Menachot 8

Kapitel 8

א ואשם מצורע ששחטן שלא לשמן פסולין הואיל ובאו להכשיר ולא הכשירו
1 und dem Schuldopfer des Aussätzigen, sie sind untauglich, wenn man sie auf einen anderen Namen geschlachtet hat, weil sie geeignetmachen sollten, und es nicht getan haben. –
ב תנן כל המנחות שנקמצו שלא לשמן כשירות אלא שלא עלו לבעלים לשום חובה חוץ ממנחת חוטא ומנחת קנאות ואם איתא ליתני נמי חוץ ממנחת העומר
2 Wir haben gelernt: jedes Speisopfer, von dem der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, ist tauglich, nur wird es dem Eigentümer nicht als Pflichtopfer angerechnet, ausgenommen sind das Sünd-Speisopfer und das Eifersuchts-Speisopfer. Wenn dem nun so wäre, so sollte er auch lehren: ausgenommen ist das Speisopfer der Schwingegarbe!? –
ג כי קתני באה יחיד באה צבור לא קתני כי תני באה בגלל עצמה באה בגלל זבח לא קתני
3 Er lehrt es nur von solchen, die von einem einzelnen gebracht werden, nicht aber von solchen, die von einer Gemeinde gebrachtwerden;
ד כי קתני הנך שאין קבוע להן זמן הא דקבוע לה זמן לא קתני:
4 er lehrt es nur von solchen, die selbständig gebracht werden, nicht aber von solchen, die neben dem Schlachtopfer gebrachtwerden; und er lehrt es nur von solchen, für die keine Zeit festgesetzt ist, nicht aber von solchen, für die eine Zeit festgesetztist.
ה אמר מר וכן אתה אומר באשם נזיר ואשם מצורע ששחטן שלא לשמן פסולין הואיל ובאו להכשיר ולא הכשירו
5 Der Meister sagte: Ebenso verhält es sich auch beim Schuldopfer des Nazirs und dem Schuldopfer des Aussätzigen, sie sind untauglich, wenn man sie auf einen anderen Namen geschlachtet hat, weil sie geeignet machen sollten, und es nicht getan haben.
ו תנן כל הזבחים ששחטן שלא לשמן כשרין אלא שלא עלו לבעלים לשום חובה חוץ מפסח וחטאת ואם איתא ליתני נמי חוץ מאשם נזיר ואשם מצורע דבאו להכשיר ולא הכשירו
6 Wir haben gelernt: jedes Opfer, das auf einen anderen Namen geschlachtet worden ist, ist tauglich, nur wird es dem Eigentümer nicht als Pflichtopfer angerechnet, ausgenommen sind das Pesaḥopfer und das Sündopfer. Wenn dem nun so wäre, so sollte er auch lehren: ausgenommen sind das Schuldopfer des Nazirs und das Schuldopfer des Aussätzigen, weil sie tauglich machen sollten, und es nicht getan haben!? –
ז כיון דאיכא אשם גזילות ואשם מעילות דלכפרה אתו לא פסיקא ליה
7 Da es noch das Schuldopfer wegen Raubes und das Schuldopfer wegen Veruntreuung gibt, die zur Sühne dargebracht werden, so ist es nicht stichhaltig. –
ח מאי שנא אשם נזיר ואשם מצורע דבאו להכשיר ולא הכשירו הני נמי באו לכפרה ולא כפרו
8 Vom Schuldopfer des Nazirs und dem Schuldopfer des Aussätzigen gilt dies wohl deshalb, weil sie tauglich machen sollten, und es nicht getan haben, und auch jene sollten ja Sühne schaffen und haben es nichtgetan!?
ט א"ר ירמיה מצינו שחלק הכתוב בין מכפרים ובין מכשירין מכפרין אית בהו דאתו לאחר מיתה מכשירין לית בהו דאתו לאחר מיתה דתנן האשה שהביאה חטאתה ומתה יביאו יורשין עולתה עולתה ומתה לא יביאו יורשין חטאתה
9 R. Jirmeja erwiderte: Wir finden, daß die Schrift zwischen den sühneschaffenden und den tauglichmachenden [Opfern] unterschiedenhat; unter den sühneschaffenden sind manche, die auch nach dem Todedargebracht werden, unter den tauglichmachenden aber sind keine, die nach dem Tode dargebracht werden. Wir haben nämlich gelernt: Wenn eine Frauihr Sündopfer gebracht hat und gestorben ist, so müssen die Erben ihr Brandopfer bringen; wenn aber ihr Brandopfer und gestorben ist, so bringen die Erben ihr Sündopfernicht.
י מתקיף לה ר' יהודה בריה דר' שמעון בן פזי מכשירין נמי מי לית בהו דאתו לאחר מיתה והתנן המפריש מעות לנזירותו לא נהנין ולא מועלין מפני שראויין לבא כולן שלמים
10 R. Jehuda, Sohn des R. Šimo͑n b. Pazi, wandte ein: Gibt es denn unter den tauglichmachenden keine, die nach dem Tode dargebracht werden, wir haben ja gelernt: Hat jemand Geld für seine Nazir-[opfer]reserviert, so darf man es nichtnutznießen, jedoch gibt es dabei keine Veruntreuung, weil allesfür das Heilsopferverwandt werden kann.
יא מת והיו לו מעות סתומין יפלו לנדבה מפורשין דמי חטאת יוליך לים המלח לא נהנין ולא מועלין דמי עולה יביא בהן עולה ומועלין בהן
11 Wenn er gestorben ist und das Geld unbezeichnetzurückbleibt, so fällt es der Spendenkasse zu; ist es bezeichnet, so ist der Betrag des Sündopfersin das Salzmeer zu werfen, weder darf man es nutznießen noch gibt es dabeieine Veruntreuung,
יב דמי שלמים יביא בהן שלמים ונאכלין ליום אחד ואין טעונין לחם והא עולה ושלמים דנזיר דמכשירים נינהו וקא אתו לאחר מיתה
12 für den Betrag des Brandopfers bringe man ein Brandopfer, und es gibt dabei eine Veruntreuung, und für den Betrag des Heilsopfers bringe man ein Heilsopfer; dieses darf nur einen Tag gegessen werden und benötigt nichtder Brote. Das Brandopfer und das Heilsopfer des Nazirs machen ihn ja geeignet, und sie werden nach dem Tode dargebracht!?
יג אמר רב פפא הכי קא אמר ר' ירמיה לא מצינו הכשר קבוע דבא לאחר מיתה ודנזיר הכשר שאינו קבוע הוא
13 R. Papa erwiderte: R. Jirmeja meint es wie folgt: wir finden nicht, daß unerläßlich geeignetmachende [Opfer]nach dem Tode dargebracht werden; das des Nazirs aber ist nicht unerläßlich geeignetmachend,