Ketubot 89

Kapitel 89

א סוקלין אותה על פתח בית אביה כלומר ראו גידולים שגידלתם באו לה עדים בבית אביה שזינתה בבית אביה סוקלין אותה על פתח שער העיר סרחה ולבסוף בגרה תידון בחנק
1 so steinige man sie an der Tür ihres Vaterhauses; das heißt: seht den Sprößling, den ihr großgezogen habt. Kommen Zeugen im Hause ihres Vaters, daß sie im Hause ihres Vatersgehurt hat, so steinige man sie an der Pforte des Stadttores. Ist sie, nachdem sie sich vergangen hat, mannbar geworden, so ist sie durch Erdrosselunghinzurichten. –
ב למימרא דכל היכא דאישתני גופא אישתני קטלא ורמינהי נערה המאורסה שזינתה ומשבגרה הוציא עליה שם רע הוא אינו לוקה ואינו נותן מאה סלע היא וזוממיה מקדימין לבית הסקילה
2 Demnach tritt mit der Veränderung des Körpers eine Veränderung der Todesart ein; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn eine Verlobte im Mädchenalter gehurt hat, und er nach ihrer Mannbarwerdung über sie ein übles Gerücht ausgebracht hat, so ist erweder zu geißeln noch hat er die hundert Sela͑ zu zahlen, sie aberund die Falschzeugenwerden zur Steinigungsstätte hinausgeführt. –
ג היא וזוממיה ס"ד אלא או היא או זוממיה מקדימין לבית הסקילה
3 Sie und die Falschzeugen, wie kommst du darauf!? – Vielmehr, entweder sie oder die Falschzeugen werden zur Steinigungsstätte hinausgeführt.
ד אמר רבא מוציא שם רע קאמרת שאני מוציא שם רע דחידוש הוא דהא נכנסה לחופה ולא נבעלה בעלמא וזינתה בחנק ואילו מוציא שם רע בסקילה
4 Raba erwiderte: Von der Ausbringung eines üblen Gerüchtes ist nichts einzuwenden; andersverhält es sich bei der Ausbringung eines üblen Gerüchtes, da es ein Novum ist. Sonst wird sie, wenn sie, nachdem sie unter den Baldachin gekommen und nicht beschlafen worden ist, gehurt hat, durch Erdrosselung hingerichtet, bei der Ausbringung eines üblen Gerüchtes aber durch Steinigung.
ה אמר ליה רב הונא בריה דרב יהושע לרבא דלמא כי חדית רחמנא היכא דלא אישתני גופא אבל היכא דאישתני גופא לא חדית רחמנא
5 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu Raba, vielleicht hat der Allbarmherzige ein Novum geschaffen nur in dem Falle, wenn der Körper sich nicht veränderthat, nicht aber in dem Falle, wenn der Körper sich verändert hat!?
ו אלא אמר רב נחמן בר יצחק אישתני ולא אישתני תנאי היא דתנן חטאו עד שלא נתמנו ונתמנו הרי הן כהדיוטות
6 Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, besteht darüber, ob eine Änderungerfolgt oder nicht, ein Streit von Tannaím. Wir haben nämlich gelernt: Wenn sievor ihrer Amtseinsetzung die Sünde begangen haben und darauf in ihr Amt eingesetzt worden sind, so gelten sie als Privatpersonen.
ז רבי שמעון אומר אם נודע להם עד שלא נתמנו חייבים משנתמנו פטורים
7 R. Šimo͑n sagt, wenn sie sich [der Sünde] vor ihrer Amtseinsetzung bewußt worden sind, seien sie schuldig, wenn aber nach ihrer Amtseinsetzung, seien sie frei. –