Shabbat 188

Kapitel 188

א אף במוציא את המת לקוברו אמר רבא ומודה ר' שמעון במר לחפור בו וספר תורה לקרות בו דחייב פשיטא דאי הא נמי מלאכה שאינה צריכה לגופה היא אלא מלאכה שצריכה לגופה לרבי שמעון היכי משכחת לה מהו דתימא עד דאיכא לגופו ולגופה כגון מר לעשות לו טס ולחפור ספר תורה להגיה ולקרות בו קא משמע לן
1 auch wenn man einen Leichnam zur Beerdigung hinausträgt. Raba sagte: R. Šimo͑n pflichtet jedoch bei, daß man schuldig sei, wenn man eine Schaufel zum Graben oder eine Torarolle zum Lesen [hinausträgt]. – Selbstverständlich, wenn auch dies eine Arbeit heißen sollte, die nicht um ihrer selbst willen ausgeübt wird, wie sollte es nach R. Šimo͑n überhaupt eine Arbeit geben, die um ihrer selbst willen ausgeübt wird!? – Man könnte glauben, nur wenn sie in seinem und des Gegenstandes Interesse erfolgt, wie [das Hinaustragen] einer Schaufel, um ein Blatt anzusetzen und zu graben, einer Torarolle, um sie zu korrigieren und zu lesen, so lehrt er uns.
ב ההוא שכבא דהוה בדרוקרא שרא רב נחמן בר יצחק לאפוקיה לכרמלית א"ל רבי יוחנן אחוה דמר בריה דרבנא לרב נחמן בר יצחק כמאן כר"ש אימר דפטר ר"ש מחיוב חטאת איסורא דרבנן מיהא איכא א"ל האלהים דעיילת ביה את ואפילו לר' יהודה (שרי) דמי קאמינא לרה"ר לכרמלית קאמינא גדול כבוד הבריות שדוחה את לא תעשה שבתורה
2 Einst erlaubte R. Naḥman b. Jiçḥaq in Deroqereth, einen Leichnam nach einem Neutralgebiete zu tragen; da sprach R. Joḥanan, der Bruder des Mar, des Sohnes Rabanas, zu R. Naḥman b. Jiçḥaq: Wohl nach R. Šimo͑n, aber auch R. Šimo͑n befreit ja nur vom Sündopfer, ein rabbanitisches Verbot ist es ja aber immerhin!? Dieser erwiderte: Bei Gott, auch du könntest ihn hinbringen, und auch nach R. Jehuda ist es erlaubt; sagte ich etwa: auf öffentliches Gebiet? Ich sagte: nach einem Neutralgebiete. Groß ist die Ehre der Menschen, daß sie ein Verbot der Tora verdrängt.
ג תנן התם התולש סימני טומאה והכוה המחיה עובר בלא תעשה איתמר אחת משתים חייב אחת משלש רב נחמן אמר חייב רב ששת אמר פטור רב נחמן אמר חייב אהני מעשיו דאי משתקלא חדא אחריתי אזלה לה טומאה רב ששת אמר פטור השתא מיהת הא איתא לטומאה
3 Dort haben wir gelernt: Wer die Unreinheitsmale ausreißt, oder die Wunde ausbrennt, übertritt ein Verbot. Es wurde gelehrt: [Reißt man] ein [Haar] von zweien aus, so ist man schuldig; wenn eines von dreien, so ist man, wie R. Naḥman sagt, schuldig, und wie R. Šešeth sagt, frei. R. Naḥman sagt, man sei schuldig, denn die Tat ist insofern von Bedeutung, indem die Unreinheit weicht, falls noch ein weiteres Haar ausfällt, und R. Šešeth sagt, man sei frei, da einstweilen die Unreinheit zurückbleibt.
