Sanhedrin 58

Kapitel 58

א לא היו דברים מעולם הוחזק כפרן
1 es sei nicht wahr, so ist er notorisch ein Leugner.
ב (אמר) רב פפא בריה דרב אחא בר אדא הכי אמרינן משמיה דרבא כל מילי דכדי לא דכירי אינשי
2 R. Papa, Sohn des R. Aḥa b. Ada, sagte: Folgendes sagen wir im Namen Rabas: an unwesentliche Dinge erinnert man sich nicht.
ג ההוא דאכמין ליה עדים לחבריה בכילתיה אמר ליה מנה לי בידך אמר ליה הן אמר עירי ושכבי ליהוו עלך סהדי א"ל לא אמר רב כהנא הא אמר ליה לא
3 Einst versteckte jemand Zeugen hinter den Bettvorhang und sprach darauf zu seinem Nächsten: Ich habe bei dir eine Mine. Dieser erwiderte: Jawohl. Darauf sprach er: Wachende und Schlafende sollen Zeugen sein. Dieser erwiderte: Nein. Da entschied R. Kahana: Er sagte ja: nein.
ד ההוא דאכמין עדים בקיברא לחבריה א"ל מנה לי בידך אמר ליה הן חיי ומיתי ליהוו עלך סהדי אמר ליה לא א"ר שמעון הא א"ל לא
4 Einst versteckte jemand Zeugen in ein Grab und sprach darauf zu seinem Nächsten: Ich habe bei dir eine Mine. Dieser erwiderte: Jawohl. – Lebende und Tote sollen Zeugen sein. Dieser erwiderte: Nein. Da entschied R. Šimo͑n: Er sagte ja: nein.
ה אמר רבינא ואיתימא רב פפא שמע מינה מהא הא דאמר רב יהודה אמר רב צריך שיאמר אתם עדיי לא שנא כי אמר לוה ולא שנא כי אמר מלוה ושתיק לוה טעמא דאמר לוה לא אבל אי שתיק הכי נמי
5 Rabina, nach anderen R. Papa, sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß es nach der Lehre R. Jehudas, die er im Namen Rabhs sagte, daß er nämlich sagen müsse: ihr seid meine Zeugen, einerlei ist, ob der Schuldner es sagt, oder der Gläubiger es sagt und der Schuldner schweigt, denn dies gilt nur, wenn der Schuldner ‘nein’ sagt, wenn er aber schweigt, so gilt dies [als Zugeständnis].
ו ההוא דהוה קרו ליה קב רשו אמר מאן מסיק בי אלא פלוני ופלוני אתו תבעוהו לדינא קמיה דרב נחמן
6 Einst sagte jemand, den man Schuldengefäß nannte: Meine Gläubiger sind ja nur N. und N. Als diese ihn darauf vor R. Naḥman zu Gericht forderten,
ז א"ר נחמן אדם עשוי שלא להשביע את עצמו
7 sagte R. Naḥman: Niemand pflegt sich gesättigt zu zeigen.
ח ההוא דהוו קרו ליה עכברא דשכיב אדינרי כי קא שכיב אמר פלניא ופלניא מסקו בי זוזי בתר דשכיב אתו תבעינהו ליורשין
8 Einst sagte jemand, den man auf Denaren hockende Maus nannte, als er im Sterben lag: N. und N. haben von mir Geld zu erhalten. Nachdem er gestorben war, kamen jene und forderten die Erben [vor Gericht].
ט אתו לקמיה דר' ישמעאל ברבי יוסי אמר להו כי אמרי' אדם עשוי שלא להשביע את עצמו הני מילי מחיים אבל לאחר מיתה לא
9 Hierauf kamen sie vor R. Jišma͑él b. Jose, und er sprach: Nur bei Lebenden sagen wir, ein Mensch zeige sich nicht gesättigt, nicht aber nach dem Tode.
י פרעו פלגא תבעינהו לדינא לאידך פלגא אתו לקמיה דרבי חייא אמר להו כשם שאדם עשוי שלא להשביע את עצמו כך אדם עשוי שלא להשביע את בניו אמרו ליה ניזיל וניהדר אמר להו כבר הורה זקן
10 Da bezahlten sie die Hälfte, jene aber verklagten sie wegen der anderen Hälfte. Als sie darauf vor R. Ḥija kamen, sprach er: Wie ein Mensch sich selbst nicht gesättigt zeigt, ebenso zeigt er auch seine Kinder nicht gesättigt. Jene sprachen: So wollen wir ihnen also auch [jene Hälfte] zurückgeben. Da sprach er: Ein Greis hat bereits entschieden.
