Yevamot 112

Kapitel 112

א ואנהרינהו לעיינין ממתניתין אשת ישראל שנאנסה אע"פ שמותרת לבעלה פסולה לכהונה ותנא תונא וכן הבא על אחת מכל העריות האמורות בתורה או פסולות
1 und er erleuchtete uns die Augen aus einer Mišna: Wenn die Frau eines Jisraéliten genotzüchtigt worden ist, so ist sie, obgleich ihrem Manne erlaubt, Priestern verboten. Und unser Autor lehrt dasselbe: dasselbe gilt auch von der Beiwohnung aller in der Tora genannten Inzestuösen und Ungeeigneten.
ב מאי וכן מאי לאו לא שנא בשוגג ולא שנא במזיד ולא שנא באונס ולא שנא ברצון וקתני פסלה
2 Was heißt ‘dasselbe’? Doch wohl: ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig, und er lehrt, daß sie untauglich sei. –
ג לא מאי וכן אהעראה העראה דמאן אילימא דעריות למימרא דעריות ילפי' מיבמה אדרבה יבמה ילפינן מעריות דעיקר העראה בעריות כתיב
3 Nein, das ‘dasselbe’ bezieht sich auf die Anschmiegung. – Auf die Anschmiegung welcher; wenn auf die der Inzestuösen, so wird ja diesbezüglich nicht hinsichtlich der Inzestuösen von der Schwägerin, sondern im Gegenteil hinsichtlich der Schwägerin von den Inzestuösen gefolgert, denn von der Anschmiegung spricht die Schrift hei den Inzestuösen!? –
ד אלא מאי וכן אשלא כדרכה דעריות אדרבה עיקר משכבי אשה בעריות כתיב
4 Vielmehr, das ‘dasselbe’ bezieht sich auf die widernatürliche Beiwohnung bei den Inzestuösen. – Im Gegenteil, von den [verschiedenen] Beiwohnungen bei einem Weibe spricht ja die Schrift bei den Inzestuösen? –
ה אלא מאי וכן אשלא כדרכה דחייבי לאוין
5 Vielmehr, das ‘dasselbe’ bezieht sich auf die widernatürliche Beiwohnung bei den mit einem Verbote belegten.
ו אמר רבא אשת כהן שנאנסה בעלה לוקה עליה משום זונה משום זונה אין משום טומאה לא אימא אף משום זונה
6 Rabba sagte: Wenn die Frau eines Priesters genotzüchtigt worden ist, so erhält ihr Mann ihretwegen Geißelhiebe wegen [der Heirat] einer Hure. – Nur wegen einer Hure und nicht wegen der Verunreinigung!? – Lies: auch wegen [der Heirat] einer Hure.
ז מתיב רבי זירא (במדבר ה, יג) והיא לא נתפשה אסורה הא נתפשה מותרת ויש לך אחרת שאע"פ שנתפשה אסורה ואי זו זו אשת כהן
7 R. Zera wandte ein: <i>Und sie nicht ergriffen</i> <i>worden ist,</i> nur dann ist sie [ihrem Manne] verboten, jedoch erlaubt, wenn sie ergriffen worden ist; eine andere aber ist verboten, auch wenn sie ergriffen worden ist, nämlich die Frau eines Priesters.
ח ולאו הבא מכלל עשה עשה
8 Das aus einem Gebote gefolgerte Verbot gilt ja als Gebot!?
ט אמר רבה הכל היו בכלל זונה כשפרט לך הכתוב גבי אשת ישראל והיא לא נתפשה אסורה הא נתפשה מותרת מכלל דאשת כהן כדקיימא קיימא
9 Rabba erwiderte: Alle waren unter ‘Hure’ einbegriffen, nur hat die Schrift hinsichtlich der Frau eines Jisraéliten hervorgehoben: <i>und sie nicht ergriffen worden ist,</i> wonach sie nur dann verboten ist, jedoch erlaubt, wenn sie ergriffen worden ist; die Frau eines Priesters aber verbleibt in ihrem Zustande.
י ואיכא דאמרי אמר רבה אשת כהן שנאנסה בעלה לוקה עליה משום טומאה משום טומאה אין משום זונה לא אלמא באונס לא קרינא ביה זונה
10 Manche lesen: Raba sagte: Wenn die Frau eines Priesters genotzüchtigt worden ist, so erhält ihr Mann ihretwegen Geißelhiebe wegen der Verunreinigung. – Nur wegen der Verunreinigung und nicht wegen [der Heirat] einer Hure, wonach sie bei Notzucht nicht als Hure gilt.
