Ketubot 38

Kapitel 38

א ואמר רב ששת בריה דרב אידי ש"מ מדרב כהנא עדים שאמרו אמנה היו דברינו אין נאמנין מאי טעמא כיון דעולה הוא אעולה לא חתמי
1 Ferner sagte R. Šešeth, Sohn des R. Idi, aus den Worten R. Kahanas seizu entnehmen, daß, wenn die Zeugen sagen, sie hätten einen Vertrauensschuldschein unterschrieben, sie nicht glaubhaft seien, denn da ein solcher ‘Unrecht’ heißt, durften sie ihn nicht unterschreiben.
ב אמר רבי יהושע בן לוי אסור לו לאדם שישהה שטר פרוע בתוך ביתו משום שנאמר (איוב יא, יד) אל תשכן באהליך עולה במערבא משמיה דרב אמרי (איוב יא, יד) אם און בידך הרחיקהו זה שטר אמנה ושטר פסים ואל תשכן באהלך עולה זה שטר פרוע
2 R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Man darf keinen bezahlten Schuldschein in seinem Hause halten, denn es heißt: <i>laß in deinem Zelte kein Unrecht wohnen</i>. Im Westen sagten sie im Namen Rabhs:<i>Ist Schuld in deiner Hand, entferne sie</i>, das sind Vertrauensschuldschein und Gefälligkeitsschuldschein; <i>laß in deinem Zelte kein Unrecht wohnen</i>, das ist ein bezahlter Schuldschein.
ג מאן דאמר שטר פרוע כל שכן שטר אמנה ומאן דאמר שטר אמנה אבל שטר פרוע לא דזמנין דמשהי ליה אפשיטי דספרא
3 Wer dies auf einen bezahlten Schuldschein bezieht, nach dem gilt dies um so mehr von einem Vertrauensschuldschein, und wer dies auf einen Vertrauensschuldschein bezieht, nach dem gilt dies nicht von einem bezahlten Schuldschein, den man zuweilen wegen der Schreibegebührzurückhält.
ד אתמר ספר שאינו מוגה אמר רבי אמי עד ל' יום מותר לשהותו מכאן ואילך אסור לשהותו משום שנא' אל תשכן באהליך עולה
4 Es wurde gelehrt: Ein unkorrigiertes Buchdarf man, wie R. Ami sagte, dreißig Tage halten, länger aber nicht, denn es heißt: <i>laß in deinem Hause kein Unrecht wohnen</i>.
ה אר"נ עדים שאמרו אמנה היו דברינו אין נאמנין מודעא היו דברינו אין נאמנין מר בר רב אשי אמר אמנה היו דברינו אין נאמנין מודעא היו דברינו נאמנין מ"ט האי ניתן ליכתב והאי לא ניתן ליכתב
5 R. Naḥman sagte: Wenn die Zeugen sagen, sie hätten einen Vertrauensschuldschein unterschrieben, so sind sie nicht glaubhaft; sie hätten auf eine Erklärungunterschrieben, so sind sie nicht glaubhaft. Mar b. R. Aši sagte: Wenn einen Vertrauensschuldschein, so sind sie nicht glaubhaft, wenn auf eine Erklärung, so sind sie glaubhaft, denn diese darf unterschriebenwerden, jene aber darf nicht unterschrieben werden.
ו בעא מיניה רבא מרב נחמן תנאי היו דברינו מהו מודעא ואמנה היינו טעמא דקא עקרי ליה לשטרא והאי נמי קא עקר לשטרא או דלמא תנאי מילתא אחריתי היא א"ל כי אתו לקמן לדינא אמרינן להו זילו קיימו תנאייכו וחותו לדינא
6 Raba fragte R. Naḥman: Wie ist es, [wenn sie sagen,] sie hätten auf eine Bedingungunterschrieben: gilt diesvon der Erklärung und der Vertrauensurkunde deshalb, weil sie die Urkunde entwerten, und auch diese entwertet ihn, oder aber ist die Bedingung etwas anderes? Dieser erwiderte: Wenn sie zu uns vor Gericht kommen, sagen wir zu ihnen: geht und erfüllt die Bedingung, sodannkommt vor Gericht.
ז עד אומר תנאי ועד אומר אינו תנאי א"ר פפא תרוייהו בשטרא מעליא קא מסהדי והאי דקאמר תנאי הוה ליה חד ואין דבריו של אחד במקום שנים
7 Wenn ein Zeuge sagt: mit einerBedingung, und ein Zeuge sagt: ohne Bedingung, so bekunden, wie R. Papa sagte, beide die Echtheit der Urkunde und nur einer die Bedingung, und die Worte des einengegen zwei haben keine Geltung.
ח מתקיף לה רב הונא בריה דרב יהושע אי הכי אפי' תרוייהו נמי אלא אמרינן הני למיעקר סהדותייהו קאתו האי נמי למיעקר סהדותיה קאתי והלכתא כרב הונא בריה דרב יהושע
8 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte ein: Demnach sollte dies auch dann gelten, wenn beide esbekunden!? Vielmehr sagen wir, sie heben ihre Zeugenschaftauf, ebenso hebt auch dieser seine Zeugenschaft auf. Die Halakha ist wie R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑.
ט ת"ר שנים חתומין על השטר ומתו ובאו שנים מן השוק ואמרו ידענו שכתב ידם הוא אבל אנוסים היו קטנים היו פסולי עדות היו הרי אלו נאמנים ואם יש עדים שכתב ידם הוא זה או שהיה כתב ידם יוצא ממקום אחר משטר שקרא עליו ערער והוחזק בב"ד אין אלו נאמנין
9 Die Rabbanan lehrten: Wenn beide, die die Urkunde unterschrieben haben, gestorben sind, und zwei [Zeugen] kommen und bekunden, sie wissen, daß es ihre Unterschriften sind, jedoch gezwungen, minderjährig oder als Zeugen unzulässig geleistet, so sind sie glaubhaft. Sind aber Zeugen vorhanden, daß es ihre Unterschriften sind, oder sind ihre Unterschriften anderweitig festgestellt, aus einer Urkunde, die angefochten, aber bei Gericht beglaubigt wordenist, so sind sie nicht glaubhaft. —
י ומגבינן ביה כבשטרא מעליא ואמאי תרי ותרי נינהו
10 Mit dieser ist somit [die Schuld] einzufordern, wie mit einer intakten Urkunde; weshalb denn, es sind ja zwei gegenzwei!?
יא אמר רב ששת זאת אומרת הכחשה תחלת הזמה היא
11 R. Šešeth erwiderte: Dies besagt, daß die Widersprechung der Beginn der Überführungist,