCHEIDEN</small> J<small>UDÄA,</small> T<small>RANSJARDEN UND</small> G<small>ALILÄA</small>: M<small>AN KANN</small> [<small>SEINE</small> F<small>RAU</small>] <small>NICHT ZWINGEN, MIT IHM AUS EINER</small> M<small>ITTELSTADT NACH EINER ANDEREN</small><small>ODER AUS EINER</small> G<small>ROSSTADT NACH EINER ANDEREN ZU ZIEHEN; INNERHALB DERSELBEN</small> P<small>ROVINZ KANN MAN SIE ZWINGEN, MIT IHM AUS EINER</small> M<small>ITTELSTADT NACH EINER ANDEREN ODER AUS EINER</small> G<small>ROSSTADT NACH EINER ANDEREN ZU ZIEHEN, </small>