Shabbat 199

Kapitel 199

א לאו היינו הנחתן בעי רבא אגוז בכלי וכלי צף על גבי מים מהו מי אמרינן בתר אגוז אזלינן והא נייח או דילמא בתר כלי אזלינן והא לא נייח תיקו
1 kein Niederlegen gibt. Folgendes aber fragte Raba: Wie ist es, wenn eine Nuß in einem Gefäße liegt und das Gefäß auf dem Wasser schwimmt: richten wir uns nach der Nuß, und diese liegt ja, oder richten wir uns nach dem Gefäße, und dieses liegt nicht? – Dies bleibt unentschieden.
ב שמן על גבי יין מחלוקת ר' יוחנן בן נורי ורבנן דתנן שמן שצף על גבי יין ונגע טבול יום בשמן לא פסל אלא שמן ר' יוחנן בן נורי אומר שניהם חיבור זה לזה
2 Über Öl, das auf Wein schwimmt, streiten R. Joḥanan b. Nuri und die Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand, der am selben Tage ein Tauchbad genommen hat, auf Wein [schwimmendes] Öl berührt, so macht er nur das Öl unbrauchbar; R. Joḥanan b. Nuri sagt, beide seien miteinander verbunden.
ג אמר אביי בור ברה"ר עמוקה עשרה ורחבה שמנה וזרק לתוכה מחצלת חייב חילקה במחצלת פטור לאביי דפשיטא ליה דמחצלת מבטלא מחיצה כל שכן חוליא דמבטלא מחיצה לרבי יוחנן דמיבעיא ליה חוליא מחצלת פשיטא דלא מבטלא מחיצת'
3 Abajje sagte: Wer eine Matte in eine zehn [Handbreiten] tiefe und acht breite Grube wirft, die sich auf öffentlichem Gebiete befindet, ist schuldig; teilt er sie durch eine Matte, so ist er frei. Nach Abajje, dem es entschieden ist, daß eine Matte das Sondergebiet aufhebt, hebt um so mehr ein Stück Erde das Sondergebiet auf; nach R. Joḥanan aber, dem es oben bezüglich eines Stückes Erde fraglich war, bebt eine Matte das Sondergebiet erst recht nicht auf.
ד ואמר אביי בור ברה"ר עמוקה עשרה ורחבה ארבעה מלאה מים וזרק לתוכה חייב מלאה פירות וזרק לתוכה פטור מ"ט מים לא מבטלי מחיצתא פירות מבטלי מחיצתא תניא נמי הכי הזורק מן הים לאיסרטיא ומן האיסרטיא לים פטור ר"ש אומר אם יש במקום שזרק עמוק עשרה ורחב ארבעה חייב:
4 Ferner sagte Abajje: Wer etwas in eine zehn [Handbreiten] tiefe und vier breite Grube voll Wasser wirft, die sich auf öffentlichem Gebiete befindet, ist schuldig, ist sie voll Früchte, so ist er frei. – Aus welchem Grunde? – Wasser hebt das Sondergebiet nicht auf, Früchte aber heben das Sondergebiet auf. Desgleichen wird gelehrt: Wer etwas vom Meere nach einem freien Platze oder von einem freien Platze ins Meer wirft, ist frei. R. Šimo͑n sagt, hat die Stelle, auf die er geworfen hat, eine zehn [Handbreiten] tiefe und vier breite Vertiefung, so ist er schuldig.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> הזורק ארבע אמות בכותל למעלה מעשרה טפחים כזורק באויר למטה מעשרה טפחים כזורק בארץ הזורק בארץ ארבע אמות חייב:
5 <b>W</b><small>ENN JEMAND ETWAS VIER</small> E<small>LLEN AN EINE</small> W<small>AND OBERHALB ZEHN</small> H<small>ANDBREITEN WIRFT, SO IST ES EBENSO, ALS WÜRDE ER IN DIE</small> L<small>UFT WERFEN, UND WENN INNERHALB ZEHN</small> H<small>ANDBREITEN, ALS WÜRDE ER AUF DIE</small> E<small>RDE WERFEN, UND WER ETWAS VIER</small> E<small>LLEN AUF DIE</small> E<small>RDE WIRFT, IST SCHULDIG</small>.
