Shabbat 213

Kapitel 213

א <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר רבי אבא אמר רב חייא בר אשי אמר רב נכנסה לו צפור תחת כנפיו יושב ומשמרו עד שתחשך מתיב רב נחמן בר יצחק ישב הראשון על הפתח ומלאהו ובא השני וישב בצדו אף על פי שעמד הראשון והלך לו הראשון חייב והשני פטור מאי לאו פטור אבל אסור לא פטור ומותר הכי נמי מסתברא מדקתני סיפא למה זה דומה לנועל את ביתו לשומרו ונמצא צבי שמור בתוכו מכלל דפטור ומותר ש"מ
1 GEMARA. R. Abba sagte im Namen des R. Ḥija b. Aši im Namen Rabhs: Ist einem ein Vogel unter den Schlagfittich geraten, so darf er sich hinsetzen und ihn so bewachen, bis es finster wird. R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Wenn einer sich in die Türöffnung setzt und sie ausfüllt, und ein zweiter sich daneben setzt, so ist der erste schuldig und der zweite frei, selbst wenn der erste aufsteht und fortgeht. Doch wohl frei, [von vornherein] aber verboten!? – Nein, frei und [von vornherein] erlaubt. – Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze heißt es: Dies ist ebenso, als wenn jemand sein Haus zur Sicherung abschließen und dadurch ein darin befindliches Reh bewacht werden würde. Doch wohl frei und [von vornherein] erlaubt. Schließe dies hieraus.
ב איכא דאמרי אמר רב נחמן בר יצחק אף אנן נמי תנינא אע"פ שעמד הראשון והלך לו הראשון חייב והשני פטור מאי לאו פטור ומותר לא פטור אבל אסור הא מדקתני סיפא הא למה זה דומה לנועל את ביתו לשומרו ונמצא צבי שמור בתוכו מכלל דפטור ומותר ש"מ
2 Manche lesen: R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: so ist der erste schuldig und der zweite frei, selbst wenn der erste aufsteht und fortgeht. Doch wohl frei und [von vornherein] erlaubt. – Nein, frei und [von vornherein] verboten. – Wenn es aber im Schlußsatze heißt: denn dies ist ebenso, als wenn jemand sein Haus zur Sicherung abschließen und dadurch ein darin befindliches Reh bewacht werden würde, so ist ja zu entnehmen, daß dies frei und [von vornherein] erlaubt ist!? Schließe hieraus.
ג אמר שמואל כל פטורי דשבת פטור אבל אסור לבר מהני תלת דפטור ומותר חדא הא וממאי דפטור ומותר דקתני סיפא למה זה דומה לנועל את ביתו לשומרו ונמצא צבי שמור בתוכו ואידך המפיס מורסא בשבת אם לעשות לה פה חייב אם להוציא ממנה לחה פטור וממאי דפטור ומותר דתנן מחט של יד ליטול בה את הקוץ ואידך הצד נחש בשבת אם מתעסק בו שלא ישכנו פטור אם לרפואה חייב וממאי דפטור ומותר דתנן כופין קערה על הנר בשביל שלא תאחוז בקורה ועל צואה של קטן ועל עקרב שלא תישך:
3 Šemuél sagte: Wegen aller straffreien Arbeiten des Šabbaths ist man zwar frei, jedoch sind sie [von vornherein] verboten, ausgenommen folgende drei, die straffrei und [von vornherein] erlaubt sind. Erstens dies. – Woher, daß dies straffrei und [von vornherein] erlaubt ist? – Weil er im Schlußsatze lehrt: dies ist ebenso, als wenn jemand sein Haus zur Sicherung abschließen und dadurch ein darin befindliches Reh bewacht werden würde. – Dann folgendes: Wenn jemand am Šabbath eine Pustel öffnet, so ist er, wenn um eine [stehenbleibende] Öffnung zu machen, schuldig, und wenn um Eiter ausfließen zu lassen, frei. – Woher, daß straffrei und [von vornherein] erlaubt? – Wir haben gelernt: eine Nähnadel, um einen Splitter herauszunehmen. – Dann folgendes: Wenn jemand am Šabbath eine Schlange fängt, so ist er, wenn damit sie ihn nicht beiße, frei, und wenn zu Heilzwecken, schuldig. – Woher, daß straffrei und [von vornherein] erlaubt? – Wir haben gelernt: Man darf einen Teller über ein Licht stülpen, damit es nicht den Balken erfasse, über den Kot eines Kindes, und über einen Skorpion, damit er nicht beiße.
