Sanhedrin 124

Kapitel 124

א הכי תנא קמיה חומר בשבת משאר מצות חומר בשאר מצות מבשבת חומר בשבת שהשבת עשה שתים בהעלם אחד חייב על כל אחת ואחת מה שאין כן בשאר מצות חומר בשאר מצות שבשאר מצות שגג בלא מתכוין חייב מה שאין כן בשבת
1 jener habe vor ihm wie folgt rezitiert: Beim Šabbathgesetze ist es strenger als bei anderen Gesetzen und bei anderen Gesetzen ist es strenger als beim Šabbathgesetze: beim Šabbathgesetze ist es strenger, indem man, wenn man am Šabbath zwei [Arbeiten] bei einem Entfallen verrichtet hat, wegen jeder besonders schuldig ist, was bei anderen Gesetzen nicht der Fall ist; bei anderen Gesetzen ist es strenger, indem man, wenn man irgend ein Gesetz versehentlich und absichtslosübertreten hat, schuldig ist, was beim Šabbathgesetze nicht der Fall ist.
ב אמר מר חומר בשבת שהשבת עשה שתים כו היכי דמי אילימא דעבד קצירה וטחינה דכוותה גבי שאר מצות דאכל חלב ודם הכא תרתי מיחייב והכא תרתי מיחייב
2 Der Meister sagte: Beim Šabbathgesetze ist es strenger, indem man, wenn man am Šabbath zwei [Arbeiten] verrichtet &c. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn jemand gemäht und gemahlen hat, und dementsprechend bei anderen Gesetzen, wenn man [beispielsweise] Talg und Blut gegessen hat, so ist man ja in beiden Fällen je zwei [Sündopfer] schuldig.
ג אלא גבי שאר מצות דאינו חייב אלא אחת היכי דמי דאכל חלב וחלב דכוותה גבי שבת דעבד קצירה וקצירה הכא חדא מיחייב והכא חדא מיחייב
3 Dagegen ist man bei anderen Gesetzen nur in dem Falle ein [Sündopfer] schuldig, wenn man [beispielsweise] zweimal Talg gegessen hat, und dementsprechend beim Šabbathgesetze, wenn man zweimal gemäht hat, so ist man ja in beiden Fällen je ein [Sündopfer] schuldig.
ד והיינו דאמר ליה פוק תני לברא
4 Deshalb sagte er zu ihm: geh, lehre dies draußen. —
ה מאי קושיא דילמא לעולם אימא לך דעבד קצירה וטחינה מה שאין כן בשאר מצות אתאן לעבודת כוכבים כדרבי אמי דאמר ר' אמי זיבח וקיטר וניסך בהעלם אחד אינו חייב אלא אחת
5 Was ist dies für ein Einwand; tatsächlich, kann ich dir erwidern, wenn man gemäht und gemahlen hat; dies gilt nicht bei anderen Gesetzen, nämlich beim Götzendienste, und zwar nach R. Ami, denn R. Ami sagte, daß man, wenn man bei einem Entfallen geopfert, geräuchert und libiert hat, nur ein [Sündopfer] schuldig sei!? —
ו לא מיתוקמא ליה בעבודת כוכבים דקתני סיפא חומר בשאר מצות שבשאר מצות שגג בלא מתכוין חייב
6 Dies kann auf den Götzendienst nicht bezogen werden, denn im Schlußsatze wird gelehrt: bei anderen Gesetzen ist es strenger, indem man, wenn man irgend ein Gesetz versehentlich und absichtslos übertreten hat, schuldig ist.
ז שוגג בלא מתכוין בעבודת כוכבים היכי דמי אי דקסבר בית הכנסת הוא והשתחוה לו הרי לבו לשמים אלא דחזא אנדרטא וסגיד ליה אי קבליה עליה באלוה מזיד הוא ואי לא קבליה עליה לא כלום היא
7 In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man sich [vor einem Götzentempel] im Glauben, es sei ein Bethaus, niedergeworfen hat, so hat man ja sein Herz dem Himmel zugewendet; wollte man sagen, wenn man sich vor einer Fürstenbüste niedergeworfen hat, so ist dies ja, wenn man sie als Gott anerkannt hat, wissentlich, wenn aber nicht, so ist dies ja nichts;
ח אלא מאהבה ומיראה הניחא לאביי דאמר חייב אלא לרבא דאמר פטור מאי איכא למימר
8 wollte man sagen, aus Liebe oder aus Furcht, so ist dies allerdings nach Abajje zutreffend, welcher sagt, er sei deswegen schuldig, wie ist es aber nach Raba zu erklären, welcher sagt,
ט אלא באומר מותר מה שאין כן בשבת דפטור לגמרי
9 er sei frei; und wollte man sagen, wenn man glaubt, es sei überhaupt erlaubt, demnach wäre man beim Šabbathgesetze, bei dem dies nicht gilt, in einem solchen Falle ganz frei; aber über den Fall, wenn ihm beides entfallen war,
י עד כאן לא בעא מיניה רבא מרב נחמן העלם זה וזה אלא אי לחיובי חדא אי לחיובי תרתי פטור לגמרי ליכא למאן דאמר
10 fragte ja Raba R. Naḥman nur, ob man ein oder zwei [Sündopfer] schuldig sei, niemand aber ist der Ansicht, daß man ganz frei sei. —
יא מאי קושיא דלמא לעולם אימא לך רישא בעבודת כוכבים וסיפא בשאר מצות
11 Was ist dies für ein Einwand; vielleicht, kann ich dir erwidern, handelt der Anfangsatz vom Götzendienste und der Schlußsatz von anderen Gesetzen;
יב ושגג בלא מתכוין דקסבר רוק הוא ובולעו מה שאין כן בשבת דפטור שנתכוין להגביה את התלוש וחתך את המחובר פטור
12 versehentlich und absichtslos heißt es, wenn man [Talg] herunter geschluckt hat im Glauben, es sei Speichel, und dementsprechend beim Šabbathgesetze ist man frei, wenn man in der Absicht, etwas Abgepflücktes aufzuheben, am Boden Haftendes abgeschnitten hat.
יג וכדרב נחמן אמר שמואל דאמר המתעסק בחלבים ובעריות חייב שכן נהנה המתעסק בשבת פטור מלאכת מחשבת אסרה תורה
13 Dies nach einer Lehre R. Naḥmans im Namen Šemuéls, welcher sagte, wer absichtslos die Gesetze vom Talg und vom Inzeste übertritt, sei schuldig, weil er einen Genuß hatte, und wenn das Šabbathgesetz, frei, weil die Tora nur die bezweckende Arbeit verboten bat.
יד ר' יוחנן לטעמיה דלא מוקים מתניתא רישא בחד טעמא וסיפא בחד טעמא
14 R. Joḥanan aber vertrat hierbei seine Ansicht, daß man nicht den Anfangsatz einer Lehre auf einen Fall und den Schlußsatz auf einen anderen Fall beziehen könne.
טו דא"ר יוחנן מאן דמתרגם לי חבית אליבא דחד תנא מובילנא מאניה בתריה לבי מסותא
15 R. Joḥanan sagte nämlich: Wer mir die Lehre vom Fasse nach einem Autor erklärt, dem trage ich die Kleider ins Badehaus nach.
טז גופא
16 Der Text.