ו ר"ש בן אלעזר דתנן כלל אמר רבי שמעון בן אלעזר כל שאין כשר להצניע ואין מצניעין כמוהו הוכשר לזה והצניעו ובא אחר והוציאו נתחייב זה במחשבה של זה
6 R. Šimo͑n b. Elea͑zar, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: Wegen einer Sache, die sich zur Aufbewahrung nicht eignet, oder [in der Größe], die man sonst nichtaufbewahrt, die aber jemand aufbewahrtund ein anderer hinausgetragen hat, ist der andere durch den Willen des ersten schuldig.