ד <br><br><big><strong>הדרן עלך האורג</strong></big><br><br>
4 
ה מתני׳ <big><strong>שמנה</strong></big> שרצים האמורים בתורה הצדן והחובל בהן חייב ושאר שקצים ורמשים החובל בהן פטור הצדן לצורך חייב שלא לצורך פטור חיה ועוף שברשותו הצדן פטור והחובל בהן חייב:
5 <b>W</b>ER <small>EINES VON DEN ACHT IN DER</small> T<small>ORA GENANNTEN</small> K<small>RIECHTIERE EINFÄNGT ODER VERWUNDET</small>, <small>IST SCHULDIG</small>. W<small>ER ANDERE</small> E<small>KEL</small>- <small>ODER</small> K<small>RIECHTIERE VERWUNDET</small>, <small>IST FREI</small>; <small>WER SIE EINFÄNGT</small>, <small>IST</small>, <small>WENN ZUM</small> G<small>EBRAUCHE</small>, <small>SCHULDIG</small>, <small>UND WENN NICHT ZUM</small> G<small>EBRAUCHE</small>, <small>FREI</small>. W<small>ER EIN IN SEINEM</small> G<small>EBIETE BEFINDLICHES</small> W<small>ILD ODER</small> G<small>EFLÜGEL EINFÄNGT</small>, <small>IST FREI</small>, <small>WER SIE VERWUNDET</small>, <small>IST SCHULDIG</small>.
ו <big><strong>גמ׳</strong></big> מדקתני החובל בהן חייב מכלל דאית להו עור מאן תנא אמר שמואל רבי יוחנן בן נורי היא דתנן רבי יוחנן בן נורי אומר שמנה שרצים יש להן עורות רבה בר רב הונא אמר רב אפילו תימא רבנן עד כאן לא פליגי רבנן עליה דרבי יוחנן בן נורי אלא לענין טומאה דכתיב (ויקרא יא, לא) אלה הטמאים לכם לרבות שעורותיהן כבשרן אבל לענין שבת אפילו רבנן מודו
6 GEMARA. Da er lehrt, man sei schuldig, wenn man sie verwundet, so haben sie ja eine Haut; wer lehrte dies? Šemuél erwiderte: Es ist R. Joḥanan b. Nuri, denn wir haben gelernt: R. Joḥanan b. Nuri sagt, die acht Kriechtiere haben eine Haut. Rabba b. R. Hona sagte im Namen Rabhs: Du kannst sogar sagen, die Rabbanan, denn die Rabbanan streiten gegen R. Joḥanan b. Nuri nur hinsichtlich der Unreinheit, da es heißt: <i>diese sollen euch unrein sein</i>, und dies schließt ihre Haut ein, daß sie gleich ihrem Fleische unrein ist, hinsichtlich des Šabbaths aber pflichten auch die Rabbanan bei. –
ז ולענין שבת לא פליגי והתניא הצד אחד משמנה שרצים האמורים בתורה החובל בהן חייב דברי ר' יוחנן בן נורי וחכמים אומרים אין עור אלא
7 Streiten sie etwa nicht auch hinsichtlich des Šabbaths, es wird ja gelehrt: Wer eines der acht in der Tora genannten Kriechtiere einfängt, oder verwundet, ist schuldig – so R. Joḥanan b. Nuri; die Weisen sagen, nur diejenigen, die die Weisen aufgezählt haben, haben eine Haut!? –