Nedarim 116

Kapitel 116

א המנכש עם הכותי בחסיות אוכל מהן אכילת עראי ומעשרן ודאי
1 Wer bei einem Samaritaner Gewürzkräuter jätet, esse davon gelegentlichund verzehnte sie als entschieden[Unverzehntetes].
ב רבי שמעון בן אלעזר אומר אם ישראל חשוד על השביעית למוצאי שביעית מותר למימרא דגידולי היתר מעלין את האיסור ודלמא בדבר שזרעו כלה הא תניא אלו הן חסיות כגון הלוף השום והבצלים
2 R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, wenn am Ausgange des Siebentjahres bei einem hinsichtlich des Siebentjahres verdächtigen Jisraéliten, so sind sie ihm erlaubt. Demnach verliert sich das Verbotene im erlaubten Zuwachs. – Vielleicht nur bei Dingen, deren Saat [in der Erde] zergeht!? – Es wird ja gelehrt: Folgende sind beispielsweise Gewürzkräuter: Lauch, Knoblauch und Zwiebeln. –
ג ודלמא במדוכנין חשוד על השביעית קתני ודלמא בתערובת המנכש קתני
3 Vielleicht gilt dies von zerdrückten!? – Er lehrt es von einem hinsichtlich des Siebentjahres verdächtigen. – Vielleicht gilt dies von vermischten!? – Er lehrt: wer jätet. –
ד לימא תיהוי תיובתיה דרבי יוחנן ודרבי יונתן אמר רבי יצחק שניא שביעית הואיל ואיסורה ע"י קרקע בטילתה נמי ע"י קרקע
4 Dies wäre somit eine Widerlegung R. Joḥanansund R. Jonathans!? R. Jiçḥaq erwiderte: Anders verhält es sich beim Siebentjahre; da das Verbot durch den Boden entsteht, erfolgt auch die Aufhebung durch den Boden. –
ה הרי מעשר דאיסורו ע"י קרקע ואין בטילתו על ידי קרקע דתניא ליטרא מעשר טבל שזרעה בקרקע והשביחה והרי היא כעשר ליטרין חייבת במעשר ובשביעית ואותה ליטרא מעשר עליה ממקום אחר לפי חשבון
5 Auch beim Zehnten erfolgt ja das Verbot durch den Boden, dennoch erfolgt durch den Boden keine Aufhebung!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn man eine Litra unverzehnteten Zehntenin den Boden gesät hat, und er zugenommen hat und auf zehn Litra gestiegen ist, so unterliegt er [dem Gesetze von] der Verzehntung und dem Siebentjahre, und für die ursprüngliche Litra entrichte er den Zehnten von anderer Stellenach Verhältnis. –