Nedarim 105

Kapitel 105

א <big><strong>מתני׳</strong></big> הנודר מן התמרים מותר בדבש תמרים מסתוניות מותר בחומץ סתוניות רבי יהודה בן בתירא אומר כל ששם תולדתו קרויה עליו ונודר הימנו אסור ביוצא הימנו וחכמים מתירים:
1 <b>W</b><small>ER SICH</small> D<small>ATTELN ABGELOBT, DEM IST DER</small> D<small>ATTELHONIG ERLAUBT, WER</small> W<small>INTERTRAUBEN</small>, <small>DEM IST DER</small> W<small>INTERTRAUBENESSIG ERLAUBT</small>. R. J<small>EHUDA B</small>. B<small>ETHERA SAGT, BEI ALLEM, WAS DEN</small> N<small>AMEN DES</small> U<small>RSPRUNGS FÜHRT, DEN ER SICH ABGELOBT, SEI IHM</small> [<small>AUCH</small>] <small>DAS VERBOTEN, WAS DARAUS HERVORGEHT; DIE</small> W<small>EISEN ERLAUBEN ES</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> [חכמים] היינו ת"ק
2 GEMARA. Dieslehrt ja auch der erste Autor!? –
ג איכא בינייהו הדא דתניא כלל זה אר"ש בן אלעזר כל שדרכו לאכול ודרך היוצא ממנו לאכול כגון תמרים ודבש תמרים נדר בו אסור ביוצא ממנו נודר מיוצא ממנו אסור בו
3 Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: wenn die Sache selbst gegessen zu werden pflegt, und das, was daraus gewonnen wird, gegessen zu werden pflegt, beispielsweise Datteln und Dattelhonig, so ist, wenn man sich die Sache abgelobt, [auch] das verboten, was daraus gewonnen wird, und wenn man sich das abgelobt, was daraus gewonnen wird, [auch] die Sache selbst verboten,
ד כל שאין דרכו לאכול ודרך היוצא ממנו לאכול נודר בו אין אסור אלא ביוצא ממנו שלא נתכוון זה אלא ליוצא ממנו:
4 und wenn die Sache selbst nicht gegessen zu werden pflegt, und das, was daraus gewonnen wird, gegessen zu werdenpflegt, so ist, wenn man sie sich abgelobt, nur das verboten, was daraus gewonnen wird, denn dieser meinte nur das, was daraus gewonnen wird.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> הנודר מן היין מותר ביין תפוחים מן השמן מותר בשמן שומשמין מן הדבש מותר בדבש תמרים מן
5 <b>W</b><small>ER SICH</small> W<small>EIN ABGELOBT, DEM IST DER</small> A<small>PFELWEIN ERLAUBT; WER</small> Ö<small>L, DEM IST DAS</small> S<small>ESAMÖL ERLAUBT; WER</small> H<small>ONIG, DEM IST DER</small> D<small>ATTELHONIG ERLAUBT; </small>
ו החומץ מותר בחומץ סתוניות מן הכרישין מותר בקפלוטות מן הירק מותר בירקות השדה שהוא שם לוויי:
6 WER E<small>SSIG, DEM IST DER</small> W<small>INTERTRAUBENESSIG ERLAUBT; WER</small> L<small>AUCH, DEM IST</small> K<small>OPFLAUCH ERLAUBT; WER</small> K<small>RAUT, DEM SIND</small> F<small>ELDKRÄUTER ERLAUBT, WEIL DIES EIN</small> B<small>EINAME</small><small>IST</small>.
ז <big><strong>גמ׳</strong></big> תניא הנודר מן השמן בארץ ישראל מותר בשמן שומשמין ואסור בשמן זית ובבבל אסור בשמן שומשמין ומותר בשמן זית מקום שמסתפקין מזה ומזה אסור בזה ובזה
7 GEMARA. Es wird gelehrt: Wer sich Öl im Jisraéllande abgelobt, dem ist das Sesamöl erlaubt und das Olivenöl verboten, und wer in Babylonien, dem ist das Sesamöl verboten und das Olivenöl erlaubt; in Orten, wo beides gebraucht wird, ist beides verboten.
ח פשיטא לא צריכא דרובא מן חד מסתפקין מהו דתימא איזיל בתר רובא קא משמע לן ספק איסורא לחומרא
8 Selbstverständlich!? – Nötig ist dies hinsichtlich des Falles, wenn die meisten eines gebrauchen; man könnte glauben, man richte sich nach der Mehrheit, so lehrt er uns, daß bei einem Verbote der Zweifel erschwerend zu entscheiden ist. –
ט הנודר מן הירק בשאר שני שבוע אסור בירקות הגינה ומותר בירקות השדה ובשביעית אסור בירקות השדה ומותר בירקות הגינה אמר רבי אבהו משום רבי חנינא בן גמליאל
9 Wer sich Kraut während der gewöhnlichen Jahre des Septenniums abgelobt, dem sind Gartenkräuter verboten und Feldkräuter erlaubt; wer im Siebentjahre, dem sind Feldkräuter verboten und Gartenkräuter erlaubt. R. Abahu sagte im Namen des R. Ḥananjab. Gamliél: