ב את החי במטה פטור אף על המטה: לימא מתני' רבי נתן היא ולא רבנן דתניא המוציא בהמה חיה ועוף לרה"ר בין חיין ובין שחוטין חייב רבי נתן אומר על שחוטין חייב ועל חיין פטור שהחי נושא את עצמו אמר רבא אפילו תימא רבנן ע"כ לא פליגי רבנן עליה דרבי נתן אלא בבהמה חיה ועוף דמשרבטי נפשייהו אבל אדם חי דנושא את עצמו אפילו רבנן מודו
2 W<small>ER EINEN</small> L<small>EBENDEN IN EINEM</small> B<small>ETTE, IST AUCH WEGEN DES</small> B<small>ETTES FREI</small>. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna die Ansicht R. Nathans vertritt und nicht die der Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Wer ein Vieh, ein Wild oder ein Geflügel, ob lebend oder geschlachtet, auf öffentliches Gebiet hinausbringt, ist schuldig; R. Nathan sagt, wegen geschlachteter sei er schuldig, wegen lebender sei er frei, denn das Lebende trägt sich selbst. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, die der Rabbanan, denn die Rabbanan streiten gegen R. Nathan nur bezüglich des Viehs, Wildes und Geflügels, die sich sträuben, bezüglich eines Menschen aber, der sich selbst trägt, pflichten die Rabbanan bei.