ד אמר רב ששת מנא אמינא לה דתנן וכן כזית מן המת וכזית מן הנבילה חייב הא חצי זית פטור והתניא חצי זית חייב מאי לאו הא דתניא חייב דאפיק חצי זית מכזית והא דתנן פטור דאפיק חצי זית מכזית ומחצה ורב נחמן אידי ואידי חייב והא דתנן פטור דאפיק חצי זית ממת גדול:
4 R. Šešeth sagte: Woher entnehme ich dies? Wir haben gelernt: Ebenso &c. ein olivengroßes Stück von einem Leichnam oder einem Aase. Demnach ist man frei, wenn im Quantum einer halben Olive, dagegen aber wird gelehrt, man sei wegen des Quantums einer halben Olive schuldig!? Wahrscheinlich handelt die Lehre, nach der man schuldig ist, von dem Falle, wenn man das Quantum einer halben Olive von einer ganzen hinausbringt, und die Lehre, nach der man frei ist, von dem Falle, wenn man das Quantum einer halben Olive von anderthalb Oliven hinausbringt. – Und R. Naḥman!? – In beiden Fällen ist man schuldig, die Lehre aber, nach der man frei ist, gilt von dem Falle, wenn man das Quantum einer halben Olive von einem ganzen Leichnam hinausträgt.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> הנוטל צפרניו זו בזו או בשיניו וכן שערו וכן שפמו וכן זקנו וכן הגודלת וכן הכוחלת וכן הפוקסת רבי אליעזר מחייב וחכמים אוסרין משום שבות:
5 <b>W</b><small>ER SICH DIE NÄGEL ABKNEIFT, EINEN MIT DEM ANDEREN, ODER MIT DEN</small> Z<small>ÄHNEN, ODER</small> [<small>AUF DIE</small> W<small>EISE</small>] <small>SEIN</small> H<small>AAR, SEINEN</small> S<small>CHNURRBART ODER SEINEN</small> B<small>ART</small> [<small>ZWICKT</small>], <small>EBENSO</small> [<small>EINE</small> F<small>RAU</small>], <small>DIE SICH DAS</small> H<small>AAR FLICHT, SICH SCHMINKT ODER SCHEITELT, IST NACH</small> R. E<small>LIE͑ZER SCHULDIG; DIE</small> W<small>EISEN VERBIETEN DIES NUR WEGEN DES</small> F<small>EIERNS</small>.
ו <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר ר"א מחלוקת ביד אבל בכלי חייב פשיטא זו בזו תנן מהו דתימא רבנן בכלי נמי פטרי והא דקתני זו בזו להודיעך כחו דר' אליעזר קא משמע לן
6 GEMARA. R. Elea͑zar sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn man dies mit der Hand tut, wenn aber mit einem Geräte, so stimmen alle überein, daß man schuldig sei. – Selbstverständlich, es heißt ja: einen mit dem anderen!? – Man könnte glauben nach den Rabbanan sei man frei, auch wenn man dies mit einem Geräte tut, und er lehre nur deshalb: einen mit dem anderen, um die entgegengesetzte Ansicht R. Eliézers hervorzuheben, so lehrt er uns.
ז ואמר רבי אלעזר מחלוקת לעצמו אבל לחבירו דברי הכל פטור פשיטא צפרניו תנן מהו דתימא רבי אליעזר לחבירו נמי מחייב והא דקתני צפרניו להודיעך כחן דרבנן קמ"ל:
7 Ferner sagte R. Elea͑zar: Der Streit besteht nur, wenn man dies an sich selbst tut, wenn aber einem anderen, so stimmen alle überein, daß man frei sei. – Selbstverständlich, es heißt ja: sich die Nägel!? – Man könnte glauben, nach R. Elie͑zer sei man schuldig, auch wenn man dies einem anderen tut, und er lehre nur deshalb: sich die Nägel, um die entgegengesetzte Ansicht der Rabbanan hervorzuheben, so lehrt er uns.
ח וכן שערו כו': תנא הנוטל מלא פי הזוג חייב וכמה מלא פי הזוג אמר רב יהודה שתים והתניא ולקרחה שתים אימא וכן לקרחה שתים
8 O<small>DER SEIN</small> H<small>AAR &amp;C</small>. Es wird gelehrt: Wer eine Schere voll abnimmt, ist schuldig. – Was heißt eine Schere voll? R. Jehuda erwiderte: Zwei [Haare]. – [Daselbst] heißt es ja aber: zwei [Haare] bezüglich der Glatze!? – Lies: auch bezüglich der Glatze zwei [Haare],
ט תניא נמי הכי הנוטל מלא פי הזוג בשבת חייב וכמה מלא פי הזוג שתים רבי אליעזר אומר אחת ומודים חכמים לר"א במלקט לבנות מתוך שחורות שאפילו אחת חייב ודבר זה אף בחול אסור משום שנאמר (דברים כב, ה) לא ילבש גבר שמלת אשה
9 Desgleichen wird gelehrt: Wer eine Schere voll [Haare] am Šabbath abnimmt, ist schuldig. Was heißt eine Schere voll? Zwei; R. Elie͑zer sagt, eines. Die Rabbanan pflichten jedoch R. Elie͑zer bei, daß man schon wegen eines schuldig ist, wenn man weiße aus schwarzen herausliest. Dies ist auch am Wochentage verboten, weil es heißt: <i>ein Mann soll nicht das Gewand des Weibes anlegen</i>.
י תניא ר"ש בן אלעזר אומר צפורן שפירש רובה וציצין שפרשו רובן ביד מותר בכלי חייב חטאת מי איכא מידי דבכלי חייב חטאת וביד מותר לכתחלה הכי קאמר פירשו רובן ביד מותר בכלי פטור אבל אסור לא פירשו רובן ביד פטור אבל אסור בכלי חייב חטאת אמר רב יהודה הלכה כרבי שמעון בן אלעזר אמר רבה בר בר חנה אמר רבי יוחנן והוא שפרשו כלפי מעלה ומצערות אותו:
10 Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Einen Nagel, der zur grösseren Hälfte abgetrennt ist, oder Niednägel, die zur größeren Hälfte abgetrennt sind, darf man mit der Hand [entfernen]; wenn mit einem Geräte, so ist man ein Sündopfer schuldig. – Gibt es denn eine Tätigkeit, wegen der man, wenn mit einem Geräte, ein Sündopfer schuldig ist, und die, wenn mit der Hand, von vornherein erlaubt ist!? – Er meint es wie folgt: sind sie zur größeren Hälfte abgetrennt, so darf man sie mit der Hand [entfernen], mit einem Geräte ist man dieserhalb frei, jedoch ist es verboten; sind sie nicht zur größeren Hälfte abgetrennt, so ist man, wenn mit der Hand, frei, jedoch ist es verboten, und wenn mit einem Geräte, so ist man ein Sündopfer schuldig. R. Jehuda sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies nur, wenn sie nach oben neigen und ihm Schmerzen verursachen.
יא וכן הגודלת כו': גודלת כוחלת ופוקסת משום מאי מחייבא אמר רבי אבין א"ר יוסי בר' חנינא גודלת משום אורגת כוחלת משום כותבת פוקסת משום טווה אמרו רבנן קמיה דרבי אבהו וכי דרך אריגה בכך וכי דרך כתיבה בכך וכי דרך טויה בכך אלא א"ר אבהו לדידי מפרשא לי מיניה דר' יוסי בר' חנינא
11 E<small>BENSO EINE, DIE SICH DAS</small> H<small>AAR FLICHT &amp;C.</small> Wegen welchen Verbotes ist das Flechten, Schminken und Scheiteln strafbar? R. Abin erwiderte im Namen des R. Jose b. R. Ḥanina: Das Flechten wegen Webens, das Schminken wegen Schreibens und das Scheiteln wegen Spinnens. Die Schüler sprachen vor R. Abahu: Ist dies denn die Art des Webens? Ist dies denn die Art des Schreibens? Ist dies denn die Art des Spinnens? Vielmehr, sagte R. Abahu, mir wurde dies von R. Jose b. R. Ḥanina erklärt: