Makkot 31

Kapitel 31

א משום דהוי לאו שאין בו מעשה וכל לאו שאין בו מעשה אין לוקין עליו ר"ל אומר אינו לוקה משום דהוי התראת ספק וכל התראת ספק לא שמה התראה
1 weil dies ein Verbot ist, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, und wegen eines Verbotes, wobei keine Handlung ausgeübt wird, ist nicht zu geißeln; Reš Laqiš sagt, er sei nicht zu geißeln, weil die Warnung nur eine eventuelle sein kann, und die eventuelle Warnung gilt nicht als Warnung.
ב ותרוייהו אליבא דרבי יהודה דתניא (שמות יב, י) ולא תותירו ממנו עד בקר והנותר ממנו עד בקר וגו' בא הכתוב ליתן עשה אחר לא תעשה לומר שאין לוקין עליו דברי רבי יהודה ר' יוחנן דייק הכי טעמא דבא הכתוב הא לא בא הכתוב לוקה אלמא התראת ספק שמה התראה
2 Beide sind sie der Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt:<i>Ihr sollt davon nichts bis zum Morgen zurücklassen, und was bis zum Morgen zurückbleibt &amp;c.;</i> die Schrift läßt dem Verbote ein Gebot folgen, um zu sagen, daß dieserhalb nicht zu geißeln ist – so R. Jehuda. R. Joḥanan subtilisiert wie folgt: nur deshalb, weil die Schrift es folgen läßt, wenn aber die Schrift es nicht folgen ließe, so würde er dieserhalb zu geißeln sein; hieraus also, daß auch die eventuelle Warnung als Warnung gelte.
ג ור"ל דייק הכי טעמא דבא הכתוב הא לא בא הכתוב לוקה אלמא לאו שאין בו מעשה לוקין עליו
3 Reš Laqiš aber subtilisiert wie folgt: nur deshalb, weil die Schrift es folgen läßt, wenn aber die Schrift es nicht folgen ließe, so würde er dieserhalb zu geißeln sein; hieraus also, daß wegen eines Verbotes, durch das keine Handlung ausgeübt wird, zu geißeln ist. –
ד ור"ש בן לקיש נמי הא ודאי התראת ספק הוא
4 Aber auch nach Reš Laqiš ist ja hierbei die Warnung eine eventuelle!? –
ה סבר לה כאידך תנא דר' יהודה דתניא הכה זה וחזר והכה זה קילל זה וחזר וקילל זה הכה שניהם בבת אחת או קילל שניהם בבת אחת חייב רבי יהודה אומר בבת אחת חייב בזה אחר זה פטור
5 Er ist der Ansicht der anderen Lehre R. Jehudas, denn es wird gelehrt: Hat erzuerst den einen geschlagen und nachher den anderen, zuerst dem einen geflucht und nachher dem anderen, oder hat er beide gleichzeitig geschlagen öder beiden gleichzeitig geflucht, so ist er strafbar; R. Jehuda sagt, wenn beide gleichzeitig, sei er strafbar, wenn nacheinander, sei er frei. –
ו ורבי יוחנן נמי הא ודאי לאו שאין בו מעשה הוא
6 Aber auch nach R. Joḥanan ist dieses ja ein Verbot, durch das keine Handlung ausgeübt wird!? –
ז סבר לה כי הא דאמר רב אידי בר אבין אמר רב עמרם א"ר יצחק א"ר יוחנן ר' יהודה אומר משום רבי יוסי הגלילי כל לא תעשה שבתורה לאו שיש בו מעשה לוקין עליו לאו שאין בו מעשה אין לוקין עליו חוץ מן הנשבע ומימר והמקלל את חבירו בשם
7 Er hält es mit dem, was R. Idi b. Abin im Namen R. A͑mrams im Namen R. Jiçḥaqs im Namen R. Joḥanans sagte: R. Jehuda sagte im Namen R. Jose des Galiläers: Wegen aller Verbote der Tora ist nur dann zu geißeln, wenn durch das Verbot eine Tätigkeit ausgeübt wird, wenn aber dadurch keine Tätigkeit ausgeübt wird, ist dieser nicht zu geißeln, ausgenommen das [falsche] Schwören, das Umtauschenund das Fluchen seines Nächsten beim Gottesnamen. –
ח קשיא דרבי יהודה אדרבי יהודה
8 Demnach befindet sich ja R. Jehuda mit sich selbst in einem Widerspruche!? –
ט אי לר"ש בן לקיש תרי תנאי אליבא דרבי יהודה אי לרבי יוחנן לא קשיא הא דידיה הא דרביה
9 Nach Reš Laqiš [streiten] zwei Tannaím über die Ansicht R. Jehudas, und nach R. Joḥanan ist dies überhaupt kein Widerspruch, denn eines ist seine eigene Ansicht und eines ist die Ansicht seines Lehrers.
