יב תניא נמי הכי המוציא ככר לרשות הרבים חייב הוציאו שנים רבי מאיר מחייב ורבי יהודה אומר אם לא יכול אחד להוציאו והוציאו שנים חייבין ואם לאו פטורים ורבי שמעון פוטר מנא הני מילי דתנו רבנן (ויקרא ד, כז) בעשותה העושה את כולה ולא העושה את מקצתה כיצד שנים שהיו אוחזין במלגז ולוגזין בכרכר ושובטין בקולמוס וכותבין בקנה והוציאו לרשות הרבים יכול יהו חייבין תלמוד לומר בעשותה העושה את כולה ולא העושה מקצתה
12 Ebenso wird auch gelehrt: Wenn jemand einen Laib Brot auf öffentliches Gebiet hinausbringt, so ist er schuldig; bringen ihn zwei hinaus, so sind sie nach R. Meír schuldig. R. Jehuda sagt, wenn einer ihn nicht hinausbringen kann und zwei ihn hinausbringen, so sind sie schuldig, sonst aber frei. N<small>ACH</small> R. Š<small>IMO͑N FREI</small>. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: <i>Und übertritt</i>, nur wenn man die ganze [Übertretung] ausübt, nicht aber, wenn man einen Teil derselben ausübt. Zum Beispiel: Man könnte glauben, daß, wenn zwei eine Heugabel halten und stochern, einen Spatel halten und die Fäden ausgleichen, ein Schreibrohr halten und schreiben, ein Rohr halten und es auf öffentliches Gebiet tragen, sie schuldig seien, so heißt es: <i>und übertritt,</i> nur wenn man die ganze [Übertretung] ausübt, nicht aber, wenn man einen Teil derselben ausübt.