Kiddushin 68

Kapitel 68

א איצטריך סד"א נילף חמשה עשר חמשה עשר מחג המצות מה להלן נשים חייבות אף כאן נשים חייבות צריכא
1 Dies ist nötig; man könnte glauben, es sei durch [das Wort] <i>fünfzehn</i>, das auch beim Pesaḥfeste gebraucht wird, zu folgern, wie da Frauen verpflichtet sind, ebenso seien sie auch hierbei verpflichtet; daher ist es nötig. –
ב והרי ראיה דמצות עשה שהזמן גרמא וטעמא דכתב רחמנא (שמות כג, יז) זכורך להוציא הנשים הא לאו הכי נשים חייבות
2 Das Erscheinen ist ja ein von einer festgesetzten Zeit bedingtes Gebot, dennoch sind Frauen nur deshalb ausgeschlossen, weil der Allbarmherzige <i>deine Mannschaft</i> geschrieben hat, sonst aber wären sie dazu verpflichtet!? –
ג איצטריך סד"א נילף ראיה ראיה מהקהל
3 Dies ist nötig, denn man könnte glauben, es sei durch [das Wort] <i>erscheinen</i>, das auch bei der Versammlung gebraucht wird, zu folgern. –
ד ואדילפינן מתפילין לפטורא נילף משמחה לחיובא אמר אביי אשה בעלה משמחה
4 Weshalb wird dies von den Tephillin gefolgert, zur Befreiung, sollte es doch von der Festfreude gefolgert werden, zur Verpflichtung!? Abajje erwiderte: Die Festfreude der Frau erfolgt durch ihren Mann. –
ה אלמנה מאי איכא למימר בשרויה אצלו
5 Wie ist es hinsichtlich einer Witwe zu erklären!? –
ו ונילף מהקהל משום דהוה מצה והקהל שני כתובים הבאים כאחד וכל שני כתובים הבאין כאחד אין מלמדים
6 Bei dem sie weilt. – Sollte es doch von der Versammlung gefolgert werden!? – Vom Ungesäuerten und von der Versammlung lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –
ז אי הכי תפילין וראיה נמי שני כתובים הבאים כאחד ואין מלמדים צריכי דאי כתב רחמנא תפילין ולא כתב ראיה הוה אמינא נילף ראיה ראיה מהקהל
7 Auch von den Tephillin und dem Erscheinen lehren ja zwei Schriftverse dasselbe, demnach sollte von diesen nichts zu folgern sein!? – Beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur von den Tephillin und nicht vom Erscheinen geschrieben haben, so könnte man glauben, daß man durch [das Wort] <i>erscheinen</i>, das auch bei der Versammlung gebraucht wird, von dieser folgere.
ח ואי כתב רחמנא ראיה ולא כתב תפילין הוה אמינא אקיש תפילין למזוזה צריכא
8 Und würde der Allbarmherzige es nur vom Erscheinen und nicht von den Tephillin geschrieben haben, so könnte man glauben, daß man die Tephillin mit der Mezuza vergleiche. Daher ist beides nötig. –
ט אי הכי מצה והקהל נמי צריכי למאי צריכי בשלמא אי כתב רחמנא הקהל ולא כתב מצה ה"א נילף חמשה עשר חמשה עשר מחג הסוכות
9 Demnach ist dies ja auch bei Ungesäuertem und Versammlung nötig!? – Wieso ist beides nötig: allerdings könnte man, wenn der Allbarmherzige es nur von der Versammlung und nicht vom Ungesäuerten geschrieben hätte, glauben, man folgere durch [das Wort] <i>fünfzehn</i> vom Hüttenfeste,
י אלא ניכתוב רחמנא מצה ולא בעי הקהל ואנא אמינא טפלים חייבים נשים לא כל שכן הילכך הוה להו ב' כתובים הבאים כאחד ואין מלמדים
10 aber der Allbarmherzige sollte es doch nur vom Ungesäuerten geschrieben haben und nicht von der Versammlung, und man würde gefolgert haben: wenn Kinder dazu verpflichtet sind, um wieviel mehr Frauen. Es sind daher zwei Schriftverse, die dasselbe lehren, von denen nichts zu folgern ist. –
יא הניחא למאן דאמר אין מלמדין אלא למאן דאמר מלמדין מאי איכא למימר
11 Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, von solchen sei nichts zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei zu folgern!?
יב ותו מצות עשה שלא הזמן גרמא נשים חייבות מנלן דיליף ממורא מה מורא נשים חייבות אף כל מצות עשה שלא הזמן גרמא נשים חייבות
12 Ferner: daß Frauen zu von einer festgesetzten Zeit nicht bedingten Geboten verpflichtet sind, wird ja von der Ehrfurcht gefolgert, wie Frauen hierzu verpflichtet sind, ebenso sind sie auch zu allen von einer festgesetzten Zeit nicht bedingten Geboten verpflichtet; sollte man doch vom Studium der Tora folgern!? –
יג ונילף מתלמוד תורה משום דהוה ליה תלמוד תורה ופריה ורביה שני כתובים הבאים כאחד וכל שני כתובים הבאים כאחד אין מלמדים
13 Vom Studium der Tora und von der Fortpflanzung lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –