Yevamot 179

Kapitel 179

א ואוכלת בגינו תרומה בתרומה דרבנן ת"ש אכל תרומה טמאה משלם חולין טהורים שילם חולין טמאים סומכוס אומר משום ר' מאיר בשוגג תשלומיו תשלומין במזיד אין תשלומיו תשלומין וחכמים אומרים אחד זה ואחד זה תשלומיו תשלומין וחוזר ומשלם חולין טהורין
1 Sie darf durch ihn Hebe essen!? – Rabbanitische Hebe. – Komm und höre: Wenn jemand [versehentlich] unreine Hebe gegessen hat, so muß er reines Profanes ersetzen. Hat er unreines Profanes ersetzt, so ist, wie Symmachos im Namen R. Meírs sagt, wenn versehentlich, der Ersatz gültig, wenn vorsätzlich, der Ersatz ungültig; die Weisen sagen, ob so oder so sei der Ersatz gültig und er müsse wiederum reines Profanes ersetzen.
ב והוינן בה במזיד אין תשלומיו תשלומין תבא עליו ברכה דאכל מיניה מידי דלא קחזי ליה בימי טומאתו וקא משלם מידי דקחזי ליה בימי טומאתו
2 Und auf unseren Einwand, weshalb denn bei Vorsatz der Ersatz ungültig sei, Segen sollte über ihn kommen, denn er aß etwas, das [für den Priester] während der Zeit seiner Unreinheit unbrauchbar war, und er ersetzte ihm etwas, das für ihn während der Zeit seiner Unreinheit brauchbar ist,
ג ואמר רבא ואמרי לה כדי חסורי מיחסרא והכי קתני אכל תרומה טמאה משלם כל דהו אכל תרומה טהורה משלם חולין טהורין שילם חולין טמאים סומכוס אומר משום ר' מאיר בשוגג תשלומיו תשלומין במזיד אין תשלומיו תשלומין וחכ"א בין בשוגג בין במזיד תשלומיו תשלומין וחוזר ומשלם חולין טהורין
3 erwiderte Raba, wie manche sagen, Kadi, [diese Lehre] sei lückenhaft und müsse wie folgt lauten: hat er unreine Hebe gegessen, so muß er irgend etwas ersetzen, hat er reine Hebe gegessen, so muß er reines Profanes ersetzen. Hat er unreines Profanes ersetzt, so ist, wie Symmachos im Namen R. Meírs sagt, wenn versehentlich, der Ersatz gültig, wenn vorsätzlich, der Ersatz ungültig; die Weisen sagen, ob so oder so sei der Ersatz gültig und er müsse wiederum reines Profanes ersetzen.
ד והא הכא דמדאורייתא תשלומי מעליא הוי דאי מקדש בהו כהן אשה תפסו לה קידושי ואמור רבנן אין תשלומיו תשלומין וקשרינן אשת איש לעלמא
4 Hierbei ist es ja nach der Tora ein ausreichender Ersatz, und wenn er sich damit eine Frau antraut, die Antrauung gültig, und die Rabbanan sagten, dies sei kein Ersatz, sodaß dadurch eine Ehefrau Fremden erlaubt wird!? –
ה מאי אין תשלומיו תשלומין דקאמר רבי מאיר דבעי למיהדר שלומי חולין טהורין אי הכי סומכוס היינו רבנן
5 Die Worte R. Meírs, der Ersatz sei ungültig, sind zu verstehen, er müsse wiederum reines Profanes ersetzen. – Demnach lehrt ja Symmachos dasselbe, was die Rabbanan!?
ו אמר רב אחא בריה דרב איקא קנסו שוגג אטו מזיד איכא בינייהו
6 R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, ob man ihn bei Versehen wegen des Vorsatzes gemaßregelt hat. –
ז תא שמע דם שנטמא וזרקו בשוגג הורצה במזיד לא הורצה
7 Komm und höre: Wenn das [Opfer]blut unrein geworden ist und man es gesprengt hat, so ist es, wenn versehentlich, wohlgefällig, und wenn vorsätzlich, nicht wohlgefällig.
ח והא הכא דמדאורייתא ארצויי מרצה דתניא על מה הציץ מרצה על הדם ועל הבשר ועל החלב שנטמא בין בשוגג בין במזיד בין באונס בין ברצון בין ביחיד בין בצבור ואמרי רבנן לא הורצה וקא הדר מעייל חולין לעזרה
8 Hierbei ist es ja nach der Tora wohlgefällig, denn es wird gelehrt, das Stirnblatt mache wohlgefällig, wenn das Blut, das Fleisch oder das Fett unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig, ob bei einem einzelnen oder bei einer Gemeinde, und die Rabbanan sagten, es sei nicht wohlgefällig, sodaß infolgedessen Profanes in den Tempelhof gebracht wird!?
ט אמר רבי יוסי בר חנינא מאי לא הורצה דקאמר להתיר בשר באכילה אבל בעלים נתכפרו בו
9 R. Jose b. R. Ḥanina erwiderte: Die Worte ‘nicht wohlgefällig’ beziehen sich auf die Erlaubnis, das Fleisch zu essen, der Eigentümer erlangt jedoch Sühne. –
י סוף סוף קמתעקרא אכילת בשר וכתיב (שמות כט, לג) ואכלו אתם אשר כפר בהם מלמד שהכהנים אוכלים ובעלים מתכפרים א"ל שב ואל תעשה שאני
10 Aber immerhin wird ja [die Bestimmung] vom Essen des Fleisches aufgehoben, denn es heißt: <i>sie sollen diese essen, womit Sühne bewirkt wurde</i>, und dies lehrt, daß die Priester es essen und der Eigentümer Sühne erlange!? Dieser erwiderte: Anders verhält es sich bei einer Unterlassung.