יא הודה בפני שנים וקנו מידו כותבין ואם לאו אין כותבין
11 Wenn jemand einem vor zwei [Zeugen eine Schuld] zugesteht und es ihm zueignet, so schreibe man, wenn aber nicht, so schreibe man nicht.
יב בפני שלשה ולא קנו מידו רב (אמי) אמר כותבין ורב אסי אמר אין כותבין הוה עובדא וחש לה רב להא דרב אסי
12 Wenn vor drei und es ihm nicht zueignet, so schreibe man, wie Rabh sagt; R. Asi sagt, man schreibe nicht. Einst trat ein solcher Fall ein, und Rabh berücksichtigte die Ansicht R. Asis.
יג אמר רב אדא בר אהבה הא אודיתא זימנין כתבינן וזימנין לא כתבינן כניפי ויתבי לא כתבינן כנפינהו איהו כתבינן
13 R. Aba b. Ahaba sagte: Die Geständnisurkunde wird in diesem Falle zuweilen geschrieben und zuweilen nicht Waren [drei Personen] bereits anwesend, so schreibe man nicht; versammelt er sie selber, so schreibe man.
יד רבא אמר אפילו כנפינהו איהו לא כתבינן עד דאמר להו הוו עלי דייני
14 Raba sagte, auch wenn er selber sie versammelt, schreibe man nur dann, wenn er zu ihnen sagt: seid für mich Richter.
טו מר בר רב אשי אמר אפילו אמר הוו עלי דייני לא כתבינן עד דקבעי דוכתא ושלחי ומזמני ליה לבי דינא
15 Mar b. R. Aši sagte, auch wenn er sagt: seid für mich Richter, schreibe man nur dann, wenn diese einen Ort anberaumen und sie vor das Gericht laden.
טז הודה במטלטלי וקנו מידו כותבין ואם לאו אין כותבין במקרקעי ולא קנו מידו מאי אמימר אמר אין כותבין מר זוטרא אמר כותבין והלכתא כותבין
16 Wenn jemand bewegliche Sachen eingesteht und sie zueignet, so schreibe man, sonst aber nicht; wie ist es aber bei Grundstücken, und er sie ihm nicht zueignet? – Amemar sagt, man schreibe nicht, Mar Zuṭra sagt, man schreibe wohl. Die Halakha ist, man schreibe.
יז רבינא איקלע לדמהריא א"ל רב דימי בר רב הונא מדמהריא לרבינא מטלטלי ואיתנהו בעינייהו מאי אמר ליה כמקרקעי דמו רב אשי אמר כיון דמחסרי גוביינא לא
17 Einst traf Rabina in Damharja ein; da fragte ihn R. Dimi b. R. Hona aus Damharja: Wie ist es bei beweglichen Sachen, wenn sie vorrätig sind? Dieser erwiderte: Sie gleichen dann Grundstücken. R. Aši sagte: Da sie noch der Einforderung benötigen, so ist dies nicht der Fall.
יח ההיא אודיתא דלא הוה כתוב בה אמר לנא כתבו וחתמו והבו ליה אביי ורבא דאמרי תרוייהו היינו דריש לקיש
18 Einst wurde eine Geständnis Urkunde vorgelegt, in der nicht geschrieben war: er sagte zu uns, schreibt, unterzeichnet und überreicht ihm. Abajje und Raba sagten beide, hierbei sei die Lehre des Reš Laqiš anwendbar.
יט דאמר ריש לקיש חזקה אין העדים חותמין על השטר אא"כ נעשה גדול
19 Reš Laqiš sagte nämlich, es sei feststehend, daß Zeugen eine Urkunde nur dann unterzeichnen, wenn [der Aussteller] großjährig ist.
כ מתקיף לה רב פפי ואיתימא רב הונא בריה דרב יהושע מי איכא מידי דאנן לא ידעינן וספרי דבי דינא ידעי
20 R. Papi, nach anderen R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte ein: Gibt es denn Dinge, die wir nicht wissen, und die Gerichtsschreiber wohl wissen!?
כא שאילינהו לספרי דאביי וידעי לספרי דרבא וידעי
21 Man befragte die Schreiber Abajjes, und sie wußten es, die Schreiber Rabas, und sie wußten es.
כב ההיא אודיתא דהוה כתב ביה דוכרן פיתגמי
22 Einst wurde eine Geständnisurkunde vorgelegt, in der geschrieben war: in Erinnerung der Worte,