י תנן התם הנוטל אם על הבנים רבי יהודה אומר לוקה ואינו משלח וחכ"א משלח ואינו לוקה זה הכלל כל מצות לא תעשה שיש בה קום עשה אין חייבין עליה א"ר יוחנן אין לנו אלא זאת ועוד אחרת
10 Dort haben wir gelernt: Wer die Muttersamt den Jungen genommen hat, ist, wie R. Jehuda sagt, zu geißeln, und lasse [die Mutter] nicht mehr fliegen; die Weisen sagen, er lasse sie fliegenund sei nicht zu geißeln. Die Regel hierbei ist: wegen eines Verbotes, dem ein Gebot sich anschließt, ist man nicht strafbar. R. Joḥanan sprach: Wir haben nur dieses und noch eines.
יא א"ל ר' אלעזר היכא א"ל לכי תשכח נפק דק ואשכח דתניא אונס שגירש אם ישראל הוא מחזיר ואינו לוקה ואם כהן הוא לוקה ואינו מחזיר
11 R. Elea͑zar fragte ihn: Welches? Jener erwiderte: Vielleicht findest du es. Als er fortging, dachte er nach und fand folgende Lehre: Wenn der Notzüchter sich [von der Genotzüchtigten] scheiden ließ, so kann er, wenn er Jisraélit ist, sie wieder heiraten und er ist nicht zu geißeln, ist er aber Priester, so ist er zu geißeln und er kann sie nicht wieder heiraten. –
יב הניחא למאן דתני קיימו ולא קיימו
12 Richtig ist dies nach demjenigen, welcher sagt, es hänge von der Ausübung und Nichtausübung [des Gebotes] ab,
יג אלא למאן דתני ביטלו ולא ביטלו בשלמא גבי שילוח הקן משכחת לה אלא אונס ביטלו ולא ביטלו היכי משכחת לה
13 wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es hänge von der Unmöglichmachung und Nichtunmöglichmachung [der Ausübung] ab. Allerdings kann dies beim Gesetze vom Vogelneste der Fallsein, wieso aber kann die Unmöglichmachung (und Nichtunmöglichmachung) beim Notzüchter vorkommen,
יד אי דקטלה קם ליה בדרבה מיניה אמר רב שימי מחוזנאה כגון שקיבל לה קידושין מאחר אמר רב אי שוויתיה שליח איהי קא מבטלא ליה אי לא שוויתיה שליח כל כמיניה ולא כלום היא
14 denn wenn er sie tötet, verfällt er ja der strengeren [Strafe]!? R. Šimi aus Maḥoza erwiderte: Wenn er ihre Antrauung mit einem anderenübernommen hat. Rabh entgegnete: Hat sie ihn dazu beauftragt, so ist sie es ja, die [die Wiederheirat] unmöglich gemacht hat, und hat sie ihn nicht dazu beauftragt, so ist sie ja überhaupt ungültig!? Vielmehr, erklärte
טו אלא אמר רב שימי מנהרדעא כגון שהדירה ברבים הניחא למ"ד נדר שהודר ברבים אין לו הפרה אלא למ"ד יש לו הפרה מאי איכא למימר דמדירה לה על דעת רבים דאמר אמימר הלכתא נדר שהודר ברבים יש לו הפרה על דעת רבים אין לו הפרה
15 R. Šimi aus Nehardea͑, wenn er sie sich öffentlichabgelobt hat. – Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, ein öffentlich abgelegtes Gelübde könne nicht aufgehoben werden, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es könne wohl aufgehoben werden!? – Wenn er sie sich durch ein Gelübde im Namen der Öffentlichkeit abgelobt hat. Amemar sagte nämlich, die Halakha sei, ein öffentlich abgelegtes Gelübde könne aufgehoben werden, ein im Namen der Öffentlichkeit abgelegtes Gelübde könne leicht aufgehoben werden. –
טז ותו ליכא והא איכא (סימן גז"ל משכ"ן ופא"ה) גזל דרחמנא אמר (ויקרא יט, יג) לא תגזול (ויקרא ה, כג) והשיב את הגזלה משכון דרחמנא אמר (דברים כד, י) לא תבא אל ביתו לעבוט עבוטו השב תשיב לו העבוט כבא השמש
16 Gibt es denn keine anderen mehr, es gibt ja noch folgende!? Vom Raube sagte der Allbarmherzige: <i>du sollst nicht rauben</i>, [und:]<i>er soll das Geraubte zurückerstatten</i>. Ferner sagt der Allbarmherzige:<i>du sollst nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben</i>, [und:] <i>du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben</i>.
יז ומשכחת לה בקיימו ולא קיימו וביטלו ולא ביטלו התם כיון דחייב בתשלומין אין לוקה ומשלם
17 In diesen Fällen kann sowohl die Ausübung und Nichtausübung [des Gebotes] als auch die Unmöglichmachung und Nichtunmöglichmachung vorkommen!? – In diesen Fällen wird man, da man zum Ersatze verpflichtet ist, nicht gegeißelt.
יח מתקיף לה רבי זירא הא איכא משכונו של גר ומת הגר
18 R. Zera wandte ein: Dies kann ja vorkommen bei einem Pfande eines Proselyten, der gestorbenist!? –