Shabbat 289

Kapitel 289

א כביצה מכוונת טהור הא יותר מכביצה טמא ואי אמרת משקה הבא לאוכל אוכל הוא במאי איתכשר הוא מותיב לה והוא מפרק לה בסוחט לתוך הקערה
1 genau in der Größe eines Eies ausdrückt, so ist [die Flüssigkeit] rein. Wenn aber mehr als in Eigröße ist sie demnach unrein. Wodurch wird nun, wenn du sagst, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte als Speise, [die Flüssigkeit] für die Unreinheit empfänglich!? — Er richtete den Einwand, und er selbst erklärte es: Wenn er sie in einen Teller ausdrückt.
ב א"ר ירמיה כתנאי המחליק בענבים לא הוכשר רבי יהודה אומר הוכשר מאי לאו בהא קמיפלגי מ"ס משקה הבא לאוכל אוכל הוא ומ"ס לאו אוכל הוא
2 R. Jirmeja sprach: Hierüber streiten Tannaím: Wenn man [einen Feigenkuchen] mit Weinbeersaft glättet, so wird er dadurch nicht verunreinigungsfähig; R. Jehuda sagt, er werde wohl verunreinigungsfähig. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte als Speise, und einer ist der Ansicht, es gelte nicht als Speise.
ג אמר רב פפא דכולי עלמא משקה הבא לאוכל לאו אוכל הוא והכא במשקה הבא לאיבוד קמיפלגי מר סבר משקה הוא ומ"ס לאו משקה הוא ובפלוגתא דהני תנאי דתניא המפצע בזיתים בידים מסואבות הוכשר לסופתן במלח לא הוכשר
3 R. Papa erwiderte: Alle sind der Ansicht, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte nicht als Speise, hier aber streiten sie über die verlorengehende Flüssigkeit; einer ist der Ansicht, sie gelte als Flüssigkeit, und einer ist der Ansicht, sie gelte nicht als Flüssigkeit. Sie führen denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre: Wenn jemand Oliven mit unreinen Händen quetscht, so sind sie für die Unreinheit empfänglich; wenn um sie in Salz zu tunken, so sind sie für die Unreinheit nicht empfänglich;
ד לידע אם הגיעו זיתיו למסוק אם לאו לא הוכשר רבי יהודה אומר הוכשר מאי לאו בהא קמיפלגי דמ"ס משקה העומד לאיבוד משקה הוא ומ"ס לאו משקה הוא
4 wenn um zu untersuchen, ob seine Oliven zum Pressen reif sind oder nicht, so sind sie für die Unreinheit nicht empfänglich, und wie R. Jehuda sagt, wohl empfänglich. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, die verlorengehende Flüssigkeit gelte als Flüssigkeit, und einer ist der Ansicht, sie gelte nicht als Flüssigkeit.
ה אמר רב הונא בריה דרב יהושע הני תנאי במשקה העומד לאיבוד פליגי והנך תנאי במשקה העומד לצחצחו קמיפלגי
5 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach; Diese Tannaím streiten über die verlorengehende Flüssigkeit, und jene Tannaím streiten über die Flüssigkeit, die zum Glänzen verwendet wird.
ו א"ר זירא אמר רב חייא בר אשי אמר רב סוחט אדם אשכול של ענבים לתוך הקדרה אבל לא לתוך הקערה ודג לצירו אפילו לתוך הקערה
6 R. Zera sagte im Namen des R. Ḥija b. Aši im Namen Rabhs: Man darf [am Šabbath] eine Weinrebe in den Kochtopf auspressen, nicht aber in einen Teller; einen Fisch wegen seines Saftes auch in einen Teller.
ז יתיב רב דימי וקאמר לה להא שמעתא א"ל אביי לרב דימי אתון משמיה דרב מתניתון ולא קשיא לכו אנן משמיה דשמואל מתנינן לה וקשיא לן מי אמר שמואל דג לצירו אפי' לתוך הקערה והאיתמר כבשים שסחטן אמר רב לגופן מותר למימיהן פטור אבל אסור
7 R. Dimi saß und trug diese Lehre vor, da sprach Abajje zu ihm: Ihr lehrt dies im Namen Rabhs und habt nichts einzuwenden, wir lehren dies im Namen Šemuéls und haben dagegen einzuwenden: kann denn Šemuél gesagt haben, einen Fisch wegen seines Saftes auch in einen Teller, es wurde ja gelehrt: Eingelegte Früchte auszupressen ist, wie Rabh sagt, um ihrer selbst willen erlaubt und ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten;
ח ושלקות בין לגופן בין למימיהן מותר ושמואל אמר אחד כבשים ואחד שלקות לגופן מותר למימיהן פטור אבל אסור
8 gedünstete Früchte darf man sowohl um ihrer selbst willen als auch ihres Saftes wegen auspressen. Šemuél sagt, ob eingelegt oder gedünstet sei es um ihrer selbst willen erlaubt und ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten.
