Shevuot 10

Kapitel 10

א דתנן המוציא מרשות לרשות חייב מי לא עסקינן דקא מעייל עיולי וקא קרי ליה הוצאה
1 Wir haben gelernt: Wer etwas aus einem Gebiete in ein anderes hinausbringt, ist schuldig. Hier handelt es sich ja [auch] um den Fall], wenn er etwas hereinbringt, dennoch nennt er es hinausbringen. –
ב ודלמא קא מפיק מרשות היחיד לרשות הרבים אם כן ניתני המוציא מרשות היחיד לרשות הרבים מאי מרשות לרשות דאפילו מרשות הרבים לרשות היחיד
2 Vielleicht handelt es sich [nur] um den Fall, wenn er etwas aus Privatgebiet nach öffentlichem Gebiete hinausbringt!? – Demnach sollte es ja heißen: wer etwas aus Privatgebiet nach öffentlichem Gebiete hinausbringt, wenn es aber heißt: aus einem Gebiet in ein anderes, so ist auch der Fall einbegriffen, wenn aus öffentlichem Gebiete in Privatgebiet,
ג וקא קרי לה הוצאה וטעמא מאי תנא כל עקירת חפץ ממקומו הוצאה קרי לה
3 dennoch nennt er dies ‘hinausbringen’, – Aus welchem Grunde? – Der Autor nennt jedes Fortbringen einer Sache von ihrem Platze ‘hinausbringen’.
ד אמר רבינא מתניתין נמי דיקא דקתני יציאות שבת שתים שהן ארבע בפנים ושתים שהן ארבע בחוץ וקא מפרש הכנסה שמע מינה
4 Rabina sagte: Dies ist auch aus der Mišna zu entnehmen, denn es heißt: das Hinausbringen am Šabbath erfolgt in zwei Arten, die in vier zerfallen, für den, der sich innen befindet, und in zwei Arten, die in vier zerfallen, für den, der sich außen befindet, und dies wird durch [Fälle des] Hereinbringens erklärt. Schließe hieraus.
ה רבא אמר רשויות קתני רשויות שבת שתים:
5 Raba erklärte: Er lehrt von den Gebieten: es gibt beim Šabbathgesetze zwei Arten von Gebieten.
ו מראות נגעים שנים שהן ארבעה: תנן התם מראות נגעים שנים שהן ארבעה בהרת עזה כשלג שניה לה כסיד ההיכל
6 B<small>EI DEN</small> A<small>USSATZMALEN GIBT ES ZWEI</small> A<small>RTEN, DIE IN VIER ZERFALLEN</small>. Dort haben wir gelernt: Es gibt zwei Artenvon Aussatzmalen, die in vier zerfallen: der Glanzfleck, intensiv [weiß] wie Schnee, und seine Unterart, wie der Kalk des Tempels;
ז שאת כצמר לבן שניה לה כקרום ביצה
7 der Hoch fleck, wie weiße Wolle, und seine Unterart, wie die Schale eines Eies.
ח א"ר חנינא מאן תנא מראות נגעים דלא כר' עקיבא דאי ר"ע כיון דאמר זו למעלה מזו וזו למעלה מזו א"כ טיהרת סיד היכל מלצרף
8 R. Ḥanina sagte: Der Autor der Lehre von den Aussatzmalenist nicht der Ansicht R. A͑qibas, denn nach R. A͑qiba, welcher sagt, eines stehe über dem anderenund das andere über jenem, müßtest du jaden kalkfarbigen [Fleck], in einem Falle, wo eine Vereinigungzu erfolgen bat, als rein erklären,
ט בהדי מאן ליצרפי' ליצרפיה בהדי בהרת איכא שאת דעדיפא מיניה ליצרפיה בהדי שאת לאו תולדה דידיה הוא
9 weil man ihn mit den anderen nicht vereinigen kann: will man ihn mit dem [schneeweißen] Glanzfleck vereinigen, so steht ja der [wollfarbige] Hochfleck über ihm, und will man ihn mit dem [wollfarbigen] Hochfleck vereinigen, so ist er ja nicht seine Unterart. –
י אי הכי קרום ביצה נמי בהדי מאן ליצרפי' ליצרפיה בהדי שאת איכא סיד דעדיף מיניה ליצרפיה בהדי סיד לאו בר מיניה הוא
10 Demnach ist ja auch beim eierschalfarbigen einzuwenden: mit welchem sollte man ihn vereinigen: will man ihn mit dem [wollfarbigen] Hochfleckvereinigen, so steht der kalkfarbige [Glanzfleck] über ihm, und will man ihn mit dem kalkfarbigen [Glanzfleck]vereinigen, so gehört er ja nicht zu seiner Art!?