ו כי הא דרב אידי בר אבין כי זבין ארעא אמר אי בעינא בכספא איקני אי בעינא בשטרא איקני אי בעינא בכספא איקני דאי בעיתו למיהדר לא מציתו הדריתו ואי בעינא בשטרא איקני דאי בעינא למיהדר הדרנא בי:
6 So vereinbarte R. Idi b. Abin, als er ein Grundstück kaufte: die Aneignung mag, wenn ich es will, durch das Geld, und wenn ich es will, durch die Urkunde erfolgen. Wenn ich will, durch das Geld, sodaß ihr, wenn ihr es wollt, nicht zurücktreten könnt, und wenn ich will, durch Urkunde, sodaß ich, wenn ich es will, zurücktreten kann.