יא מתיב רבי זירא והיא לא נתפשה אסורה הא נתפשה מותרת ויש לך אחרת שאף על פי שנתפשה אסורה ואיזו זו אשת כהן ולאו הבא מכלל עשה עשה
11 R. Zera wandte ein: <i>Und sie nicht ergriffen worden ist,</i> nur dann ist sie [ihrem Manne] verboten, jedoch erlaubt, wenn sie ergriffen worden ist; eine andere aber ist verboten, auch wenn sie ergriffen worden ist, nämlich die Frau eines Priesters. Das aus einem Gebote gefolgerte Verbot gilt ja als Gebot!?
יב אמר רבא הכל היו בכלל (דברים כד, ד) אחרי אשר הוטמאה כשפרט לך הכתוב גבי אשת ישראל והיא לא נתפשה אסורה הא נתפשה מותרת מכלל דאשת כהן כדקיימא קיימא:
12 Raba erwiderte: Alle waren einbegriffen in [der Bestimmung:] <i>nachdem sie unrein geworden ist,</i> nur hat die Schrift hinsichtlich einer Jisraélitin hervorgehoben: <i>und sie nicht ergriffen worden ist,</i> wonach sie nur dann verboten ist, jedoch erlaubt, wenn sie ergriffen worden ist; die Frau eines Priesters aber verbleibt in ihrem Zustande.
יג <big><strong>מתני׳</strong></big> אלמנה לכהן גדול גרושה וחלוצה לכהן הדיוט מן האירוסין לא יאכלו בתרומה רבי אלעזר ורבי שמעון מכשירין
13 <b>E</b><small>INE</small> W<small>ITWE, DIE MIT EINEM</small> H<small>OCHPRIESTER, UND EINE</small> G<small>ESCHIEDENE ODER EINE</small> Ḥ<small>ALUÇA, DIE MIT EINEM GEMEINEN</small> P<small>RIESTER VERLOBT IST, DÜRFEN KEINE</small> H<small>EBE</small> <small>ESSEN, NACH</small> R. E<small>LEA͑ZAR UND</small> R. Š<small>IMO͑N SIND SIE HIERFÜR TAUGLICH.</small>
יד נתארמלו או נתגרשו מן הנשואין פסולות מן האירוסין כשרות:
14 V<small>ERWITWET ODER GESCHIEDEN SIND SIE, WENN NACH DER</small> V<small>ERHEIRATUNG, UNTAUGLICH</small>, <small>UND WENN NACH DER</small> V<small>ERLOBUNG TAUGLICH.</small>
טו <big><strong>גמ׳</strong></big> תניא אמר ר"מ ק"ו ומה קדושי רשות אין מאכילין קדושי עבירה לא כ"ש
15 GEMARA. Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Es ist vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn sie infolge der freigestellten Antrauung nicht essen darf, um wieviel weniger infolge einer sündhaften Antrauung.
טז אמרו לו לא אם אמרת בקידושי רשות שכן אין לו להאכיל במקום אחר תאמר בקדושי עבירה שכן יש לו להאכיל במקום אחר
16 Sie erwiderten ihm: Nein, wenn dies von der freigestellten Antrauung gilt, die in keinem Falle [Hebe] zu essen berechtigt, sollte dies auch von der sündhaften Antrauung gelten, die in anderen Fällen zu essen berechtigt!?
יז א"ר אלעזר א"ר אושעיא פצוע דכא כהן שקדש בת ישראל באנו למחלוקת ר"מ ורבי אלעזר ור"ש
17 R. Elea͑zar sagte im Namen R. Oša͑jas: Wenn ein quetschverstümmelter Priester, sich eine Jisraélitin angetraut hat, so gelangen wir zum Streite R. Meírs mit R. Elea͑zar und R. Šimo͑n.
יח לר"מ דאמר משתמרת לביאה פסולה דאורייתא לא אכלה הא נמי לא אכלה לר' אלעזר ור' שמעון דאמרי משתמרת לביאה פסולה דאורייתא אכלה
18 Nach R. Meír, welcher sagt, an der eine nach der Tora ungültige Beiwohnung vollzogen werden soll, dürfe keine [Hebe] essen, darf auch diese nicht essen, und nach R. Elea͑zar und R. Šimo͑n, welche sagen, an der eine nach der Tora ungültige Beiwohnung vollzogen werden soll, dürfe essen,