Yevamot 88

Kapitel 88

א שהולד פגום לכהונה מאן הכל מודים שמעון התימני דאע"ג דאמר שמעון התימני אין ממזר מחייבי לאוין נהי דממזר לא הוי פגום מיהא הוי
1 das Kind für die Priesterschaft bemakelt sei. – Wer ist es, der beipflichtet? – Es ist Šimo͑n der Temanite. Obgleich Šimo͑n der Temanite sagt, der von mit einem Verbote belegten [Erzeugte] sei kein Hurenkind, so ist er, wenn auch nicht Hurenkind, immerhin bemakelt.
ב מק"ו מאלמנה ומה אלמנה לכ"ג שאין איסורה שוה בכל בנה פגום זו שאיסורה שוה בכל אינו דין שבנה פגום
2 Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von der Witwe zu folgern: wenn der Sohn einer Witwe vom Hochpriester, die nicht jedem verboten ist, bemakelt ist, um wieviel mehr ist der Sohn dieser, die jedem verboten ist, bemakelt. –
ג איכא למיפרך מה לאלמנה שכן היא עצמה מתחללת
3 Es ist zu widerlegen: wohl gilt dies von der Witwe, die sich selber entweiht!?
ד ועוד היא תועבה כתיב ואין בניה תועבין
4 Ferner heißt es: sie <i>ist ein Gräuel;</i> sie ist ein Gräuel, nicht aber sind ihre Kinder ein Gräuel.
ה ועוד תניא המחזיר גרושתו והנושא חלוצתו והנושא קרובת חלוצתו ר"ע אומר אין לו בה קדושין ואינה צריכה הימנו גט והיא פסולה וולדה פסול וכופין אותו להוציא וחכ"א יש לו בה קדושין וצריכה הימנו גט והיא כשרה וולדה כשר
5 Ferner wird gelehrt: Wenn jemand seine Geschiedene wiedergenommen, oder seine Ḥaluça oder die Verwandte seiner Ḥaluça geheiratet hat, so ist, wie R. A͑qiba sagt, die Antrauung ungültig und sie benötigt keines Scheidebriefes von ihm, auch ist sie untauglich und ihr Kind untauglich, und man zwinge ihn, sie zu entfernen. Die Weisen sagen, die Antrauung sei gültig und sie benötige eines Scheidebriefes von ihm, auch sei sie und ihr Kind tauglich.
ו למאן לאו לכהונה לא לקהל אי הכי היא כשרה למאן אילימא לקהל פשיטא משום דזניא אפסלה לקהל אלא לאו לכהונה
6 Das Kind ist wohl für Priester tauglich!? – Nein, für die Gemeinde. – Demnach ist auch sie selbst nur für die Gemeinde tauglich, und dies ist ja selbstverständlich, sollte sie denn dieserhalb für die Gemeinde untauglich sein!? Doch wohl für Priester,
ז ומדהיא לכהונה ולדה נמי לכהונה מידי איריא הא כדאיתא והא כדאיתא
7 und wie sie für Priester, ebenso ihr Kind für Priester. – Wieso denn, sie für diese, jenes für jene.
ח הכי נמי מסתברא דקתני רישא היא פסולה וולדה פסול היא פסולה למאן אילימא לקהל משום דזניא אפסלה ליה לקהל אלא לאו לכהונה
8 Dies ist auch einleuchtend, denn der Anfangsatz lehrt, sie sei untauglich und ihr Kind sei untauglich. Für wen ist sie untauglich: wenn etwa für die Gemeinde, wieso sollte sie dieserhalb für die Gemeinde untauglich sein!? Doch wohl für Priester.
ט וולדה פסול למאן אילימא לכהונה הא לקהל כשר האמר רבי עקיבא הולד ממזר אלא פשיטא לקהל
9 Für wen ist ferner ihr Kind untauglich: wenn nur für Priester, und für die Gemeinde tauglich, so sagt ja R. A͑qiba, das Kind sei ein Hurenkind: doch wohl für die Gemeinde.
י ומדרישא הא כדאיתא והא כדאיתא סיפא נמי הא כדאיתא והא כדאיתא
10 Wie nun im Anfangsatze diese für diese und jenes für jene, ebenso im Schlußsatze diese für diese und jenes für jene.
יא והיא תועבה נמי היא תועבה ואין צרתה תועבה אבל בניה תועבין
11 [Die Worte] <i>sie ist ein Gräuel</i> besagen: sie ist ein Gräuel, nicht aber ist ihre Nebenbuhlerin ein Gräuel; die Kinder aber sind ein Gräuel.
יב אלא אלמנה קשיא מה לאלמנה שכן היא עצמה מתחללת
12 Hinsichtlich der Witwe aber ist zu erwidern: wohl gilt dies von der Witwe, die sich selber entweiht!?
יג אלא אי אתמר הכי אתמר אמר רב יוסף אמר ר' שמעון ברבי הכל מודים בבא על חייבי כריתות שהולד פגום מאן הכל מודים רבי יהושע דאע"ג דאמר ר' יהושע אין ממזר מחייבי כריתות נהי דממזר לא הוי פגום מיהא הוי
13 Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten. R. Joseph sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Rabbi: Alle pflichten bei, daß, wenn die Beiwohnung mit der Ausrottung belegt ist, das Kind bemakelt ist. – Wer ist es, der beipflichtet? – Es ist R. Jehošua͑, Obgleich R. Jehošua͑ sagt, der von mit der Ausrottung belegten [Erzeugte] sei kein Hurenkind, so ist er, wenn auch nicht Hurenkind, immerhin bemakelt.
יד מק"ו מאלמנה ומה אלמנה לכ"ג שאין איסורה שוה בכל בנה פגום זו שאיסורה שוה בכל אינו דין שבנה פגום
14 Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von der Witwe, zu folgern: wenn der Sohn einer Witwe vom Hochpriester, die nicht jedem verboten ist, bemakelt ist, um wieviel mehr ist der Sohn dieser, die jedem verboten ist, bemakelt.
טו וכ"ת מה לאלמנה שכן היא עצמה מתחללת הכא נמי כיון שבעלה עשאה זונה
15 Wollte man erwidern: wohl gilt dies von der Witwe, die sich selber entweiht, so macht er auch diese, sobald er ihr beigewohnt hat, zur Hure.
טז אמר רבה בר בר חנה א"ר יוחנן הכל מודים בעבד ועובד כוכבים הבא על בת ישראל שהולד ממזר
16 Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Alle pflichten bei, daß, wenn ein Sklave oder ein Nichtjude einer Jisraélitin beigewohnt hat, das Kind ein Hurenkind sei. –
יז מאן הכל מודים שמעון התימני דאע"ג דאמר שמעון התימני אין ממזר מחייבי לאוין ה"מ
17 Wer ist es, der beipflichtet? – Es ist Šimo͑n der Temanite. Obgleich Šimo͑n der Temanite sagt, der von mit einem Verbote belegten [Erzeugte] sei kein Hurenkind, so gilt dies