Kiddushin 73

Kapitel 73

א חוץ מן הערלה וכלאים ר"א אומר אף החדש
1 AUSGENOMMEN</small> [<small>DIE</small> G<small>ESETZE</small>] <small>VOM</small> U<small>NGEWEIHTEN UND VON DER</small> M<small>ISCHFRUCHT</small>; R. E<small>LIE͑ZER SAGT, AUCH DAS VOM</small> N<small>EUEN</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> מאי תלויה ומאי שאינה תלויה אילימא תלויה דכתיב בה ביאה ושאינה תלויה דלא כתיב בה ביאה והרי תפילין ופטר חמור דכתיב בהן ביאה ונוהגין בין בארץ בין בח"ל
2 GEMARA. Was heißt ‘zusammenhängt’ und was heißt ‘nicht zusammenhängt’; wollte man sagen, ‘zusammenhängt’ heiße, wenn dabei das Kommenerwähnt wird, und ‘nicht zusammenhängt’ heiße, wenn dabei das Kommen nicht erwähnt wird, so wird ja das Kommen auch bei den Tephillin und beim Erstgeborenen des Esels erwähnt, dennoch gelten diese sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes!?
ג אמר רב יהודה ה"ק כל מצוה שהיא חובת הגוף נוהגת בין בארץ בין בח"ל חובת קרקע אינה נוהגת אלא בארץ
3 R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: jedes Gesetz, wobei die Person pflichtig ist, gilt sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes, und wobei das Land pflichtig ist, gilt nur im Lande. –
ד מנה"מ דת"ר (דברים יב, א) אלה החוקים אלו המדרשות והמשפטים אלו הדינים אשר תשמרון זו משנה לעשות זו מעשה
4 Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: <i>Dies sind die Satzungen</i>, das sind die Schriftauslegungen; <i>und die Vorschriften</i>, das sind die Rechtsgesetze; <i>die ihr be</i><i>obachten sollt</i>, das ist das Studium; <i>zu tun</i>, das ist die Ausübung.
ה בארץ יכול כל המצות כולן לא יהו נוהגים אלא בארץ ת"ל (דברים יב, א) כל הימים אשר אתם חיים על האדמה אי כל הימים יכול יהו נוהגים בין בארץ בין בח"ל ת"ל בארץ
5 Aus [dem Worte] <i>im Lande</i> könnte man entnehmen, all diese Gesetze gelten nur im Lande, so heißt es: <i>alle Tage, die ihr auf dem Erdboden lebt.</i> Aus [den Worten] <i>alle Tage</i> könnte man entnehmen, sie gelten sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes,
ו אחר שריבה הכתוב ומיעט צא ולמד ממה שאמור בענין (דברים יב, ב) אבד תאבדון את כל המקומות אשר עבדו שם וגו' מה עבודת כוכבים מיוחדת שהיא חובת הגוף ונוהגת בין בארץ בין בחוץ לארץ אף כל שהיא חובת הגוף נוהגת בין בארץ בין בח"ל
6 so heißt es: <i>im Lande.</i> Da die Schrift einschließt und ausschließt, so richte man sich nach dem, was im Abschnitte genannt ist: <i>vernichten sollt ihr all die Orte, woselbst die Völker gedient haben</i>; wie der Götzendienst sich dadurch auszeichnet, daß dabei die Person pflichtig ist, und dies gilt sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes, ebenso gelten alle anderen Gesetze, wobei die Person pflichtig ist, sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes.
ז חוץ מן הערלה והכלאים איבעיא להו ר"א לקולא פליג או לחומרא פליג
7 A<small>USGENOMMEN</small> [<small>DIE</small> G<small>ESETZE</small>] <small>VOM</small> U<small>NGEWEIHTEN UND VON DER</small> M<small>ISCHFRUCHT</small>. Sie fragten: Streitet R. Elie͑zer erleichternd oder erschwerend?
ח לחומרא פליג וה"ק ת"ק חוץ מן הערלה ומן הכלאים דהלכתא גמירי לה אע"ג דאיכא למימר חובת קרקע היא אבל חדש בארץ אין בח"ל לא
8 Streitet er erschwerend, denn der erste Autor lehrt wie folgt: ausgenommen [die Gesetze] vom Ungeweihten und von der Mischfrucht, hinsichtlich welcher eine überlieferte Lehre besteht, obgleich anzunehmen wäre, es seien Gesetze, wobei das Land pflichtig ist, das Gesetz vom Neuen aber gilt nur im Lande und nicht außerhalb des Landes,
ט מ"ט מושב לאחר ירושה וישיבה משמע
9 weil unter ‘Wohnort’ der Besitz und die Eingesessenheit zu verstehen ist,
י ואתא ר"א למימר אף חדש נוהג בין בארץ בין בח"ל מ"ט מושב בכל מקום שאתם יושבים
10 und hierzu sagt R. Elie͑zer, auch [das Gesetz] vom Neuen gelte sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes, weil unter ‘Wohnort’ jeder Ort, in dem ihr wohnt, zu verstehen ist.
יא או דלמא לקולא פליג וה"ק ת"ק חוץ מן הערלה והכלאים דהלכתא גמירי לה וכ"ש חדש דמושב כ"מ שאתם יושבים משמע
11 Oder aber streitet er erleichternd, denn der erste Autor lehrt wie folgt: ausgenommen [die Gesetze] vom Ungeweihten und von der Mischfrucht, hinsichtlich welcher eine überlieferte Lehre besteht, und um so mehr gilt dies [vom Gesetze] vom Neuen, weil unter ‘Wohnort’ jeder Ort, in dem ihr wohnt, zu verstehen ist,
יב ואתא ר"א למימר חדש אינו נוהג אלא בארץ דמושב לאחר ירושה וישיבה משמע ומאי אף אקמייתא
12 und hierzu sagt R. Elie͑zer, [das Gesetz] vom Neuen gelte nur im Lande, weil unter ‘Wohnort’ der Besitz und die Eingesessenheit zu verstehen ist. [Das Wort] ‘auch bezieht sich demnach auf das Vorangehende.
יג ת"ש דאמר אביי מאן תנא דפליג עליה דר"א ר' ישמעאל היא דתניא ללמדך שכל מקום שנאמר בו מושב אינו אלא לאחר ירושה וישיבה דברי רבי ישמעאל
13 Komm und höre: Abajje sagte: Derjenige, der gegen R. Elie͑zer streitet, ist R. Jišma͑él, denn es wird gelehrt: Dies lehrt dich, daß unter ‘Wohnort’ überall der Besitz und die Eingesessenheit zu verstehen ist – so R. Jišma͑él.
יד אמר לו ר"ע הרי שבת שנאמר בו מושבות ונוהגת בין בארץ בין בח"ל א"ל שבת ק"ו אתיא מה מצות קלות נוהגות בין בארץ בין בח"ל שבת חמירא לא כ"ש
14 R. A͑qiba sprach zu ihm: Beim Šabbath[gesetze] heißt es ja ‘Wohnort’, und es gilt sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes!? Dieser erwiderte: Hinsichtlich des Šabbaths wird dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert: wenn leichtere Gesetze sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes gelten, um wieviel mehr das strenge Šabbathgesetz].
טו מדאמר אביי מאן תנא דפליג עליה דר"א רבי ישמעאל ש"מ רבי אליעזר לחומרא פליג שמע מינה
15 Da nun Abajje sagt, der Autor, der gegen R. Elie͑zer streitet, sei R. Jišma͑él, so ist zu entnehmen, daß R. Elie͑zer erschwerend streite. Schließe hieraus. –
טז מכדי רבי ישמעאל אהיכא קאי אנסכים בנסכים
16 Merke, R. Jišma͑él spricht ja vom Gußopfer, und beim Gußopfer werden ja [die Worte] ‘kommen’ und ‘Wohnort’ genannt!? –