Zevachim 136

Kapitel 136

א תורין שלא הגיע זמנן ובני יונה שעבר זמנן שיבשה גפה שניסמית עינה ושנקטעה רגלה מטמא בבית הבליעה
1 ODER T<small>URTELTAUBEN, DIE DAS</small> A<small>LTER NOCH NICHT HABEN, ODER JUNGEN</small> T<small>AUBEN</small> <small>DIE DAS ALTER ÜBERSCHRITTEN HABEN, ODER DEM EIN</small> F<small>LÜGEL ABGEDORRT WAR, EIN</small> A<small>UGE GEBLENDET ODER EIN</small> F<small>USS</small><small>ABGESCHLAGEN, SO IST ES IM</small> S<small>CHLUNDE VERUNREINIGEND</small>.
ב זה הכלל כל שפסולו בקודש אינו מטמא בבית הבליעה לא היה פסולו בקודש מטמא בבית הבליעה:
2 D<small>IE REGEL HIERBEI IST! IST DIE</small> U<small>NTAUGLICHKEIT IM</small> H<small>EILIGTUME ERFOLGT, SO IST ES NICHT IM</small> S<small>CHLUNDE VERUNREINIGEND, UND IST DIE</small> U<small>NTAUGLICHKEIT NICHT</small> [<small>ERST</small>] <small>IM</small> H<small>EILIGTUME ERFOLGT, SO IST ES IM</small> S<small>CHLUNDE VERUNREINIGEND</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר רב שמאל ולילה אין מטמאין בבית הבליעה זר וסכין מטמאין בבית הבליעה
3 GEMARA. Rabh sagte: Ist esmit der Linken oder nachts erfolgt, so ist es nicht im Schlund verunreinigend, wenn durch einen Gemeinen oder mit einem Messer, so ist es im Schlunde verunreinigend.
ד מאי שנא שמאל דאית ליה הכשירה ביוה"כ ולילה אית ליה הכשירה באיברים ופדרים זר נמי אית ליה הכשירה בשחיטה שחיטה לאו עבודה היא
4 Wenn mit der Linken wohl deshalb, weil diesam Versöhnungstageerfolgt, und wenn nachts wohl deshalb, weil dies bei den Gliedern und bei dem Schmer erfolgt, aber auch ein Gemeiner ist ja zulässig, nämlich beim Schlachten!? – Das Schlachten gilt nicht als Dienstverrichtung. –
ה ולא והא"ר זירא שחיטת פרה בזר פסולה ומחוי רב עלה אלעזר וחוקה
5 Etwa nicht, R. Zera sagte ja, das Schlachten der [roten] Kuhdurch einen Gemeinen sei unzulässig, und Rabh erklärte, weil bei dieser ‘Elea͑zar’ und ‘Satzung’ [genanntwerden]!? –
ו שאני פרה דקדשי בדק הבית היא
6 Anders verhält es sich bei der [roten] Kuh, sie gehört zu den Heiligtümern des Tempelreparaturfonds. –
ז ולא כל דכן הוא קדשי בדק הבית בעו כהונה קדשי מזבח מיבעיא
7 Dies sollte doch hierbei um so mehr gelten: wenn bei Heiligtümern des Tempelreparaturfondsein Priester erforderlich ist, um wieviel mehr bei Heiligtümern für den Altar!?
ח אמר רב שישא בריה דרב אידי מידי דהוה אמראות נגעים דלאו עבודה היא ובעיא כהונה
8 R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Ebenso auch bei der Besichtigung des Aussatzes: es ist kein Tempeldienst, dennoch muß dies durch einen Priestererfolgen. –
ט ונילף מבמה
9 Sollte esdoch von einem Privataltar gefolgert werden!? –
י מבמה לא יליף
10 “Von einem Privataltar ist nichts zu folgern. –
יא ולא והתניא מנין ליוצא שאם עלה לא ירד שהרי יוצא כשר בבמה
11 Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Woher, daß, wenn das Hinausgekommene[auf den Altar] gekommen ist, es nicht mehr herabgenommen werde? Weil das Hinausgekommene bei einem Privataltar tauglich ist!? –
יב תנא (ויקרא ו, ב) אזאת תורת העולה סמיך ליה
12 Der Autor stützt sichauf [die Worte:] <i>dies ist das Gesetz des Brandopfers.</i>
יג ורבי יוחנן אמר זר אין מטמא אבית הבליעה סכין מטמא אבית הבליעה
13 R. Joḥanan aber sagte: Ist es durch einen Gemeinen erfolgt, so ist es nicht im Schlunde verunreinigend; wenn mit einem Messer, so ist es im Schlunde verunreinigend. –
יד תנן כל הפסולין שמלקו מליקתן פסולה בשלמא לר' יוחנן כל לאיתויי זר אלא לרב כל לאיתויי מאי
14 Wir haben gelernt: Hat einer von all den Untauglichen abgekniffen, so ist das Abkneifen ungültig. Allerdings schließt nach R. Joḥanan [das Wort] ‘all den’ einen Gemeinen ein, was aber schließt es nach Rabh ein!? –
טו לאו לאיתויי שמאל ולילה שמאל ולילה בהדיא קתני תני והדר מפרש
15 Es schließt den Fall ein, wenn es mit der Linken oder nachts erfolgt ist. – Den Fall, wenn mit der Linken oder nachts, lehrt er ja ausdrücklich!? – Zuerst lehrt er es allgemein, nachher besonders. –
טז תא שמע זה הכלל כל שהיה פסולו בקודש אינו מטמא בגדים אבית הבליעה בשלמא לרבי יוחנן כל לאיתויי זר אלא לרב לאיתויי מאי
16 Komm und höre: Die Regel hierbei ist: alles, wobei die Untauglichkeit im Heiligtume erfolgt ist, macht im Schlunde die Kleider nicht unrein. Allerdings schließt [das Wort] ‘alles’ nach R. Joḥanan einen Gemeinen ein, was aber schließt es nach Rabh ein!? –