ט א"ל האלהים (איוב יט, כז) עיני ראו ולא זר (כלו כליותי בחקי וגו') מפומיה דר' ירמיה שמיע לי ור' ירמיה מר' זירא ור' זירא מרב חייא בר אשי ורב חייא בר אשי מרב:
9 Dieser erwiderte: Bei Gott! <i>Meine Augen sahen es, es ist mir nicht fremd</i>. Ich hörte es aus dem Munde R. Jirmejas, R. Jirmeja von R. Zera, R. Zera von R. Ḥija b. Aši und R. Ḥija b. Aši von Rabh.
י גופא כבשים שסחטן אמר רב לגופן מותר למימיהן פטור אבל אסור ושלקות בין לגופן בין למימיהן מותר ושמואל אמר אחד זה ואחד זה לגופן מותר למימיהן פטור אבל אסור רבי יוחנן אמר אחד כבשים ואחד שלקות לגופן מותר למימיהן חייב חטאת
10 Der Text. Eingelegte Früchte auszupressen ist, wie Rabh sagt, um ihrer selbst willen erlaubt, ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten; gedünstete Früchte darf man sowohl um ihrer selbst willen als auch ihres Saftes wegen auspressen. Šemuél sagt, ob diese oder jene sei es um ihrer selbst willen erlaubt und ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten. R. Joḥanan sagt, ob eingelegt oder gedünstet sei es um ihrer selbst willen erlaubt, und wenn ihres Saftes wegen, sei man ein Sündopfer schuldig.
יא מיתיבי סוחטין כבשים בשבת לצורך השבת אבל לא למוצ"ש וזיתים וענבים לא יסחוט ואם סחט חייב חטאת קשיא לרב קשיא לשמואל קשיא לר' יוחנן רב מתרץ לטעמיה שמואל מתרץ לטעמיה ר' יוחנן מתרץ לטעמיה
11 Man wandte ein: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, nicht aber für nach Šabbath; Oliven und Weintrauben aber darf man nicht auspressen; hat man sie ausgepreßt, so ist man ein Sündopfer schuldig. Dies ist ein Einwand gegen Rabh, ein Einwand gegen Šemuél und ein Einwand gegen R. Joḥanan!? — Rabh erklärt es nach seiner Ansicht, Šemuél erklärt es nach seiner Ansicht und R. Joḥanan erklärt es nach seiner Ansicht.
יב רב מתרץ לטעמיה סוחטין כבשים בשבת לצורך השבת אבל לא למוצ"ש בד"א לגופן אבל למימיהן פטור אבל אסור ושלקות בין לגופן בין למימיהן מותר וזיתים וענבים לא יסחוט ואם סחטן חייב חטאת
12 Rabh erklärt es nach seiner Ansicht: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, nicht aber für nach Šabbath; diese Worte gelten nur, wenn um ihrer selbst willen, ihres Saftes wegen aber ist es straffrei, jedoch verboten. Gedünstete Früchte darf man sowohl um ihrer selbst willen als auch ihres Saftes wegen [auspressen]. Oliven und Weintrauben aber darf man nicht auspressen; hat man sie ausgepreßt, so ist man ein Sündopfer schuldig.
יג שמואל מתרץ לטעמיה סוחטין כבשים בשבת לצורך השבת הוא הדין לשלקות בד"א לגופן אבל למימיהן פטור אבל אסור וזיתים וענבים לא יסחוט ואם סחט חייב חטאת
13 Šemuél erklärt es nach seiner Ansicht: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, ebenso gedünstete Früchte; diese Worte gelten nur, wenn um ihrer selbst willen, wenn aber ihres Saftes wegen, so ist es straffrei, jedoch verboten. Oliven und Weintrauben darf man nicht auspressen; hat man sie ausgepreßt, so ist man ein Sündopfer schuldig.
יד ר' יוחנן מתרץ לטעמיה סוחטין כבשים לצורך השבת אבל לא למוצ"ש אחד כבשים ואחד שלקות בד"א לגופן אבל למימיהן לא יסחוט ואם סחט נעשה כמי שסחט זיתים וענבים וחייב חטאת
14 R. Joḥanan erklärt es nach seiner Ansicht: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, nicht aber für nach Šabbath, ob eingelegt oder gedünstet; diese Worte gelten nur, wenn um ihrer selbst willen, ihres Saftes wegen aber darf man sie nicht auspressen; preßt man sie, so ist es ebenso, als würde man Oliven und Weintrauben pressen, und man ist ein Sündopfer schuldig.
טו אמר רב חייא בר אשי אמר רב דבר תורה אינו חייב אלא על דריסת זיתים וענבים בלבד וכן תני דבי מנשה דבר תורה אינו חייב אלא על דריסת זיתים וענבים בלבד ואין עד מפי עד כשר
15 R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Nach der Tora ist man nur wegen des Tretens von Oliven und Weintrauben schuldig. Ebenso lehrte man in der Schule Menašes: Nach der Tora ist man nur wegen des Tretens von Oliven und Weintrauben schuldig. Und ein Zeuge nach dem Munde eines Zeugen ist zulässig