Yevamot 136

Kapitel 136

א ההוא מיבעי ליה לגופיה תרי וכל זר כתיבי
1 Dies ist ja an sich nötig!? – Es heißt zweimal: <i>und kein Gemeiner</i>. –
ב ואכתי מיבעי ליה לכדר' יוסי בר' חנינא דא"ר יוסי ברבי חנינא וכל זר זרות אמרתי לך ולא אנינות דרבי יוסי ברבי חנינא מן זר וכל זר נפקא
2 Dies ist ja wegen der Lehre des R. Jose b. R. Ḥanina nötig, denn R. Jose b. R. Ḥanina erklärte: <i>und kein Gemeiner</i>, ich habe es dir von der Gemeinhaftigkeit und nicht von der Trauer gesagt!? – Die Lehre des R. Jose b. R. Ḥanina geht hervor aus: <i>und</i> <i>kein Gemeiner</i>. –
ג ואכתי מיבעי ליה לכדתניא כשהיא חוזרת חוזרת לתרומה ואינה חוזרת לחזה ושוק ואמר רב חסדא אמר רבינא בר רב שילא מאי קרא דכתיב (ויקרא כב, יב) ובת כהן כי תהיה לאיש זר היא בתרומת הקדשים לא תאכל לא תאכל במורם מן הקדשים
3 Aber es ist ja wegen der folgenden Lehre nötig!? Sie kehrt zur Hebe zurück, nicht aber zu Brust und Schenkel. Hierzu sagte R. Ḥisda im Namen des Rabina b. R. Šila: Hierauf deutet folgender Schriftvers: <i>und eine Priesterstochter, die mit einem Gemeinen verheiratet ist, darf von der Hebe des Heiligen nicht essen</i>; sie darf nicht essen von dem, was vom Heiligen abgehoben wird. –
ד א"כ לכתוב קרא היא בקדשים לא תאכל מאי בתרומת הקדשים שמעת מינה תרתי
4 Die Schrift sollte sagen: darf vom Heiligen nicht essen, wenn es aber heißt: von der Hebe des Heiligen, so ist beides zu entnehmen. –
ה אשכחן כהנת לויה וישראלית מנלן כדא"ר אבא אמר רב בת ובת הכא נמי בת ובת
5 Wir wissen dies von der Priesterstochter, woher dies von der Levitin und der Jisraélitin? – Wie R. Abba im Namen Rabhs erklärt hat: <i>und</i> <i>eine Tochter</i>, ebenso hierbei: <i>und eine Tochter</i>. –
ו כמאן כר"ע דדריש ווין אפילו תימא רבנן כוליה ובת קרא יתירא הוא
6 Wohl nach R. A͑qiba, der das <i>und</i> deutet!? – Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn [der Passus] <i>und eine Tochter</i> ist überhaupt überflüssig. –
ז אשכחן לתרומה לכהונה מנלן אטו לויה וישראלית לא לכהונה מרבינן להו דאי לתרומה בנות מיכל תרומה נינהו
7 Wir wissen dies von der Hebe, woher dies von der Priesterschaft? – Levitin und Jisraélitin werden hinsichtlich der Priesterschaft und nicht hinsichtlich der Hebe einbegriffen, denn sie dürfen gar keine Hebe essen. –
ח אלמה לא משכחת לה דקאכלה בשביל בנה
8 Wieso denn nicht, es kann ja vorkommen, daß sie wegen ihres Sohnes essen darf!? –
ט בשביל בנה ק"ו ומה כהנת דבקדושה דנפשה אכלה פסיל לה לויה וישראלית דלא אכלה אלא בשביל בנה לא כ"ש
9 Wenn wegen des Sohnes, so ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn eine Priesterstochter, die wegen ihrer eigenen Heiligkeit essen darf, untauglich wird, um wieviel mehr eine Levitin oder eine Jisraélitin, die nur wegen ihres Sohnes essen darf. –
י והיא הנותנת כהנת דקדיש גופה פסיל לה הא דלא קדיש גופה לא פסיל לה אלא לכהונה ק"ו מגרושה ומה גרושה שמותרת בתרומה אסורה לכהונה זו שאסורה בתרומה אינו דין שפסולה לכהונה
10 Eben deshalb: eine Priesterstochter, deren Person heilig ist, macht [der Bemakelte] untauglich, diese aber, deren Person nicht heilig ist, macht er nicht untauglich!? – Vielmehr, hinsichtlich der Priesterschaft ist es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von der Geschiedenen, zu folgern: wenn die Geschiedene, der die Hebe erlaubt ist, Priestern verboten ist, um wieviel mehr ist diese, der die Hebe verboten ist, Priestern verboten. –
יא וכי מזהירין מן הדין גלוי מילתא בעלמא הוא
11 Kann denn ein Verbot durch einen Schluß gefolgert werden!? – Dies ist nur eine Klarstellung. –
יב ואימא נבעלה לפסול לה חייבי כריתות כי תהיה אמר רחמנא הנך דאית בהו הויה חייבי כריתות לאו בני הויה
12 Vielleicht ist unter ‘von untauglichen beschlafen‘ zu verstehen, von mit der Ausrottung belegten!? – Der Allbarmherzige sagt: <i>verheiratet</i> ist, bei denen eine Heirat möglich ist. –
יג אי הכי עובד כוכבים ועבד לא ליפסלו הנך פסלי מדרבי ישמעאל דא"ר יוחנן משום רבי ישמעאל מנין לעובד כוכבים ועבד שבא על בת ישראל ועל כהנת ולויה שפסלוה שנאמר (ויקרא כב, יג) ובת כהן כי תהיה אלמנה וגרושה וגו'
13 Demnach sollten Nichtjude und Sklave sie nicht untauglich machen!? – Diese machen sie untauglich nach einer Lehre R. Jišma͑éls, denn R. Joḥanan sagte im Namen R. Jišma͑éls: Woher, daß, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraélitin, einer Priesterstochter oder einer Levitin beigewohnt hat, er sie untauglich gemacht hat? Es heißt:<i>wenn die Tochter eines Priesters verwitwet oder geschieden wird &amp;c</i>.