ו <big><strong>גמ׳</strong></big> והא לא נח א"ר יוחנן בדבילה שמינה שנינו
6 GEMARA. Es bleibt ja da nicht liegen!? R. Joḥanan erwiderte: Dies gilt von einem klebrigen Stück Feigenkuchen.
ז א"ר יהודה אמר רב א"ר חייא זרק למעלה מעשרה והלכה ונחה בחור כל שהוא באנו למחלוקת ר' מאיר ורבנן לר"מ דאמר חוקקין להשלים מיחייב לרבנן דאמרי אין חוקקין להשלים לא מיחייב תניא נמי הכי זרק למעלה מעשרה והלכה ונחה בחור כל שהוא ר"מ מחייב וחכמים פוטרין
7 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs im Namen R. Ḥijas: Wenn jemand etwas oberhalb zehn [Handbreiten] wirft und es in einer Nische irgend wie groß liegen bleibt, so haben wir den Streit zwischen R. Meír und den Rabbanan: nach R. Meír, welcher sagt, man vertiefe, um zu ergänzen, ist er schuldig, und nach den Rabbanan, welche sagen, man vertiefe nicht, um zu ergänzen, ist er nicht schuldig. Desgleichen wird gelehrt: Wenn jemand etwas oberhalb zehn [Handbreiten] wirft und es in einer Nische irgend wie groß liegen bleibt, so ist er nach R. Meír schuldig, und nach den Weisen frei.
ח א"ר יהודה אמר רב תל המתלקט עשרה מתוך ארבע וזרק ונח על גביו חייב תנ"ה מבוי ששוה לתוכו ונעשה מדרון לרה"ר או שוה לרה"ר ונעשה מדרון לתוכו אותו מבוי אינו צריך לא לחי ולא קורה רבי חנינא בן גמליאל אומר תל המתלקט עשרה מתוך ארבע וזרק ונח על גביו חייב:
8 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand etwas auf einen Haufen wirft, der auf einer Fläche von vier [Ellen] zehn [Handbreiten] ansteigt, und es da liegen bleibt, so ist er schuldig. Desgleichen wird gelehrt: Wenn ein Durchgang nach innen gerade und nach dem öffentlichen Gebiete zu abschüssig ist, oder nach dem öffentlichen Gebiete gerade und nach innen abschüssig ist, so bedarfer keines Pfostens und keines Balkens. R. Ḥanina b. Gamliél sagte: Wenn jemand etwas auf einen Haufen wirft, der auf einer Fläche von vier [Ellen] zehn [Handbreiten] ansteigt, und es da liegen bleibt, so ist er schuldig.
ט <big><strong>מתני׳</strong></big> זרק לתוך ד' אמות ונתגלגל חוץ לד' אמות פטור חוץ לד' אמות ונתגלגל לתוך ד' אמות חייב:
9 <b>W</b><small>ENN JEMAND ETWAS INNERHALB VIER</small> E<small>LLEN WIRFT UND ES AUSSERHALB DER VIER</small> E<small>LLEN WEITERROLLT, SO IST ER FREI; WENN AUSSERHALB VIER</small> E<small>LLEN UND ES NACH INNERHALB ZURÜCKROLLT, SO IST ER SCHULDIG</small>.
י <big><strong>גמ׳</strong></big> והא לא נח אמר ר' יוחנן והוא שנח על גבי משהו תניא נמי הכי זרק חוץ לד' אמות ודחפתו הרוח והכניסתו ואע"פ שחזרה והוציאתו פטור אחזתו הרוח משהו אף על פי שחזרה והכניסתו חייב
10 GEMARA. Es blieb ja da nicht liegen!? R. Joḥanan erwiderte: Wenn es ein wenig liegen geblieben war. Desgleichen wird gelehrt: Wenn jemand etwas außerhalb vier Ellen wirft und der Wind es [im Fluge] nach innerhalb zurücktreibt, so ist er frei, auch wenn er es zurück nach außerhalb treibt; hielt der Wind es ein wenig fest, so ist er schuldig, auch wenn er es zurück nach innerhalb treibt.
יא אמר רבא תוך ג' לרבנן צריך הנחה על גבי משהו יתיב מרימר וקאמר לה להא שמעתא אמר ליה רבינא למרימר
11 Raba sagte: Nach den Rabbanan muß der Gegenstand auch innerhalb drei [Handbreiten]auf etwas liegen bleiben. Meremar saß und trug diese Lehre vor; da sprach Rabina zu Meremar: